Update 27.02.2026: Die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist die zweite Gesetzesnovelle in diesem Jahr, die private Haus- und Wohnungseigentümer direkt betrifft. Damit die Novelle auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden kann, muss sie in diesem Jahr verabschiedet werden. Nur so ist eine weitere Förderung unter anderem von Photovoltaik möglich. Die EU-Genehmigung für die bisherige Vergütungsregelung läuft nämlich Ende 2026 aus. Anfang 2027 soll deshalb eine EEG-Novelle neu in Kraft treten.
Und ändern wird sich wohl einiges: So hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche schon angekündigt, dass sie die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen streichen will. Der Referentenentwurf für das neue EEG, der nun bekannt geworden ist (unter anderem berichten Table.Media und die Zeitung für kommunale Wirtschaft), zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium an diesem Plan festhält. Demnach erhalten Betreiber von Solaranlagen auf Hausdächern künftig keine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom mehr. Das soll für neu installierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt gelten. Hauseigentümer müssen den Solarstrom dann entweder selbst verbrauchen und mit Solarstromspeicher zwischenlagern, oder sich selbst um die Direktvermarktung kümmern. Das bedeutet sie müssen einen Abnehmer finden und den Solarstrom dann zum Marktpreis verkaufen. Darüber hinaus soll die Einspeisung in Netz auf die Hälfte der maximalen Leistung der Solaranlage begrenzt werden.
Was bedeutet der EEG-Entwuf für private Hauseigentümer?
Wird die EEG-Novelle so umgesetzt, ist 2026 das letzte Jahr, in dem Eigentümer sich eine feste Einspeisevergütung für ihre Photovoltaik-Anlage sichern können. Wer also entsprechende Pläne für eine Solaranlage hat und das bisherige Modell nutzen möchte, sollte die Anlage noch in diesem Jahr installieren. Ab 2027 könnten sich die Bedingungen für kleine Solaranlagen deutlich verschlechtern.
--> Wichtig zu wissen: Die geplante Neuregelung gilt dann nur für neu installierte Photovoltaik-Anlagen ab Inkrafttreten des neuen EEG! Bestandsanlagen sind davon nicht betroffen.
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Update 15.9.2025: Am 15. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den schon lange erwarteten Monitoringbericht zur Energiewende veröffentlicht. Demnach wird der Stromverbrauch in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich langsamer steigen als ursprünglich angenommen. Begleitend zum Monitoringbericht hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche ein Strategiepapier mit zehn Schlüsselmaßnahmen vorgestellt. Eine davon: Der Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen.
"Klimaneutral werden - wettbewerbsfähig bleiben" ist der Titel des Strategiepapiers von Katherina Reiche. Es enthält 10 Maßnahmen für die Energiewende und künftige Stromversorgung. Privaten Eigentümern dürfte der Plan der Ministerin nicht gefallen, denn gleich unter Punkt 2 "Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern" heißt es:
"Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien erfolgt system- und marktorientiert. Das bedeutet: die konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen. Stattdessen werden, wie dies für das zukünftige Förderregime auch europarechtlich erforderlich ist, differenzierte Finanzierungsmodelle – etwa zweiseitige Contracts for Difference (CfDs) und Clawback-Mechanismen – entwickelt und umgesetzt. Langfristige Stromliefer- und Strombezugsverträge (PPAs) mindern die Risiken für Investoren. Außerdem soll eine Verpflichtung zur Direktvermarktung für Neuanlagen eingeführt werden."
Der Monitoringbericht sieht Deutschland eigentlich auf einem guten Weg bei der Energiewende. Die Streichung der Förderung für neue Solardächer könnte den Ausbau der Solarenergie jetzt aber deutlich bremsen. Ein Wegfall der EEG-Förderung würde nach Aussage des Bundesverbandes Solarwirtschaft für Eigentümer deutlich längere Amortisationszeiten und höhere Kosten bei der Anlagenfinanzierung bedeuten. Wann genau die Förderung wegfallen und das EEG angepasst werden soll, ist bisher nicht bekannt.
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Ursprüngliche News vom 11.08.2025
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche stellt ein Erfolgsmodell in Frage: Dank der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen konnten sich viele private Eigentümer ein Stück Freiheit bei der Energieversorgung sichern und dazu beitragen, dass der Strom in Deutschland in den vergangenen Jahren immer klimafreundlicher geworden ist. Jetzt plant die Ministerin unter anderem, die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen zu streichen.
Photovoltaik-Anlagen haben einen großen Anteil daran, dass Deutschland heute weniger abhängig ist von fossilen Energien und anderen Ländern. Sie haben vielen ein Stück Unabhängigkeit und Freiheit gebracht: privaten Eigentümern von den Energieversorgern, Deutschland von den Rohstofflieferungen anderer Länder. Die neuesten Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche könnten diese Erfolgsgeschichte unterbrechen. Darüber berichtete die Augsburger Allgemeine am 10. August 2025 nach einem Interview mit der Ministerin. Demnach sind diese Maßnahmen geplant:
Mit diesen Neuregelungen könnte der Ausbau kleiner Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen und damit der dezentrale Ausbau von erneuerbaren Energien, von dem auch Privatleute profitieren, zum Erliegen kommen. Schon nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes hatte das Interesse privater Eigentümer:innen merklich abgenommen.
Photovoltaik 2025 - was lohnt sich noch?
Aktuell gelten noch die bekannten Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim. Damit lohnt sich die Installation einer Solaranlage auch 2025 für viele Haushalte, ganz besonders zusammen mit einer Wärmepumpe oder wenn ein E-Auto vorhanden ist.
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Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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