Update Mai 2023: Inzwischen kann die Härtefallhilfe in allen Bundesländern beantragt werden.
Hier können die Anträge für den Heizkostenzuschuss in den Bundesländern gestellt werden:
13 Bundesländer nutzen für die Antragstellung das IT-System der Kasse Hamburg. Die Antragstellung ist online seit Anfang Mai möglich:
Die restlichen Bundesländer setzen auf eigene Lösungen bei der Beantragung der Härtefallhilfen:
So wird der Härtefallzuschuss berechnet und beantragt:
Der Härtefallzuschuss kann für folgende Energieträger beantragt werden: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 % erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand dieser Formel (die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, Zuschüsse darunter werden nicht ausgezahlt):
Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Der Referenzpreis beträgt:
Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
Scheitholz: 85 Euro/Rm (inkl. USt.), 79 Euro/Rm (zzgl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt)
Beispiel Ölheizung: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis=0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)-2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Beispiel Pelletheizung: Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((4.000*0,7)-2*(4.000*0,24))=704 Euro.
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Update 29.3.2023: Bund und Länder haben sich endlich auf die Umsetzung der Entlastung geeinigt und die Auszahlungsmodalitäten vereinbart! Die Bundesländer müssen diese Vereinbarung jetzt noch umsetzen - Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggasheizung etc. sollen aber schon ab April 2023 den Entlastungszuschuss beantragen können. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass sich die Kosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets und Kohle im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 verdoppelt haben. Haushalte können dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 einreichen und sich bis zu 80 Prozent der Mehrkosten (max. 2.000 Euro) erstatten lassen. Wenn die Bundesländer ihre Auszahlungsmodalitäten und Antragsformulare veröffentlicht haben, werden wir diese hier verlinken.
Update 1.2.2023: Die Heizkostenhilfe kann in Berlin online bei der IBB beantragt werden.
Update 24.1.2023: Berlin hat als erstes Bundesland genauere Informationen bekannt gegeben und das Programm "Heizkostenhilfe Berlin" vorgestellt. Die Antragstellung soll ab dem 31.01.2023 digital bei der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich sein. Anträge stellen können Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Mieter:innen selbst können keinen Antrag stellen, Ausnahmen sind Mieter:innen mit Kohlefeuerstellen in ihrer Wohnung. Bei allen anderen Mietern müssen erhaltene Hilfen über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben werden. Auf Rechnungen für 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die "Heizkostenhilfe Berlin" beträgt maximal 2.000 Euro je Wohneinheit. Zuschüsse unter 100 Euro werden nicht ausgezahlt.
Update 23.1.2023: Nachdem Haushalte mit Gasheizung und Fernwärme bei den Heizkosten bereits entlastet wurden, warten Eigentümer:innen mit Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggasheizung immer noch auf genauere Informationen. Zwar hat der Bund einen Härtefallfonds über 1,8 Milliarden Euro eingerichtet - welches Ministerium aber die Federführung bei der Abwicklung übernehmen soll, steht wohl noch nicht einmal fest. Genauso unklar ist derzeit noch, wer wann seine Ansprüche auf Entlastung geltend machen kann und wie die Antragstellung ablaufen wird. Erste Bundesländer haben aufgrund der großen Nachfrage Informationen veröffentlicht, grundsätzlich warten aber alle Bundesländer aktuell auf den Bund und weisen darauf hin, dass die Umsetzung wohl noch einige Zeit dauern wird.
Auch bei Heizöl, Flüssiggas und Pellets sind die Heizkosten enorm gestiegen
Die sogenannten nicht-leitungsbezogenen Brennstoffe wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas werden vor allem von Haushalten im ländlichen Raum genutzt. Auch sie mussten Energie im vergangenen Jahr teuer einkaufen. Die Preissteigerungen bei Heizöl lagen laut Heizspiegel durchschnittlich sogar über denen bei Gas. Während aber Haushalte mit Gasheizung über die Gaspreisbremse bereits entlastet werden, war für andere noch keine Entlastung in Sicht. Das soll sich jetzt mit einer Härtefallregelung ändern.
--> Wichtig zu wissen: Die Bundesregierung hat sich zwar bereits in einem Eckpunktepapier auf diese Entlastung geeinigt, umsetzen müssen sie aber die Bundesländer. Es sind also noch viele Details zu klären, bevor die Haushalte den geplanten Zuschuss beantragen können.
Wie hoch soll die Entlastung bei Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggasheizung ausfallen?
Von maximal 2.000 Euro Entlastungbetrag pro Haushalt ist die Rede. Beantragt werden soll das in den Bundesländern. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Haushalte, die einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds beantragen möchten, müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Für die Entlastung berücksichtigt werden Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022. Voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Härtefallfonds sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
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