Hier können die Anträge für den Heizkostenzuschuss in den Bundesländern noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden:
13 Bundesländer nutzen für die Antragstellung das IT-System der Kasse Hamburg. Die Antragstellung ist online seit Anfang Mai möglich:
Die restlichen Bundesländer setzen auf eigene Lösungen bei der Beantragung der Härtefallhilfen:
So wird der Härtefallzuschuss berechnet und beantragt:
Der Härtefallzuschuss kann für folgende Energieträger beantragt werden: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 % erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand dieser Formel (die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, Zuschüsse darunter werden nicht ausgezahlt):
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Der Referenzpreis beträgt:
Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
Scheitholz: 85 Euro/Rm (inkl. USt.), 79 Euro/Rm (zzgl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt)
Beispiel Ölheizung: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Beispiel Pelletheizung: Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7)-2*(4.000*0,24))=704 Euro.
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Update 29.3.2023: Bund und Länder haben sich endlich auf die Umsetzung der Entlastung geeinigt und die Auszahlungsmodalitäten vereinbart! Die Bundesländer müssen diese Vereinbarung jetzt noch umsetzen - Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggasheizung etc. sollen aber schon ab April 2023 den Entlastungszuschuss beantragen können. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass sich die Kosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets und Kohle im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Haushalte können dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der Mehrkosten (max. 2.000 Euro) erstatten lassen. Wenn die Bundesländer ihre Auszahlungsmodalitäten und Antragsformulare veröffentlicht haben, werden wir diese hier verlinken.
Update 1.2.2023: Die Heizkostenhilfe kann in Berlin online bei der IBB beantragt werden.
Update 24.1.2023: Berlin hat als erstes Bundesland genauere Informationen bekannt gegeben und das Programm "Heizkostenhilfe Berlin" vorgestellt. Die Antragstellung soll ab dem 31.01.2023 digital bei der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich sein. Anträge stellen können Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Mieter:innen selbst können keinen Antrag stellen, Ausnahmen sind Mieter:innen mit Kohlefeuerstellen in ihrer Wohnung. Bei allen anderen Mietern müssen erhaltene Hilfen über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben werden. Auf Rechnungen für 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die "Heizkostenhilfe Berlin" beträgt maximal 2.000 Euro je Wohneinheit. Zuschüsse unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt.
Update 23.1.2023: Nachdem Haushalte mit Gasheizung und Fernwärme bei den Heizkosten bereits entlastet wurden, warten Eigentümer:innen mit Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggasheizung immer noch auf genauere Informationen. Zwar hat der Bund einen Härtefallfonds über 1,8 Milliarden Euro eingerichtet - welches Ministerium aber die Federführung bei der Abwicklung übernehmen soll, steht wohl noch nicht einmal fest. Genauso unklar ist derzeit noch, wer wann seine Ansprüche auf Entlastung geltend machen kann und wie die Antragstellung ablaufen wird. Erste Bundesländer haben aufgrund der großen Nachfrage Informationen veröffentlicht, grundsätzlich warten aber alle Bundesländer aktuell auf den Bund und weisen darauf hin, dass die Umsetzung wohl noch einige Zeit dauern wird.
Auch bei Heizöl, Flüssiggas und Pellets sind die Heizkosten enorm gestiegen
Die sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffe wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas werden vor allem von Haushalten im ländlichen Raum genutzt. Auch sie mussten Energie im vergangenen Jahr teuer einkaufen. Die Preissteigerungen bei Heizöl lagen laut Heizspiegel durchschnittlich sogar über denen bei Gas. Während aber Haushalte mit Gasheizung über die Gaspreisbremse bereits entlastet werden, war für andere noch keine Entlastung in Sicht. Das soll sich jetzt mit einer Härtefallregelung ändern.
--> Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung hat sich zwar bereits in einem Eckpunktepapier auf diese Entlastung geeinigt, umsetzen müssen sie aber die Bundesländer. Es sind also noch viele Details zu klären, bevor die Haushalte den geplanten Zuschuss beantragen können.
Wie hoch soll die Entlastung bei Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggasheizung ausfallen?
Von maximal 2.000 Euro Entlastungbetrag pro Haushalt ist die Rede. Beantragt werden soll das in den Bundesländern. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Haushalte, die einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds beantragen möchten, müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Für die Entlastung berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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