Wer bis zum 30.6.2021 eine Sanierungsförderung bei der KfW beantragt, kann gleichzeitig auch noch den Zuschuss "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Sanierungsvorhaben.
Ab dem 1.07.2021 stehen dann bei der KfW die neuen Förderkredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereit. In diesem Zuge ändert sich auch die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung. Das müssen Eigentümer dazu wissen:
Sachverständige bleiben weiterhin Pflicht
Für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen und die Sanierung zum Effizienzhaus bleibt auch mit Start der BEG die Einbindung eines Sachverständigen/Energieberaters Pflicht. (Ausnahmen gibt es nur beim Einbau einer neuen Heizung als Einzelmaßnahme.) Die Kosten für diese Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin bezuschusst. Neu ab Sommer 2021 ist, dass auch eine akustische Fachplanung förderfähig ist (sinnvoll zum Beispiel bei Einsatz einer Wärmepumpe, Lüftungs- oder Klimaanlage).
Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus ab Mitte 2021
Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.
Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).
Hinweis: Wer für einzelne Sanierungsmaßnahmen einen Zuschuss beim BAFA beantragt, erhält auch vom BAFA den Zuschuss für die Baubegleitung.
Förderung und Zuschuss für Baubegleitung werden in nur einem Antrag beantragt
Einfacher wird ab Sommer 2021 auch die Antragstellung, denn der Zuschuss für die Baubegleitung wird direkt mit dem Kredit- bzw. Zuschussantrag beantragt.
Einen Zuschuss können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Fördermittel für die neuen Fenster und Fliegengitter erhalten Sie aber ...
Antwort lesen »Das Fabrikat muss nicht direkt zur Beantragung feststehen. Wählen Sie Anlagen aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen, können Sie diese ...
Antwort lesen »Ja, denn zulässig sind maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Haben Sie mindestens zwei Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Photovoltaikanlagen reflektieren einen Teil des auftreffenden Lichts und strahlen damit auch Wärme ab. Abhängig davon, welche Module zum ...
Antwort lesen »Der unebene Estrich ist insofern problematisch, dass sich Feuchtigkeit und Flüssigkeit (falls sie anfällt) an den Rändern sammelt. Der ...
Antwort lesen »Wie gut der Wärmeschutz eines Bauteils ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind dabei vor allem die Wärmeleitfähigkeit und ...
Antwort lesen »Den technischen Projektnachweis erstellt Ihr Energieberater, um die Einhaltung aller technischen Vorgaben zu bestätigen und die Kosten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Installieren Sie eine Heizung aus dem gleichen Fördersegment (in diesem Fall Wärmepumpe) und entscheiden sich für ein ...
Antwort lesen »Sie können ohne Weiteres Förderung für mehrere Wärmepumpen beantragen. Wichtig ist, dass die Anlagen den technischen Mindestanforderungen ...
Antwort lesen »Für Räume mit Innentemperaturen von 12 bis 19 °C gelten bei Einzelmaßnahmen geringere Anforderungen an die Qualität von Bauteilen. Darüber ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel kein Problem. Entscheiden Sie sich für eine andere Heizung aus einer Liste förderbarer Wärmeerzeuger vom BAFA (z. B. ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es keine Förderangebote für elektrische Markisen. Eine Ausnahme stellt die BEG-Förderung dar. Diese gibt es für Maßnahmen zum ...
Antwort lesen »Maßnahmen aus einem iSFP können Sie 15 Jahre lang umsetzen lassen, um den Bonus zu bekommen. Letzteres funktioniert jedoch nur, wenn der ...
Antwort lesen »Benötigen Sie für die Photovoltaik-Freiflächenanlage eine Genehmigung, wenden Sie sich zunächst an das örtliche Bauamt. Hier beantragen Sie ...
Antwort lesen »Förderung für neue Türen gibt es über die BEG-EM-Förderung. Erhältlich sind dabei Zuschüsse, die Sie vor der Vergabe von Liefer- und ...
Antwort lesen »Bei der Beantragung selbst sind keine Angebote einzureichen. Sie können die maximale Fördersumme angeben (60.000 Euro pro Wohneinheit und ...
Antwort lesen »Entscheidend ist das Antragsdatum. Haben Sie im Jahr 2021 Fördermittel für Kosten in Höhe von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine entsprechende Dämmpflicht für Dächer. Diese greift bei einem Flachdach immer dann, wenn Sie im ...
Antwort lesen »Für eine Dachbegrünung gibt es verschiedene Fördermittel. Eine Möglichkeit bietet die BEG-Förderung für die Dachdämmung. Hier erhalten Sie ...
Antwort lesen »Ist der Technikraum für die Installation der neuen Wärmepumpe nötig, bekommen Sie Fördermittel auch für diese Umfeldmaßnahme. Ein ...
Antwort lesen »Nach Punkt 9.2 der BEG-EM-Richtlinie sind Förderanträge vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt dabei der Abschluss eines ...
Antwort lesen »Im Keller ist das machbar. Um Wärmebrücken zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, die Fassade bis etwa 30 cm unter die Kellerdecke zu dämmen. ...
Antwort lesen »Sie können den zweiten Antrag stornieren und die Maßnahme nachträglich beim ersten Antrag mit angeben. In der Übergangsfrist (4 Wochen nach ...
Antwort lesen »Wie viel eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe kosten kann, lässt sich nicht pauschal angeben. Denn die Preise für Material und Handwerker ...
Antwort lesen »Ein Reihenmittelhaus ist energetisch gesehen im Vorteil, da es weniger Außenwände hat. Die Trennwände zu Nachbargebäuden grenzen an ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Ölheizungs-Austausch-Bonus vermutlich nicht, da die Ölheizung weiterhin in Betrieb bleibt. Bis zum ...
Antwort lesen »Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie mindestens 24 Monate Zeit - Sie müssen Arbeiten also nicht im Jahr des Antrags abschließen. Auf ...
Antwort lesen »Voraussetzung, um den Steuerbonus für die Sanierung oder eine andere Sanierungsförderung für die Fassadendämmung nutzen zu können, ist die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können sich bis zum Verwendungsnachweis für eine andere Heizung entscheiden. Nur die Höhe der Förderung können ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine Empfehlung bezüglich der neuen Heizung aus der Ferne leider nicht möglich. Einige Tipps ...
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