Viele Altbau-Eigentümer denken, sie schlagen dem Gesetzgeber ein Schnippchen, wenn sie aktuell noch eine Gasheizung installieren, bevor die Übergangsfristen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auslaufen. Sie übersehen dabei, dass alle Gasheizungen, die jetzt noch installiert werden, ab 2029 schrittweise mit erneuerbaren Energien versorgt werden müssen. In Neubauten gilt diese Pflicht sogar schon jetzt. Doch entsprechende Gastarife mit Biomethan sind deutlich teurer als konventionelle Erdgastarife! Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Gastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde kosten. Damit liegen sie sogar noch über den oft als teuer geltenden Grundversorgungstarifen für konventionelles Erdgas. Beim Heizungstausch können sich die höheren Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe deshalb bereits nach weniger als zehn Jahren amortisieren.
Hohe Mehrkosten beim Bezug von Biogas
Die bei Verivox gelisteten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent - die die aktuellen GEG-Vorgaben für Gasheizungen im Neubau erfüllen - kosten im Durchschnitt etwa 15 Cent pro Kilowattstunde (brutto inklusive Grundpreis). Die Preisspanne der Angebote liegt zwischen 12 und 20 Cent pro Kilowattstunde. Biogastarife mit einem Biomethananteil von 15 Prozent - Pflicht für ab 2024 installierte Gasheizungen im Gebäudebestand ab 2029 - kosten im Durchschnitt 14 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Preise zwischen 11 und 17 Cent pro Kilowattstunde schwanken.
Damit sind die Tarife deutlich teurer als herkömmliche Erdgastarife, deren durchschnittlicher Haushaltspreis im August 2025 bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegt. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Tarifgruppen groß. Im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers kostet eine Kilowattstunde Gas im bundesweiten Durchschnitt rund 14 Cent. Die günstigsten Neukundenangebote mit Preisgarantie kosten im Bundesschnitt hingegen nur rund 9 Cent pro Kilowattstunde.
--> Fazit: Wer im Neubau auf eine reine Gasheizung mit Biogas-Anteil setzt, muss mit hohen Brennstoffkosten rechnen! Wer stattdessen eine Wärmepumpe einbaut, hat zwar höhere Anschaffungskosten, spart aber bei den Energiekosten. Muss die Heizung in einem Bestandsgebäude ausgetauscht werden, ist die Situation ähnlich. Wie schnell sich eine Wärmepumpe im Vergleich zu einer Gasheizung rechnet, hängt von den bestehenden baulichen Gegebenheiten ab. Um diese Entscheidung fundiert zu treffen, sollte in jedem Fall eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung Heizungstausch im Bestand - lohnt sich eine neue Gasheizung noch?
Die Erneuerung der alten Gasheizung kostet rund 8.000 Euro (Kosten für eine neue Gastherme; im Einfamilienhaus und bei evtl. nötiger Schornsteinsanierung dürften die Kosten deutlich höher sein), der Umstieg auf eine Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Da es sich um einen Heizungstausch handelt, werden in diesem Fall 50 Prozent des Anschaffungspreises der Wärmepumpe vom Staat übernommen (Basisförderung 30 Prozent, Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent, wenn die alte Gasheizung älter als 20 Jahre ist), darum beträgt der Eigenanteil 15.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen können sogar bis zu 70 Prozent Heizungsförderung erhalten.
Für die ausgetauschte Gasheizung muss spätestens ab 2029 ein Biogastarif mit einem Biomethananteil von mindestens 15 Prozent bezogen werden. Es wird mit einem durchschnittlichen Gaspreis von 13 Cent pro kWh für die nächsten zehn Jahre kalkuliert. Bei einem Bestandsgebäude mit einem höheren Jahresverbrauch von 20.000 kWh liegen die jährlichen Heizkosten dann bei durchschnittlich rund 2.600 Euro. Eine effiziente Wärmepumpe verursacht jährliche Stromkosten von rund 1.400 Euro, eine weniger effiziente Wärmepumpe rund 1.800 Euro – was eine Kostendifferenz von 800 bis 1.200 Euro Jahr entspricht.
Die Kosten für die Erneuerung der Gasheizung betragen 8.000 Euro und der Eigenanteil für die Wärmepumpe 15.000 Euro, was einen Kostenunterschied von 7.000 Euro ergibt. Diese höheren Anschaffungskosten haben sich, je nach Effizienzgrad der Wärmepumpe, bereits innerhalb von 6 bis 9 Jahren amortisiert.
Beispielrechnung Gasheizung im Neubau
Die Anschaffung einer reinen Gasheizung kostet rund 15.000 Euro, die Installation einer Wärmepumpe hingegen rund 30.000 Euro. Eine Gasheizung hat einen Jahresverbrauch von 12.000 kWh und verursacht mit einem durchschnittlichen Biogastarif und einem Biomethananteil von 65 Prozent (15 Cent pro kWh) jährliche Heizkosten von 1.800 Euro. Die Wärmepumpe benötigt für die gleiche Heizleistung 3.000 kWh Strom, was zu jährlichen Stromkosten von rund 800 Euro führt. Der Betrieb der Gasheizung ist damit jährlich 1.000 Euro teurer als der Betrieb der Wärmepumpe. Die höheren Anschaffungskosten von rund 15.000 Euro haben sich somit in rund 15 Jahren amortisiert.
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Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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