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02.06.2021
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Antragsstopp im Zuschuss-Programm der KfW für Barrierefreiheit

Fördermittel für 2021 Anfang Juni schon ausgeschöpft

Antragsstopp im KfW-Programm "Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)" - ab sofort können keine Zuschuss-Anträge für Barrierefreiheit mehr gestellt werden. Die Fördermittel für 2021 sind bereits aufgebraucht, schon erteilte Zusagen sind davon aber nicht betroffen. Weiterhin möglich ist eine Förderung in der Kreditvariante. Zuschüsse sind frühestens 2022 wieder möglich, falls im Bundeshaushalt Mittel dafür vorgesehen werden.

Barrierfreiheit: Waschtisch und WC
Wer Pläne für ein barrierefreies Bad hatte und mit den Zuschüssen der KfW kalkuliert hat, geht mit einem Antrag für die Zuschussförderung ab 2. Juni 2021 leider leer ausFoto: energie-fachberater.de

Trotz deutlich aufgestockter Fördermittel für 2021 (30 Millionen Euro mehr als im Vorjahr) muss die KfW im Programm "Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)" wieder - und in diesem Jahr fast ein halbes Jahr früher als 2020 - einen Antragsstopp verhängen. Bis mindestens Ende 2021 können keine Zuschussanträge für Barrierefreiheit mehr gestellt werden, denn die Bundesmittel sind aufgebraucht. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von dem Antragsstopp aber nicht betroffen.

Förderung frühestens 2022 wieder möglich
Ob eine KfW-Förderung für Barrierefreiheit im nächsten Jahr wieder möglich sein wird, hängt davon ab, ob dafür Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Auch bei einer eventuellen Folgeförderung des KfW-Programms 455-B im kommenden Jahr wird eine Antragstellung nur dann möglich sein, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. 

Eigentümer können auf Kreditförderung ausweichen
Weiterhin zur Verfügung steht die Kreditförderung der KfW: Der Abbau von Barrieren wird nach wie vor mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) gefördert. Dafür ist eine Antragstellung vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut erforderlich (Banken, Sparkassen und Versicherungen).

Zuschuss für mehr Einbruchschutz weiterhin möglich
Auch nicht betroffen vom Antragsstopp ist das Förderprogramm Investitionszuschuss Einbruchschutz 455-E. Entsprechende Zuschuss-Anträge für einbruchhemmende Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.

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Quelle: KfW / energie-fachberater.de
 
 

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