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01.10.2014
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KfW vergibt wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit

Förderung von altersgerechtem Umbau ausgeweitet

Seit dem 1. Oktober 2014 vergibt die KfW-Bank wieder Zuschüsse für Barrierefreiheit an private Hausbesitzer. Das Kreditprogramm der KfW "Altersgerecht Umbauen" wurde um eine Zuschussvariante ergänzt, so dass Hausbesitzer bei einer Sanierung zwischen Kredit und Zuschuss wählen können. Kombinieren lassen sich die Zuschüsse auch mit den Programmen zur energetischen Sanierung.

Infografik Altergerechtes Haus - Barrierefreiheit
Die KfW fördert folgende Maßnahmen, die zum Standard Altersgerechtes Haus führen beziehungsweise alle Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit, die den technischen Mindeststandards der KfW-Bank entsprechenFoto: KfW Bankengruppe

Die neue Zuschussvariante im Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programmnummer 455) ist eine Alternative zum Kreditprogramm der KfW-Bank. Damit Hausbesitzer so lange wie möglich selbstbestimmt in der gewohnten Wohnumgebung leben können, fördert die KfW den barrierefreien oder -armen Umbau von Wohnimmobilien. Damit lässt sich der Wohnkomfort erhöhen und die Lebensqualität von älteren Menschen wie auch jungen Familien steigt.

Für die Zuschüsse im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" gelten dieselben Förderstandards wie für das bestehende Kreditprogramm. Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen zur Barrierefreiheit wie bodengleiche, moderne Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren.

Antragsberechtigt für die KfW-Förderung sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Finanziert werden bis zu acht Prozent der förderfähigen Investitionskosten für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Wohneinheit.

Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit,bei der KfW-Bank beantragt werden.

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Quelle: BMUB
 
 

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