Update 8.9.2026: Die Gaspreise am Großhandelsmarkt zeigen aktuell wieder deutlich nach oben. Wie schnell solche Preisbewegungen bei den Haushalten ankommen, hängt unter anderem von der Beschaffungsstrategie der Versorger ab. Außerdem starten die deutschen Gasspeicher mit einem historisch niedrigen Füllstand in die letzten beiden Monate der Befüllungsphase. Anfang September waren sie laut der Initiative Energien Speichern e.V. (INES) zu rund 53 Prozent gefüllt. Im Vorjahr war dieses Niveau bereits Ende Juni erreicht worden. Anfang September 2025 lag der Füllstand bei rund 71 Prozent und damit rund 20 Prozentpunkte höher als heute. Modellrechnungen zeigen, dass bei normalen Wintertemperaturen ein Füllstand von rund 77 Prozent zum 1. November ausreichend ist, um die Gasversorgung im Winter 2026 / 27 vollständig zu gewährleisten. Bei extrem kalten Temperaturen reicht ein Füllstand von rund 77 Prozent hingegen nicht aus.
Was können Haushalte mit Gasheizung tun?
Verbraucher:innen können die Entwicklung am Großhandelsmarkt und den Füllstand der Gasspeicher zwar nicht beeinflussen, aber sie können prüfen, ob sie für ihren eigenen Gastarif zu viel bezahlen! Außerdem lohnt es sich, aktuell die noch hohe Förderung für den Heizungstausch zu nutzen und auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen.
Ein Blick auf die aktuellen Gaspreise zeigt deutliche regionale Unterschiede. Bundesweit zahlt ein Musterhaushalt für 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit durchschnittlich 2.351 Euro im Jahr. Am teuersten ist Gas aktuell in Thüringen: Dort liegen die jährlichen Kosten im Schnitt bei 2.522 Euro. Es folgen Sachsen mit 2.500 Euro, Mecklenburg-Vorpommern mit 2.460 Euro und das Saarland mit 2.451 Euro. Am günstigsten ist Gas dagegen in Hamburg mit durchschnittlich 2.146 Euro und Berlin mit 2.150 Euro im Jahr. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox.
Die Preisunterschiede zwischen den Bundesländern sind unter anderem auf die regional unterschiedlich hohen Netzentgelte zurückzuführen. Sie fallen für die Nutzung und Instandhaltung der Netze sowie für Messstellenbetrieb und Zählerablesung an. Hinzu kommen die unterschiedlich hohen Preise der regionalen Grundversorger. Diese hängen auch von deren Einkaufspolitik ab: Je nachdem, wie vorausschauend ein Versorger sein Gas beschafft, können sich deutliche Preisunterschiede ergeben.
Gaswechsel spart im Schnitt 491 Euro – Thüringen mit höchster Wechselersparnis
Besonders für Haushalte in der örtlichen Grundversorgung kann sich ein Tarifvergleich lohnen. Bundesweit kostet der günstigste empfohlene Tarif mit Bonus im Schnitt 2.192 Euro im Jahr. Gegenüber den durchschnittlichen Kosten der Grundversorgung von 2.683 Euro ergibt sich ein Sparpotenzial von 491 Euro. Das entspricht einer Kosteneinsparung von 18 Prozent.
Besonders groß ist der Preisunterschied in Thüringen. Während die Grundversorgung dort durchschnittlich 3.244 Euro kostet, liegt der günstigste empfohlene Tarif bei 2.279 Euro. Durch einen Wechsel lassen sich damit im Schnitt 964 Euro im Jahr sparen und damit knapp 30 Prozent der Gaskosten. Auch im Saarland ist das Sparpotenzial mit 585 Euro überdurchschnittlich hoch. Es folgen Hessen mit 561 Euro, Bayern mit 545 Euro, Rheinland-Pfalz mit 542 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 525 Euro.
Deutlich geringer fällt die Ersparnis in Hamburg aus. Dort liegen zwischen Grundversorgung und günstigstem Tarif durchschnittlich 188 Euro. In Bremen beträgt das Sparpotenzial 257 Euro, in Schleswig-Holstein 326 Euro und in Berlin 360 Euro.
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Update 21.10.2025: Die Nutzung der Gasnetze wird 2026 im Schnitt um 11 Prozent teurer. Für eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh entstehen dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 61 Euro brutto jährlich.
Die Kostensteigerung fällt regional sehr unterschiedlich aus: Überdurchschnittlich stark steigen die Gasnetzentgelte im Saarland (+21 Prozent bzw. 133 Euro), in Thüringen (+20 Prozent bzw. +121 Euro), in Schleswig-Holstein (+20 Prozent bzw. +114 Euro) und in Hamburg (+19 Prozent bzw. +77 Euro). Die geringste Steigerung wird für Sachsen-Anhalt (+2 Prozent bzw. +8 Euro) sowie Brandenburg und Berlin gemeldet (jeweils +4 Prozent bzw. 17 Euro.
Warum steigen die Gasnetzentgelte?
