Heizspiegel 2024: Heizkosten gesunken / deutlicher Anstieg allerdings bei Fernwärme
Pünktlich zum Beginn der Heizsaison 2024/25 ist auch der Heizspiegel 2024 erschienen. Er veröffentlicht alljährlich Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten sowie das Sparpotenzial bei den Heizkosten. Das Ergebnis für die zurückliegende Heizsaison: Nach wie vor sind die Heizkosten teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpe hingegen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen. Das heißt in Zahlen: Ein durchschnittlicher Haushalt im Mehrfamilienhaus (70-m²-Wohnung) musste im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas 1.330 Euro zahlen. Das entspricht einem Rückgang von 10 Prozent (145 Euro) gegenüber dem Vorjahr. Auch die Heizkosten für Wärmepumpen (–28 Prozent), Holzpellets (–20 Prozent) und Heizöl (–19 Prozent) sind deutlich gesunken. Bei Fernwärme gab es allerdings eine Steigerung von 8 Prozent.
Preise für Gas und Heizöl, Holzpellets und Strom
Nach einer Analyse des Vergleichsportals Verivox beginnt die aktuelle Heizsaison günstiger als die vergangene: Die Preise für Erdgas sind im Jahresvergleich um durchschnittlich 6 Prozent gefallen, die Kosten für Heizöl sanken um 23 Prozent. Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,41 Cent/kWh für Gas. Ölkunden zahlen derzeit für einen Hektoliter Heizöl rund 92 Euro. Auch der Preis für Holzpellets war im September leicht rückläufig, die Heizkosten liegen hier aktuell bei rund 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Die aktuellen Stromkosten liegen bei durchschnittlich 25,8 Cent pro Kilowattstunde, bei speziellen Wärmepumpentarifen auch günstiger. Wichtig hierbei: Wärmepumpen produzieren aus einer Stromeinheit circa drei Wärmeeinheiten. Die kWh-Preise können deshalb nicht direkt mit denen für Gas verglichen werden!
--> Wichtiger Hinweis: Neben dem Brennstoffpreis/Strompreis hängt die Heizkostenrechnung unter anderem davon ab, wie kalt der Winter wird!
Was kostet meine neue Heizung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Achtung: Immer mehr Fakeshops für Brennstoffe! Auffallend günstige Preise als Köder
Die Verbraucherzentrale NRW warnt zum Start der Heizsaison vor betrügerischen Internetseiten, es gibt immer mehr Fakeshops für Heizöl und Brennholz. Bei auffallend günstigen Preisen sollten Verbraucher deshalb immer misstrauisch werden! Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, vor einer Bestellung die Seriosität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und bei ungewöhnlichen Zahlungsbedingungen, insbesondere bei Vorkasse, äußerst skeptisch zu sein. Erkennen können Verbraucher betrügerische Seiten zum Beispiel an erfundenen Gütesiegeln oder dem fehlenden Impressum. Vor einer Bestellung sollten Verbraucher:innen folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken:
Kostenlosen Fakeshop-Finder nutzen: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale NRW sucht mittels einer künstlichen Intelligenz ständig gezielt nach Fakeshops im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft – etwa ein fehlendes Impressum, eine Umsatzsteuer-ID, die es gar nicht gibt, aber auch technische, sprachliche und strukturelle Merkmale. Verbraucher:innen geben unter www.fakeshop-finder.nrw einfach die URL des Shops ein, für den sie sich interessieren, und erhalten nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen und Grün, wenn alles in Ordnung ist.
Heizungsförderung: Zuschuss rückt für selbstnutzende Eigentümer in greifbare Nähe
Für selbstnutzende Eigentümer im EFH werden die Zuschüsse der Heizungsförderung bald ausgezahlt: Ab dem 30.9.2024 können sie nach erfolgtem Heizungstausch ihre Nachweise bei der KfW einreichen. Diese werden geprüft - das dauert voraussichtlich 2 bis 5 Wochen - und im Anschluss der Zuschuss ausgezahlt. Die ersten Fördermittel werden am 31. Oktober ausgezahlt.
Alle anderen Eigentümer müssen sich noch gedulden: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum können ihre Nachweise voraussichtlich im November 2024 einreichen. Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in WEG, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, müssen mit der Nachweiseinreichnung und Zuschussauszahlung noch bis Februar 2025 warten.
Wichtig für alle, die Zuschüsse für ihre neue Heizung beantragen möchten: Seit Anfang September gilt das reguläre Antragsverfahren, der Förderantrag muss vor Beginn der Sanierung eingereicht werden! --> KfW-Heizungsförderung beantragen Schritt für Schritt
Erste Statistik zur Heizungsförderung: Zur KfW-Heizungsförderung liegen inzwischen erste Zahlen vor. Wenig überraschend ist, dass knapp 68 Prozent der Antragsteller:innen die Förderung für eine Luftwärmepumpe beantragen. Deutlich unerwarteter ist aber eine andere Zahl: Gut 25 Prozent der Anträge entfallen auf Luft-Luft-Wärmepumpen, die auch als Split-Klimageräte bekannt sind. Das Heizen mit Klimaanlage ist hierzulande noch nicht so bekannt, kann aber zum Beispiel als Ersatz für eine Nachtspeicherheizung oder Einzelöfen eine gute Lösung sein.
Warum Gasheizung und Ölheizung keine Zukunft haben: CO2-Preis steigt 2025 weiter an
Fast 280.000 Gas- und Ölheizungen wurden im ersten Halbjahr 2024 installiert. Was mit Blick auf die aktuellen Brennstoffpreise nach einer guten Idee klingt, kann künftig ganz schön teuer werden! Ab 1. Januar 2025 steigen die Kosten für eine Tonne Kohlendioxid um zehn Euro auf 55 Euro. Der Anteil des CO2-Preises je Liter leichtes Heizöl beläuft sich dann auf rund 17 Cent. Im Vergleich zu 2024 steigen die durch den CO2-Preis verursachten Kosten für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern Heizöl von 287 Euro auf 350 Euro im Jahr. Die Zusatzkosten für einen Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden steigen rechnerisch von 194 Euro im Jahr 2024 auf 237 Euro im Jahr 2025 an.
Schon ab 2027 könnten die Kosten dann noch weiter steigen: Mit Einführung eines europäischen Emissionshandels für Brennstoff wird das Heizen mit Öl und Gas wohl deutlich teurer werden. Davon geht das Münchner Forschungsinstitut für Wärmeschutz aus. Auch das GEG 2024 enthält noch eine mögliche Kostenfalle für neue Öl- und Gasheizungen: Ab 2029 müssen sie schrittweise mit Bioöl / Biogas betrieben werden.
--> Wichtig zu wissen: Für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Fernwärme fällt der CO2-Preis dagegen nicht an.
Nachrüstpflicht für alte Kaminöfen bis Ende 2024
150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas - diese Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen legt das Bundes-Immissionsschutzgesetz fest. Werden die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vom Ofen überschritten, haben Eigentümer bis Ende 2024 drei Möglichkeiten: Sie können ihren Kamin beziehungsweise Kachelofen mit einem neuen Filter nachrüsten, den Ofen erneuern oder aber stilllegen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort