Wie hoch ist der Wert Ihrer Immobilie?
Der Wert einer Immobilie wird oft vom Verkäufer ganz anders eingeschätzt als von Kaufinteressenten. Eigentümer neigen dazu, hohe Preise zu verlangen – gerade, wenn sich das Haus in einer begehrten Lage befindet. Kaufwillige hingegen zögern bei zu hohen Preisen und suchen nach Mängeln, damit sie den Preis noch etwas drücken können. So kommt es dazu, dass die Preisvorstellungen bei Verkäufern und Käufern stark auseinandergehen. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Immobilie vor dem Verkauf objektiv bewerten zu lassen. Hierbei spielen neben der Lage auch die Bausubstanz und die Ausstattung eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich werden drei Verfahren für die Immobilienbewertung unterschieden:
Die verschiedenen Verfahren sind im Artikel "Immobilienbewertung: Die wichtigsten Fragen und Antworten" ausführlich beschrieben. Um den Immobilienwert zu ermitteln, reicht eine reine Online-Bewertung mit Vergleichswerten oftmals nicht aus. In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen qualifizierten Gutachter mit der Immobilienbewertung zu beauftragen.
Immobilienwert steigern: Welche Maßnahmen helfen?
Eigentümer:innen haben verschiedene Möglichkeiten, um den Wert ihres Objekts zu steigern. Die folgenden Maßnahmen beeinflussen unter anderen den Immobilienwert positiv:
1. Energetisch sanieren
Mit einer Energieberatung lässt sich herausfinden, an welcher Stelle des Gebäudes unnötig viel Energie verbraucht wird. Hier können Eigentümer ansetzen und eine energetische Sanierung durchführen. Eine neue Heizung, dichtere Fenster und erneuerbare Energien tragen zur unmittelbaren Wertsteigerung bei.
2. Garage bauen
Viele Kaufinteressenten schließen Häuser ohne Garage direkt aus. Falls das Grundstück dafür Platz bietet, ist es daher eine gute Idee, eine Garage zu bauen. Sie bietet für Immobilienbesitzer zahlreiche Vorteile:
Kein Wunder also, dass eine Garage den Immobilienwert deutlich steigert.
3. Fassade instand setzen
Die Fassade ist das Aushängeschild der Immobilie. Bröckelt der Putz bereits von den Wänden, mindert das den Gesamteindruck und somit den Objektwert erheblich. Mitunter genügt es, der Fassade einen neuen Anstrich zu verpassen. In einigen Fällen ist es aber auch sinnvoll, gleich das komplette Haus dämmen zu lassen, um den Energieverlust zu reduzieren.
4. Barrierearm umbauen
Viele Kaufinteressenten denken bereits beim Hauskauf an die Zukunft und die körperlichen Einschränkungen, die häufig mit dem Alter verbunden sind. Denn: Sie wollen so lange wie möglich im Eigenheim wohnen bleiben. Das ist schwierig, wenn das Haus nicht barrierefrei ist. Deshalb sollten die Barrieren im Haus beseitigt werden:
Barrierefreie Immobilien sind selten und deshalb sehr gefragt. Sie haben dementsprechend einen höheren Wert.
Gibt es Fördermöglichkeiten für die Immobilienwertsteigerung?
Wird eine Immobilie altersgerecht umgebaut oder energetisch saniert, stehen diverse Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. BAFA und KfW sind dafür gute Anlaufstellen, aber auch die Bundesländer und viele Kommunen bieten Zuschüsse und günstige Kredite an. Wer Sanierungsmaßnahmen umsetzt, kann also vielfältige Möglichkeiten der Förderung nutzen. Wichtig ist es, frühzeitig Informationen zu sammeln, denn fast alle Förderungen müssen vor Beginn der Sanierung beantragt werden.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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