Update 2.4.2025: Mit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro hat das Bundesfinanzministerium Ende März dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. Die Förderprogramme für Heizung und Sanierung können so über April 2025 hinaus weiterlaufen.
Update 24.2.2025: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - also die Förderung für neue Heizungen und Sanierungsmaßnahmen - wird auch nach der Bundestagswahl und unter einer neuen Regierung zunächst fortgesetzt (wie bisher mit vorläufiger Haushaltsführung). Alle Zuschüsse und Förderkredite können aktuell beantragt werden, wer eine Zusage erhält, kann sich auf diese verlassen (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Erst durch die Entscheidung einer neuen Bundesregierung kann die Förderung gestoppt oder verändert werden.
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BEG EM - Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
--> NEU 2025: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2025 dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Außerdem gilt seit dem 1.1.2025, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf eine Förderzusage ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Diese Sperrfrist gilt auch bei einem Wechsel von der alten BAFA-Heizungsförderung zur neuen KfW-Heizungsförderung.
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BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home - je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
BEG EM - Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
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BEG EM - BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
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BEG WG - KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm "Wohngebäude Kredit 261" vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro - je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
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Jung kauft Alt (JkA) - Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich.
--> NEU 2025: Ab sofort ist auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung zulässig. Darüber hinaus wurde die Sanierung zum "Effizienzhaus Denkmal EE" förderfähig. Außerdem kann jetzt die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, in der das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
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Barrierefreiheit - Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
--> NEU 2025: Keine Zuschüsse für Barrierefreiheit - das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
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Hinweis zur Laufzeit von Förderprogrammen 2025
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung stehen allen Ministerien zunächst 45 Prozent der eingeplanten Haushaltsmittel zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass diese Mittel für ein halbes Jahr ausreichen. Bei sehr hoher Nachfrage sind allerdings auch Förderstopps oder Einschränkungen in den Förderprogrammen möglich. Neben den Förderprogrammen des Bundes stehen auch Förderprogramme der Bundesländer zur Verfügung.
Steuerbonus für die Sanierung - Alternative zur Förderung
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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