Hohe Gaspreise, milde Winter und eine schwache Konjunktur haben den Gasverbrauch zuletzt deutlich sinken lassen, so dass sich die Netzkosten auf weniger Kilowattstunden verteilen. Zudem dürfen Netzbetreiber auf Anweisung der Bundesnetzagentur ihre Investitionen schneller abschreiben. Beides lässt die Netzentgelte steigen.
Der durchschnittliche Gaspreis in Deutschland liegt im Oktober 2025 bei 11,07 Cent je Kilowattstunde, was bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Kosten von 2.214 Euro pro Jahr entspricht. Die steigenden Gasnetzentgelte erhöhen den durchschnittlichen Gaspreis rein rechnerisch um 2,7 Prozent auf 11,37 Cent je Kilowattstunde. Gleichzeitig dämpft die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 die jährlichen Gaskosten für eine Familie aber um durchschnittlich 69 Euro brutto – und gleicht den durchschnittlichen Netzkostenanstieg damit rechnerisch aus. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit die höheren Netzentgelte auf der Gasrechnung der Haushalte durchschlagen.
Was können Haushalte mit Gasheizung tun?
Energieversorger sind nicht verpflichtet, Änderungen bei den Netzentgelten sofort an ihre Bestandskunden weiterzureichen. Sie fließen erst zeitverzögert in die Preiskalkulation neuer Tarife ein. Um direkt von sinkenden Netzentgelten zu profitieren, lohnt es sich daher aktuelle Angebote zu vergleichen und bei Bedarf in ein günstiges Neukundenangebot zu wechseln. Wer eine Preiserhöhung erhält, hat immer ein Sonderkündigungsrecht und kann in einen neuen Tarif wechseln. Auf jeden Fall lohnt sich der Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung: Beim Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung in den günstigsten Neukundentarif mit Preisgarantie können Haushalte mit Gasheizung durchschnittlich bis zu 1.021 Euro sparen, hat das Vergleichsportal Verivox Anfang Oktober 2025 errechnet.
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Ursprünglicher Artikel vom 7. August 2025
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 die Abschaffung der sogenannten Gasspeicherumlage beschlossen. Nötig war dafür eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Umlage wurde in der Energiekrise eingeführt, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher in Deutschland zu decken. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) betrug die Höhe der Gasspeicherumlage zuletzt 2,89 Euro pro Megawattstunde.
Damit würde sich die Entlastung für einen 4-Personen-Haushalt je nach Verbrauch auf rund 30 bis 60 Euro im Jahr belaufen - ab dem 1. Januar 2026 sollen Verbraucher:innen davon profitieren. Die Kosten für die Entlastung summieren sich auf rund 3,4 Mrd. Euro, finanziert werden sollen sie aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Warum die Gasheizung dennoch keine Zukunft hat
Auch wenn "Entlastung" immer positiv klingt, werden Haushalte mit Gasheizung kaum eine Entspannung bei den Heizkosten merken. Denn an anderer Stelle steigen die Kosten spürbar: Seit dem 1. Januar 2025 liegen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid bei 55 Euro. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen damit rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an. Schon ab 2027 könnten die Kosten durch den CO2-Preis dann noch weiter steigen. Auch das GEG 2024 enthält noch eine Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden. Die entsprechenden Tarife sind im Schnitt aber rund 30 Prozent teurer als normale Gastarife - das macht die Gasheizung deutlich unwirtschaftlicher.
--> Wichtig zu wissen: Deutlich mehr Energiekosten als durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage können Eigentümer:innen durch eine energetische Sanierung sparen! Einfache Maßnahmen wie eine Dachbodendämmung und die Dämmung der Kellerdecke senken den Energieverbrauch im Eigenheim deutlich und machen auch den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien rentabel.
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Um die BEG-Förderung für die neue Heizung zu erhalten, müssen Sie jedoch 65 Prozent der mit der neuen Heizung versorgten ...
Antwort lesen »Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. ...
Antwort lesen »In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Förderung inkl. Einkommensbonus grundsätzlich möglich. Die erforderlichen Nachweise des Ehegatten sind ...
Antwort lesen »Aus Sicht der Förderung ist das grundsätzlich möglich. Ob der Auftrag ohne weiteres storniert werden kann, hängt allerdings von den ...
Antwort lesen »Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders ...
Antwort lesen »Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch ...
Antwort lesen »Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht ...
Antwort lesen »Bei einer Innendämmung mit Holzfaserplatten sollten Sie die Fliesen im Bereich der zu dämmenden Außenwand in der Regel vollständig ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform informieren wir nur über die Programme der KfW – wir können Sie selbst aber nicht beeinflussen. Einen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, nur Teilbereiche eines Hauses zu dämmen. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste und wird sogar vom Staat gefördert. ...
Antwort lesen »Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum ...
Antwort lesen »Nein, den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpen gibt es bei Neuanträgen nicht mehr. Aktuell stehen nur noch der Geschwindigkeits- ...
Antwort lesen »Fachlich sauber wäre es, wenn Sie die Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion anbringen. Denn auf diese Weise stellen Sie am ...
Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
Antwort lesen »Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ergänzungskredit hier in Anspruch zu nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
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