Das KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) steht seit dem 3.9.2024 bereit.
Wichtig zu wissen: Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Familien können einen zinsgünstigen Kredit für den Altbau-Kauf beantragen. Die Konditionen zum Programmstart im September 2024 liegen zwischen 0,25 % (7 bis 10 Jahre Laufzeit) und 3,31 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins. Die Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt:
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden nur Familien mit Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (laut Steuerbescheid) bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro hinzu). Die Immobilie muss insgesamt mindestens 5 Jahre selbst zu Wohnzwecken genutzt werden (Unterbrechungen von maximal 2 Jahren sind möglich). Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Außerdem dürfen Haushalte bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen "Baukindergeld" (424), "Wohneigentum für Familien" (300) oder "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb 308) in Anspruch genommen haben. Antragsteller:innen müssen einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent haben.
Diese Unterlagen benötigen Familien für das Gespräch mit ihrer Bank / Sparkasse / Bausparkasse:
Update 13.12.2024: Die KfW hat zum 1.1.2025 Änderungen im Förderprogramm angekündigt. So soll ab dem kommenden Jahr auch der entgeltliche Erwerb einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung förderfähig sein. Außerdem wird das Programm um den Effizienzhausstandard "Effizienzhaus Denkmal EE" als Sanierungsziel erweitert. Darüber hinaus kann ab dem kommenden Jahr die Selbstnutzung für maximal zwei Jahre unterbrochen werden. Die Mindestselbstnutzungsdauer von insgesamt mindestens 5 Jahren verlängert sich dann um die Zeit, die das geförderte Wohneigentum nicht selbst genutzt wurde.
Update 2.9.2024: Das neue KfW-Programm "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) startet am 3.9.2024. Familien, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen den Kreditantrag unbedingt vor Abschluss des Kaufvertrags bei der KfW stellen. Alternativ kann ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Gewährung der Förderung aus dem Produkt "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308) vor Antragstellung geschlossen werden.
Update 7.8.2024: Der Haushaltsausschuss des
Bundestags hat die Mittel für das Förderprogramm "Jung kauft Alt"
freigegeben. Damit kann das Programm zur Förderung von Wohneigentum im
Bestand für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen demnächst
starten.
Update 26.7.2024: "Jung kauft Alt" (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb - 308) -
so heißt das neue KfW-Förderprogramm, das damit als weitere Säule der
Wohneigentumsförderung für Familien angelegt ist. Starten soll das
Kreditprogamm voraussichtlich am 3. September 2024. 350 Millionen Euro
sind für das Förderprogramm eingeplant.
Update 31.1.2024: Aktuellen Nachrichten nach soll das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt (JkA)" im Sommer 2024 an den Start gehen. Die Förderbedingungen stehen aber noch nicht fest. Im Haushaltsentwurf sind aktuell 350 Millionen Euro dafür eingeplant.
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Ursprüngliche News vom 26.9.2023
Viel ist noch nicht bekannt über das neue KfW-Förderprogramm, das sich an junge Familien richten soll. Nach dem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt am 25.9.2023 wurden nur die groben Eckpunkte bekannt gegeben. Die Finanzierung der Förderung soll einmal mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden
Das Förderprogramm soll den Altbau-Bestand und den wachsenden Bedarf an bezahlbaren Eigenheimen für Familien zusammenbringen und Familien beim Hauskauf unterstützen.
Hintergrund: Die gestiegenen Zinsen und hohen Sanierungskosten in Verbindung mit geplanten Sanierungsvorgaben der EU haben zu sinkenden Preisen und weniger Nachfrage bei unsanierten Altbauten geführt. Mit der neuen Förderung sollen für Familien der Erwerb einer solchen Immobilie und die anschließende Sanierung attraktiver werden.
Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Sie können den Energieberater jederzeit wechseln. Wurde der Sanierungsfahrplan abgeschlossen, können Sie diesen auch zur Förderung von ...
Antwort lesen »Bleibt der Bereich unter dem Schiefer von Außenluft durchströmt, gibt es keine Bedenken. Denn in diesem Fall kann eventuell in die Wand ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
Antwort lesen »Führen die Leitungen durch Bereiche mit anderen Temperaturen, führt das dazu, dass diese Wärme aufnehmen oder abgeben. In der kalten ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort