Wer beispielweise eine Ölheizung nutzt, zahlt seit Anfang 2022 eine Abgabe von zusätzlich 1,6 Cent pro Liter Heizöl. Damit ist die Bepreisung des Treibhausgases von 7,9 Cent auf 9,5 Cent pro Liter gestiegen. Der CO2-Preis wird bis 2025 jedes Jahr planmäßig erhöht, im Anschluss ist von einer weiter steigenden Abgabe auszugehen.
Ein Rechenbeispiel: Eigentümer:innen eines 150-Quadratmeter-Altbaus mit einem Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl müssen von 2021 bis 2025 Zusatzkosten von insgesamt rund 1.800 Euro einkalkulieren.
So steigt der CO2-Preis in den nächsten Jahren an
Auf fossile Brennstoffe wie Gas, Flüssiggas und Heizöl, aber auch auf fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel wird seit dem 1. Januar 2021 der CO2-Preis erhoben. Nach der Erhöhung in diesem Jahr steigt der CO2-Preis 2023 weiter auf 35 Euro pro Tonne CO2, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro.
Umgerechnet auf den Liter Heizöl betragen die Zusatzkosten dann 17,4 Cent. In dem Preis ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt. Danach sollen weitere Erhöhungen folgen; wie hoch sie ausfallen werden, ist aber noch unklar.
Szenario veranschaulicht die künftigen Zusatzkosten
Welche Kosten ab 2027 hinzukommen können, hat eine neue Studie von Oktober 2021 für das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt ermittelt: Für die Zeit ab 2027 nehmen die Expert:innen eine jährliche Preissteigerung von 15 Euro an. Die CO2-Abgabe steigt damit im Jahr 2027 auf 80 Euro und liegt im Jahr 2040 bei 275 Euro pro Tonne CO2.
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Steigt der CO2-Preis bis 2040 auf 275 Euro, belaufen sich die Mehrkosten für das unsanierte Beispielhaus mit Ölheizung auf rund 26.000 Euro in den nächsten 20 Jahren. Bei einer Gasheizung im Haus sind es immerhin noch rund 21.000 Euro Zusatzkosten für die CO2-Abgabe.
Bei Heizungstausch künftige Zusatzkosten bedenken
Betrachtet man die Betriebsdauer von fossilen Heizungen, oft 20 Jahre und mehr, kommen auf Eigentümer:innen künftig Mehrkosten also von 21.000 bis 26.000 Euro zu. Dieses Geld kann besser in eine klimaschonende Heizung investiert werden, die zudem großzügig gefördert wird. Deshalb sollten bei einem Heizungstausch erneuerbare Energien im Vordergrund stehen. Wärmepumpe und Pelletheizung sind zum Beispiel nicht von der CO2-Abgabe betroffen.
Was kostet eine neue Heizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
CO2-Preis ist guter Grund für die Sanierung
Der CO2-Preis wird die Energiekosten vor allem von unsanierten Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen künftig deutlich erhöhen. Energetische Sanierungsmaßnahmen helfen die Heizkosten zu reduzieren. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, werden in den kommenden Jahren deutlich attraktiver.
Eine energetische Sanierung bereitet Häuser gezielt auf die Nutzung erneuerbarer Energien vor, indem sie das erforderliche Temperaturniveau der Heizung senkt. Das ist für Wärmepumpen entscheidend, denn sie arbeiten bei einem niedrigen Temperaturniveau oft wesentlich effizienter und kostengünstiger.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort