Achtung Antragsstopp! Die Fördermittel sind bereits komplett ausgeschöpft, es können keine Anträge auf Förderung mehr gestellt werden. Das Förderprogramm läuft aus.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das erfolgreiche Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" neu aufgelegt. Gefördert werden Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Förderung für Batteriespeicher kann ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) beantragt werden.
Diese Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg für Solarstromspeicher
Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe der Förderung hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird:
Zusätzlicher Bonus für Ladepunkte und große Photovoltaik-Anlagen
Zusätzlich zum Zuschuss für den Solarstromspeicher sind weitere Bonus-Zahlungen möglich:
Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, kombiniert werden, zum Beispiel mit der Förderung der KfW für Ladestationen.
Voraussetzungen für den Zuschuss in Baden-Württemberg
Bedingung für die Förderung ist, dass Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Die Photovoltaik-Anlage und der Solarstromspeicher dürfen nicht vor dem 01.01.2021 bestellt worden sein und die PV-Anlage nicht bereits an das Stromverteilnetz angeschlossen sein.
Schnelle Umsetzung durch "vorzeitigen Maßnahmenbeginn“
Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" vor. Direkt nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Auch Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.
Alle Informationen und Details zu Förderung finden Eigentümer:innen hier bei der L-Bank.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
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Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
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Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
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Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
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