Die Förderrichtlinien stehen jetzt schon ohne Rechtskraft zur Information auf der Seite des Ministeriums bereit. Rechtskräftig werden sie erst nach einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Aktualisierung betrifft alle drei Bereiche der BEG: BEG EM, BEG WG und BEG NWG.
Update 8.6.2021: Alle drei Förderrichtlinien wurden am 7.6.2021 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit gelten ab sofort die neuen Förderrichtlinien für BEG EM, die Förderrichtlinien BEG WG und BEG NWG gelten dann zum planmäßigen Start der Förderung ab 1.7.2021.
Diese Punkte sind aktualisiert und konkretisiert:
BEG EM
1. Konkretisiert wurden die Förderbedingungen für Anbau, Ausbau und Umwidmung
2. Fenster, Türen und Tore sind auch bei erstmaligem Einbau förderfähig.
3. förderfähige Kosten pro Wohneinheit
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen
4. Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt nur bei schrittweiser Sanierung Bonus und Übergangsregelung
Als Übergangsregelung werden Beratungsberichte, die nicht als iSFP erstellt wurden, und die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden ebenfalls für den iSFP-Bonus zugelassen. Weitere Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, dass es sich um eine über mehrere Schritte gestreckte Sanierung des Gebäudes handelt (keine Komplettsanierung in einem Zug)
5. Sperrfrist bei Verzicht auf Förderung
Ein Verzicht auf die Zusage der Förderung nach BEG ist über die finanzierende Bank oder KfW/BAFA bei einem Zuschuss möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen bzw. Effizienzhaus-Stufe) gestellt werden ("Sperrfrist"). Diese Sperrfrist gilt nicht, wenn der Verzicht erklärt wird, um zwischen Kreditförderung und Zuschussförderung zu wechseln - derselbe Antrag kann dann sofort erneut gestellt werden.
BEG WG
1. Regelungen zu Anbau, Umbau, Denkmalschutz
2. Höchstgrenze förderfähiger Kosten
Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze förderfähiger Kosten ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen.
3. Förderfähige Kosten für die schrittweise Sanierung zum EE-Effizienzhaus
Bei einer schrittweisen Sanierung wird die Höchstgrenze förderfähiger Kosten nur für denjenigen Sanierungsschritt erhöht, bei dem die "Effizienzhaus EE"-Klasse zum ersten Mal erreicht wird.
4. iSFP-Bonus bei der schrittweisen Sanierung zum Effizienzhaus
Wird mit der geförderten Maßnahme ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt und dabei mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 % (iSFP-Bonus). Als Übergangsregelung werden Beratungsberichte, die nicht als iSFP erstellt wurden, und die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.12.2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, ebenfalls für den iSFP-Bonus zugelassen. Nicht gewährt wird der iSFP-Bonus hingegen, wenn direkt mit dem ersten Umsetzungsschritt die mit dem iSFP als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird (Komplettsanierung in einem Zug).
Der Energieeffizienz-Experte prüft, ob die beantragte Maßnahme dem iSFP entspricht und sie daher als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann; unwesentliche inhaltliche Abweichungen, Ambitionssteigerungen oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge, sind dabei unschädlich.
5. Sperrfrist bei Verzicht auf Förderung
Ein Verzicht auf die Zusage der Förderung nach BEG ist über die finanzierende Bank oder KfW/BAFA bei einem Zuschuss möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen bzw. Effizienzhaus-Stufe) gestellt werden ("Sperrfrist"). Diese Sperrfrist gilt nicht, wenn der Verzicht erklärt wird, um zwischen Kreditförderung und Zuschussförderung zu wechseln - derselbe Antrag kann dann sofort erneut gestellt werden.
Eine Komplettübersicht zur BEG-Förderung finden Sie hier.
Alle Fördermöglichkeiten für die Sanierung haben wir hier übersichtlich zusammengestellt.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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