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19.09.2017

Ab sofort gestaffelte KfW-Zuschüsse für Einbruchschutz

Bessere Förderung für kleine Vorhaben mit Zuschuss von 20 Prozent

20 Prozent Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 Euro, 10 Prozent Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 Euro - so sieht ab sofort die KfW-Förderung für Einbruchschutz aus. Die gestaffelten Zuschüsse sollen vor allem die Förderung für kleine Vorhaben verbessern, für solche Maßnahmen ist der Zuschuss künftig doppelt so hoch wie bisher.

Einbruchmethode Lockpicking
Mehr Förderung für kleine Maßnahmen zum Einbruchschutz: Ab sofort vergibt die KfW 20 Prozent Zuschuss für Investitionen bis 1.000 EuroFoto: "Nicht bei mir!"

Mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent (vorher 10 Prozent) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 Zuschuss gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Die höheren Zuschüsse sollen dabei helfen, auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden durchzuführen.

Antrag auf Förderung unbedingt vorher stellen
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung liegt bei 500 Euro. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem Investitionsvolumen von maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.

Sperrfrist beachten! Nur ein Antrag innerhalb von 12 Monaten möglich
Bei der Antragsstellung ist künftig eine Sperrfrist zu beachten, um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele Hausbesitzer zu ermöglichen: Wer schon mit einem Zuschuss gefördert wurde, kann für Maßnahmen am gleichen Haus erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage wieder einen neuen Antrag stellen.  

 
 
 
Quelle: KfW
 
 

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