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30.09.2022
mehr zu Gasheizung
 

Heizsaison 2022/23: Das müssen Haushalte mit Gasheizung wissen

Alles zu Gaspreispremse, Mehrwertsteuersenkung und Heizungscheck

Rund die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt mit Gas, eine "normale" Heizsaison wird es für sie nicht geben. Gaspreisbremse statt Gasumlage, Mehrwertsteuersenkung und verpflichtender Heizungscheck für die Gasheizung - haben Sie noch den Durchblick? Gesetz über Gesetz, Verordnung über Verordnung, und was gilt für mich? Wir haben zusammengestellt, was Haushalte mit Gasheizung für die Heizsaison 2022/23 wissen müssen.

Brenner einer alten Gasheizung
Für Eigentümer:innen mit Gasheizung gibt es in der Heizsaison 2022/23 einige Besonderheiten zu beachtenFoto: www.meisterwinter.de

1. Stichwort Gaspreisbremse
Statt der Gasumlage kommt jetzt die Gaspreisbremse. Wie genau die Gaspreisbremse gestaltet wird, hat das Bundeskabinett Anfang November bekannt gegeben: Die Gasabschläge der Haushalte werden im Dezember übernommen und die Preise von März an gedeckelt.

--> Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte? Die Gaspreisbremse dämpft die hohen Preise und gibt Sparanreize.

2. Stichwort Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt ab dem 1. Oktober 2022. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises. Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent sinkt diese auf 7 Prozent – die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Bundesregierung hat die Energielieferanten aufgefordert, diese Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben, garantieren kann das der Staat leider nicht.

--> Was sparen Haushalte durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein? Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird um ca. 366 Euro im Jahr entlastet - vorausgesetzt die Entlastung kommt bei den Haushalten auch an.

3. Stichwort Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Gasheizungen verschwenden unnötig Energie. Das können wir uns in der aktuellen Energiekrise nicht leisten. Deshalb sagt die Bundesregierung zu Beginn der kalten Jahreszeit energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober 2022 an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen lassen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mit Gasheizung.

--> Was bedeutet das für Eigentümer mit Gasheizung? Sie sollten den Termin für den Heizungscheck möglichst zügig vereinbaren, damit sie in der aktuellen Heizsaison schon von Einsparungen profitieren. Am besten wird der Heizungscheck mit einem Termin kombiniert, der ohnehin ansteht, wie zum Beispiel eine Heizungswartung oder eine Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. Dann fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Durchführen können den Check zum Beispiel Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen ungefähr in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Diese Kosten machen sich durch Einsparungen schnell wieder bezahlt. Nach der Inspektion erhalten Eigentümer:innen eine schriftliche Bestätigung, die aufbewahrt werden muss.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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