Update 2.4.2025: Ende März hat das Bundesfinanzministerium dafür gesorgt, dass die aktuelle Förderung auch weiterhin verfügbar ist. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hätte sonst ein Förderstopp gedroht, die ursprünglich eingeplanten Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung hätten nur bis April gereicht. Genehmigt wurden eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 1,22 Milliarden Euro für die BEG sowie bis zur Höhe von 300 Millionen Euro für die Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau" (KFN).
Update 2.1.2025: Aktuell stehen fast alle Förderprogramme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung. Eigentümer können ihre Anträge in den Förderprogrammen zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin stellen.
Einzige Ausnahme: Das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit steht seit Anfang 2025 nicht mehr zur Verfügung.
Einen verabschiedeten Bundeshaushalt für 2025 wird es wohl frühestens Mitte des Jahres geben.
Update 30.12.2024: Bis zum 22. Dezember 2024 wurden rund 210.400 Anträge zum Heizungstausch gestellt. Nach Auskunft des BMWK können Heizungsförderung und die dazugehörigen Ergänzungskredite der KfW auch nach dem Jahreswechsel weiterhin beantragt werden.
Update 17.12.2024: Aktuell bereitet die rot-grüne Minderheitsregierung die vorläufige Haushaltsführung für 2025 vor. Denn auch wenn im Februar gewählt wird - bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind, eine neue Bundesregierung im Amt ist und Bundestag sowie Bundesrat den neuen Haushalt verabschiedet haben, wird es wohl mindestens Sommer werden. Der derzeitige Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat jetzt die Ministerien über das Prozedere der vorläufigen Haushaltsführung informiert - demnach können die Ministerien ab dem 1. Januar 2025 zunächst 45 Prozent der Mittel ausgeben, die im letzten Entwurf für den Bundeshaushalt vorgesehen sind. Damit können auch begonnene Förderprogramme und Investitionsmaßnahmen fortgesetzt werden. Neue Projekte können allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht werden.
Was bedeutet das für Eigentümer:innen und die Förderung? Theoretisch können die Förderprogramme also auch 2025 zur Verfügung stehen, Eigentümer müssen sich aber trotzdem auf eventuelle (vorübergehende) Auszahungsstopps einstellen. So hat die KfW bisher nur verbindlich zugesichert, dass die Fördergelder für 2024 gestellte Anträge sicher sind. Wer also seine Sanierungsplanung und Handwerkerangebote schon in trockenen Tüchern hat, sollte seinen Förderantrag auch noch bis Ende 2024 bei BAFA und KfW stellen. Alle anderen müssen sich unter Umständen im kommenden Jahr gedulden, bis die Förderung verfügbar ist.
--> Wichtig: Der Zuschuss für Barrierefreiheit (KfW 455-B) war im Haushaltsentwurf für 2025 nicht mehr vorgesehen. Dieses Förderprogramm steht damit wahrscheinlich 2025 nicht mehr zur Verfügung. Förderanträge sollten deshalb unbedingt noch bis Ende 2024 bei der KfW gestellt werden!
Update 15.11.2024: Der Haushalt 2025 ist wohl endgültig gescheitert, der Bundestag sagt die Sitzungswoche Ende November ab - diese Woche war als Haushaltswoche geplant. Der aktuellen Regierung fehlt im Haushaltsausschuss die Mehrheit. Damit drohen Deutschland ab Anfang 2025 eine vorläufige Haushaltsführung und Einschränkungen bei der Förderung von Neubau und Sanierung.
Neuwahlen sind für den 23.2.2025 geplant. Je nach Dauer der Regierungsbildung könnten einige Förderprogramme also bis weit ins Jahr 2025 nicht verfügbar sein.
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Ursprüngliche News vom 8.11.2024
Aktueller Hintergrund: Nach dem Aus der Ampel-Koalition führt der Kanzler aktuell eine Minderheitsregierung. Ob er mit Hilfe der Opposition eine Mehrheit für den Haushalt 2025 organisieren kann, ist derzeit fraglich. Wird der Haushalt 2025 aber nicht rechtzeitig bis Ende 2024 verabschiedet, gibt es im kommenden Jahr zunächst eine sogenannte "vorläufige Haushaltsführung". Das wiederum bedeutet, dass nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert werden können, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden sind. Für viele Förderprogramme im Gebäudebereich (Neubau und Sanierung) würde das auf einen Förderstopp hinauslaufen, denn zusätzliche Mittel für bestehende Programme können in der vorläufigen Haushaltsführung nicht bewilligt werden.
Für geplante Sanierungsmaßnahmen Förderanträge zügig stellen
Wer schon seinen Heizungstausch oder eine Sanierung fertig geplant und Handwerkerangebote vorliegen hat, sollte möglichst zeitnah auch den dazugehörigen Förderantrag bei KfW oder BAFA stellen und nicht bis 2025 warten. Das erhöht die Chancen, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel können auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden, während es für neue Anträge zu Pausen oder Verzögerungen kommen kann. Für die Ausführung der Maßnahmen bleiben nach Förderzusage drei Jahre Zeit.
Weiterführende Links:
KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
BAFA-Förderung für Sanierung und Energieberatung richtig beantragen
Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort