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31.01.2020
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Höhere Förderung vom BAFA für die Energieberatung ab Februar 2020

Zuschuss für Einfamilienhäuser wird auf 1.300 Euro erhöht

Eine Energieberatung wird für Eigentümer ab dem 1. Februar 2020 deutlich attraktiver! Die Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird von bisher 50 Prozent auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben. Das bedeutet einen maximalen Zuschuss von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).

Beratungsbericht Energieberatung
Ein Energieberatungsbericht enthält Bestandsaufnahme und Sanierungsplan. Der hohe BAFA-Zuschuss macht die Energieberatung für Eigentümer attraktivFoto: Energie-Fachberater.de

Sie wollen eine Bestandsaufnahme Ihres Hauses und Sanierungsmaßnahmen planen? Dann ist eine Energieberatung genau das Richtige! Im Zentrum der Energieberatung steht eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands von Haus oder Wohnung. Anschließend erhält der Eigentümer aufgezeigt, wie eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gelingen kann. Alternativ wird auch ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen will. Ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung sind dabei die voraussichtlich anfallenden Sanierungskosten. Am Ende der Energieberatung erhalten die Eigentümer einen Energieberatungsbericht. Er wird von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten.

Wer kann den Zuschuss für die Energieberatung beantragen und wie?
Die Förderung kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Der Antrag auf den Zuschuss wird vor Beginn der Energieberatung durch den Energieberater beim BAFA gestellt. Antragsberechtigte Energieberater/innen finden Eigentümer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

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Quelle: BAFA / Energie-Fachberater.de



 
 

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