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02.12.2021
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Baden-Württemberg fördert Elektroautos plus Wallbox

BW-e-Solar-Gutschein: 1.500 Euro Zuschuss / Solaranlage Pflicht

Baden-Württemberg hat zum 1. Dezember 2021 ein neues Förderprogramm gestartet: Der BW-e-Solar-Gutschein fördert Elektroautos in Kombination mit Solaranlagen. Das heißt: Wer ein E-Auto anschafft und eine Ladestation installiert sowie eine Photovoltaik-Anlage hat bzw. plant, erhält 1.500 Euro Zuschuss. Der Gesamtfördertopf beläuft sich auf sechs Millionen Euro. Das reicht für ungefähr 5.000 Anträge.

Laden E-Auto
Zuschüsse für E-Auto und Ladestation gibt es in Baden-Württemberg, wenn eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder geplant istFoto: stux / Pixabay

So setzt sich die Förderung mit dem BW-e-Solar-Gutschein zusammen: Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges (Kauf oder Leasing) mit höchstens 160 Kilowatt (kW) Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaik-Anlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine. Voraussetzung ist der Sitz in Baden-Württemberg. Mit dem BW-e-Solar-Gutschein will das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg einen Anreiz schaffen, Elektroautos mit direkt mit Solarstrom von der heimischen Photovoltaik-Anlage zu betanken.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (max. 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren.
  • Die optional geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg betrieben werden.
  • Das Elektrofahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e wurde ab dem Stichtag 01.12.2021 bestellt. 
  • Es ist eine Photovoltaik-Anlage vorhanden oder die Anlage wird innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen.
  • Die Photovoltaik-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen Solarstrom erfolgen. Sollte der erzeugte Strom hierfür nicht ausreichen, wird Strom aus erneuerbaren Energien bezogen.
  • Die Wallbox kann gefördert werden, wenn die Beschaffungskosten mindestens 500 Euro pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
  • Fahrzeug und Wallbox wurden nicht vor dem 01.12.2021 bestellt.

Eine Antragstellung ist seit dem 1.12.2021 bei der L-Bank möglich. Alle Infos sowie das Antragsformular finden Sie hier.

Was kostet die Wallbox? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen!

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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg / L-Bank
 
 

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