Mit Isolierfolie für die Fenster oder die Heizkörper können im Eilverfahren Heizkosten gespart werden. Das Anbringen von Fensterfolie und Heizkörperfolie ist eine einfache und effektive Sofortmaßnahme, die kaum Aufwand mit sich bringt und sich schnell rechnet.
--> Wichtig zu wissen: Isolierfolien ersetzen keine Sanierung! Sie sind aber ein schnelles Mittel für Heizkosteneinsparungen, wenn eine Sanierung gerade nicht möglich ist oder wenn Mieter:innen keinen Einfluss auf den energetischen Zustand eines Hauses haben.
Isolierfolie wirkt wie zweite Fensterscheibe
Fenster-Isolierfolie ist die schnelle Alternative zum Austausch alter, einfachverglaster Fenster. Fenster mit Einfachverglasung sind noch in vielen Altbauten zu finden und ein Garant für hohe Heizkosten. Die Spezial-Fensterfolie verringert die Wärmeverluste. Die Isolierfolie wird einfach auf die Scheibe geklebt und kann auch von Heimwerker:innen verarbeitet werden. Wird die durchsichtige Isolierfolie auf die Fensterscheibe geklebt, bildet sich ein dünnes Luftpolster zwischen der Fensterfolie und dem Fensterglas. Die Isolierfolie wirkt dann wie eine zusätzliche Scheibe und verstärkt die Dämmwirkung der Fenster. Durch die zusätzliche Luftschicht ist das Fenster deutlich besser isoliert, die Energieverluste und die Heizkosten verringern sich spürbar. Für die Montage der Isolierfolie sind keine besonderen handwerklichen Kenntnisse erforderlich. Das einzige Hilfsmittel, das benötigt wird, ist ein haushaltsüblicher Haarfön. Nachdem die Isolierfolie mit Klebeband an der Fensterscheibe angebracht wurde, kann sie mit dem Haarfön geglättet und straff gespannt werden.
Gleich nach passender Fensterfolie schauen und Preise vergleichen!
Heizkörper-Nische mit Folie isolieren und Heizkosten sparen
Auch ungedämmte Heizkörper-Nischen sind eine typische Schwachstelle im Altbau, über die viel Energie verloren geht. Heizkörperfolie (auch Reflexionsfolie genannt) hilft dabei, die Energie in den Innenräumen des Hauses zu halten.
Die Heizkörper-Isolierfolie lenkt die wohlige Wärme in richtige Bahnen. Dafür wird die Isolierfolie direkt hinter die Heizkörper geschoben. Die Folie reflektiert die Wärme der Heizung und sorgt dafür, dass sie nicht die Wand aufheizt und nach außen verloren geht, sondern vom Heizkörper aus in den Raum zurückstrahlt. Die Heizkörperfolie ist leicht zu verarbeiten: Die Isolierfolie wird auf den jeweiligen Heizkörper zugeschnitten und dann hinter den Heizkörper geschoben. Um Schimmel zu vermeiden, sollte die Folie nicht auf die Wand geklebt werden! Mit dieser Lösung können die Heizkosten einfach und kostengünstig reduziert und der Wärmekomfort in den Wohnräumen verbessert werden.
--> Weiterlesen: Heizkörpernische richtig dämmen
Gleich nach passender Heizkörperfolie schauen und Preise vergleichen!
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort