x
06.07.2020

Gebäudeenergiegesetz hat Bundesrat passiert

GEG-Regelungen gelten voraussichtlich ab Herbst 2020

Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Diese Regelungen sollten Eigentümer kennen.

Altbau-Fassade mit Baugerüst
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebilligt. Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab Herbst 2020Foto: energie-fachberater.de

Künftig sollen Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz erreicht werden. Für den verbleibenden Energiebedarf gilt der Grundsatz, dass dieser zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, wie erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.

Einbauverbot und Austauschprämie für Ölheizungen und Kohleheizungen

Das GEG sieht ein Einbauverbot für Ölheizungen und Kohleheizungen ab 2026 vor (mit nur wenigen Ausnahmen) und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für Eigentümer, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie. Diese Förderung soll es künftig auch für Kohleheizungen geben.

Weitere Neuregelungen haben wir hier zusammengefasst.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten, das wird wahrscheinlich im Herbst 2020 der Fall sein. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.

Bundesrat sieht noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz
Der Bundesrat begrüßt zwar die Aufhebung des Solardeckels und die Zusammenführung des Energiesparrechts für Gebäude in einem Gesetz - sieht aber gleichzeitig weiterhin Handlungsbedarf. Er mahnt an, auch die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Außerdem sollen für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.

 
 
 
Quelle: Bundesrat
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo