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15.08.2022
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Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen

Neue Förderbedingungen für Heizung und Gebäudehülle

Neue Förderbedingungen für die BAFA-Zuschüssen - seit dem 15. August 2022 gilt die geänderte Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM). Die Fördersätze sinken leicht, damit mehr Haushalte die Förderung beantragen können. Bei der Heizung kommt eine neue Austauschprämie dazu, dafür entfällt hier der iSFP-Bonus. Alle Änderungen bei der BEG-EM-Förderung 2022 im Überblick.

alte Heizungsrohre
Alte Heizung raus, neue Heizung rein: Für einzelne Sanierungsmaßnahmen hat sich die BAFA-Förderung am 15. August 2022 geändertFoto: energie-fachberater.de
Förderung Sanierung Einzelmaßnahmen ab 15.8.2022
Die Förderungen für Einzelmaßnahmen ab dem 15.08.2022Foto: energie-fachberater.de/ per Klick Download der Tabelle als interaktives PDF

Förderung für die neue Heizung - diese Zuschüsse gibt es seit dem 15. August 2022
Schluss mit der Förderung für Gas-/Gas-Hybrid-Heizungen, hier sind jetzt alle Förderungen gestrichen. Dafür gibt es analog zum Öl-Austauschbonus nun einen Gas-Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent. Belohnt wird auch, wer eine funktionierende Kohleheizung oder Nachtspeicherheizung gegen erneuerbare Energien tauscht. Die Zuschüsse sinken im Schnitt um 5 Prozent für alle Maßnahmen, einen iSFP-Bonus gibt es beim Heizungstausch nicht mehr. Neu ist dagegen ein Bonus von 5 Prozent für Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmepumpen und Abwasserwärmepumpen. Besonders stark sind die Zuschüsse für Biomasse-Heizungen - also für Pelletheizung, Hackschnitzel- und Scheitholzheizung - gesunken. Hier gibt es jetzt nur noch 10 Prozent Standardzuschuss (statt vorher von 35). Der Innovationsbonus für besonders saubere, staubarme Holzfeuerungen wird noch bis Ende 2022 gewährt, er entfällt ab 2023.

Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung

  • Für den Heizungstausch wird kein iSFP-Bonus mehr gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gibt es einen Bonus von 10 Prozent.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

So hoch sind die Zuschüsse seit dem 15. August 2022 für eine neue Heizung

  • Solarthermie: 25 Prozent Zuschuss
  • Biomasse (Holzheizung): 10 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Innovationsbonus für besonders emissionsarme Biomasseanlagen von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 25 Prozent
  • Wärmepumpe: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 40 Prozent
  • Innovative Heiztechnik: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
  • EE Hybridheizung: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 40 Prozent
  • EE Hybridheizung mit Biomasse: 20 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich, Wärmepumpenbonus in Höhe von 5 Prozent möglich, Innovationsbonus für besonders emissionsarme Biomasseanlagen von 5 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 40 Prozent
  • Wärmenetz: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent
  • Gebäudenetz: 25 Prozent Zuschuss, Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent möglich --> maximaler Zuschuss = 35 Prozent

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Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik - diese Zuschüsse gibt es seit dem 15. August 2022
Auch bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik reduziert sich die Förderung um jeweils 5 Prozent. Der Zuschuss muss weiter zusammen mit einem Energieberater beantragt werden, der iSFP-Bonus ist weiterhin möglich. Für Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, neue Haustür, Lüftung, Heizungsoptimierung, sommerlichen Wärmeschutz und Smart Home beträgt der Zuschuss jetzt 15 Prozent, zusätzlich sind 5 Prozent iSFP-Bonus möglich. Der maximale Zuschuss beläuft sich damit auf 20 Prozent.

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Die ausführlichen Informationen des BMWK zur BEG-Reform finden Sie hier.


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Quelle: BMWK / BAFA / energie-fachberater.de
 
 

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