Update 14.12.2023: Die Einigung der Bundesregierung im Streit um den Bundeshaushalt 2024 hat auch Folgen für den CO2-Preis. Um die Finanzlage im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu stabilisieren, kehrt die Bundesregierung auf den geplanten Preispfad der großen Koalition zurück. Das bedeutet ab dem 1.1.2024 einen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne, ab 2025 werden 55 Euro pro Tonne fällig.
Private Verbraucher:innen werden das sowohl beim Tanken als auch beim Heizen mit Gas und Öl merken, beides wird damit ab 2024 spürbar teurer. Beim Heizungstausch lohnt es sich künftig noch mehr, auf den Einsatz erneuerbarer Energien zu setzen, um die hohen Kosten für fossile Brennstoffe zu umgehen.
Update 10.8.2023: Medienberichten nach soll der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro pro Tonne erhöht werden. Ursprünglich war sogar eine Erhöhung auf 45 Euro pro Tonne im Gespräch (siehe unsere Ursprungsnews unten). Und auch die weiteren Schritte sind bereits geplant: 2025 soll der Preis für die CO2-Abgabe bei 50 Euro pro Tonne liegen, im Jahr darauf dann schon bei 65 Euro.
--> Was passiert mit dem Geld? Die CO2-Abgabe fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem dann die Mittel für die Neubau-, Sanierungs- und Heizungsförderung bereitgestellt werden. 2024 sollen das 18,8 Milliarden Euro sein.
______________________________________________________________
Jetzt noch schnell eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen lassen? Verbraucherschützer warnen davor, die fossile Heizung könnte in den kommenden Jahren zur Kostenfalle werden. Denn nur ein Bruchteil der Kosten fällt für die Anschaffung der Heizung an, einen weitaus größeren Teil machen die Betriebskosten aus und die werden für Gas und Heizöl in den kommenden Jahren steigen.
So wurde jetzt bekannt, dass der CO2-Preis, der für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird, zum 1. Januar 2024 stärker ansteigen soll als bisher vorgesehen. Von aktuell 30 Euro pro Tonne soll er 2024 nicht erst auf 35 Euro klettern, sondern direkt auf 45 Euro. Damit kehrt die Bundesregierung wieder auf den ursprünglichen Preispfad zurück.
Heizen mit Gasheizung und Ölheizung wird teurer, tanken auch
Der CO2-Preis ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems, er wird beim Ausstoßen von CO2 fällig. Heizen und Tanken dürfte damit für viele Haushalte teurer werden. Damit gibt die CO2-Abgabe einen Anreiz, künftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Was bedeutet die CO2-Preis-Erhöhung 2024 für Haushalte?
Die für 2024 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne bedeutet bei Benzin einen Preisanstieg von rund 4 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl 5 Cent pro Liter und bei Erdgas 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 10.430 kWh bedeutet das Mehrkosten beim Heizen von rund 31 Euro.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort