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27.07.2022
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BEG-Förderung 2022 stark gekürzt / neue Förderbedingungen

Aus für Förderung Gasheizung, dafür neuer Austauschbonus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt: Schon zum 28.7.2022 ändert sich die Förderung der Effizienzhaus-Sanierung, zum 15.8.2022 wird die Förderung von Einzelmaßnahmen angepasst. Die Fördersätze sinken für alle Maßnahmen, die Förderung für Gasheizungen entfällt. Neu in der BEG-Förderung ist der Austauschbonus für Gasheizungen.

Altbau-Villa - Fassadensanierung
Weniger Förderung, dafür mehr geförderte Haushalte - ob das neue Konzept bei der BEG-Förderung aufgeht?Foto: energie-fachberater.de

Weniger Förderung, aber mehr geförderte Eigentümer:innen - das ist der Hintergrund der BEG-Reform. Mit der Neuausrichtung der BEG-Förderung soll ein Förderstopp vermieden werden. Mit den vorhandenen Haushaltsmitteln sollen möglichst viele Sanierungen umgesetzt werden. Die Änderungen treten sehr kurzfristig und stufenweise in Kraft:

  • Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen. (umgesetzt von der KfW)
  • Ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung. (umgesetzt vom BAFA)

BEG-Reform 2022 - alle Änderungen auf einen Blick

  • keine Förderung für Gasheizungen mehr
  • dafür neuer Austauschbonus für Gasheizungen (weiterhin gibt es einen Austauschbonus für Ölheizung, Kohleheizung und Nachtspeicheröfen)
  • gekürzte Fördersätze bei allen Maßnahmen
  • drastische Kürzung der Förderung bei Biomasse-Heizungen
  • keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen
  • kein iSFP-Bonus mehr beim Heizungstausch
  • kein iSFP-Bonus mehr bei der Effizienzhaus-Sanierung
  • keine Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen (nur noch Kreditförderung analog Neubau)
  • das Effizienzhaus 100 entfällt

Das ändert sich jetzt im Detail:

1. Effizienzhaus-Förderung = KfW; Einzelmaßnahmen = BAFA
Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Türen oder Heizungstausch ist das BAFA zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (bisher bei der KfW) entfällt wegen geringer Nachfrage. --> Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen

2. Austauschbonus für Gasheizungen
Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Neu ist deshalb ein Austauschbonus für Gasheizungen. Alle bisherigen Förderungen für Gasheizungen werden eingestellt.

Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Geplante gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) werden jetzt bereits in der BEG-Förderung vorbereitet.

Wichtig zu wissen zur Heizungsförderung und zum Austauschbonus:

  • Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus mehr gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

3. Sinkende Fördersätze für alle Maßnahmen
Um bei knappen Fördermitteln möglichst viele Haushalte fördern zu können, werden die Fördersätze verringert. Die Fördersätze werden um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie liegen künftig bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Besonders stark sinken die Fördersätze für Biomasse-Heizungen: Bisher waren maximal 55 Prozent Förderung möglich, künftig beträgt die maximale Förderung 20 Prozent, wenn eine Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht wird.

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Beispiele für die neue Sanierungsförderung im Rahmen der BEG

Beispiel Komplettsanierung (Effizienzhaus-Sanierung):

Bislang gab es bei einer Komplettsanierung auf eine bessere Effizienzhaus-Stufe (konkret das Effizienzhaus EH 40) einen Fördersatz von 50 Prozent (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.

Beispiel Wärmepumpe:
Bisher lag der Fördersatz bei maximal 50 Prozent. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 Prozent auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro (vorher max. 30.000 Euro).

Beispiel Biomasseheizung:
Bisher lag der maximal mögliche Fördersatz bei 55 Prozent, ab dem 15.08.2022 gelten maximal 20 Prozent. Das bedeutet, dass aus der bisherigen maximalen Fördersumme in Höhe von 33.000 Euro dann nur noch bis zu 12.000 Euro als Zuschuss übrig bleiben.

Beispiel Fensteraustausch:
Bisher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei maximal 20 Prozent. Das heißt, bisher konnten Eigentümer bis zu 15.000 Euro beim Fensteraustausch bekommen, jetzt sind es noch maximal 12.000 Euro.

BEG-Reform - was tritt wann in Kraft?

1. Schritt zum 28. Juli 2022 - Effizienzhaus-Förderung KfW

Die Programmänderungen bei der KfW werden sehr kurzfristig zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Das betrifft die Effizienzhaus-Sanierung. Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, erhalten die alten Förderkonditionen. Für alle Anträge, die ab dem 28.7.2022 eingehen, gelten die neuen Förderbedingungen.

2. Schritt zum 15. August 2022 - Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA
Die Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) ändert sich zum 15. August 2022. Hierunter fällt die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Wegfall aller Förderungen für Gasheizungen und Einführung des neuen Austausch-Bonus für Gasheizungen. Anträge auf Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen.

Wichtig zu wissen: Übergangsweise kann beim BAFA einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.

3. Schritt zum 22. September 2022 - Einführung WPB-Bonus
Bei der Effizienzhaus-Förderung wird der "Worst Performing Building"-Bonus zum 22.09.2022 eingeführt. Er beträgt 5 Prozent und kann beim Effizienzhaus 55 sowie beim Effizienzhaus 40 mit dem EE-Bonus kombiniert werden. "Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.

Die ausführlichen Infos vom BMWK zur BEG-Reform sind hier nachzulesen.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / energie-fachberater.de
 
 

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