Nach langen Jahren soll es unter der Ampelregierung wieder ein Bundesministerium für Bauen und Wohnen geben. Was bringt das für die Belange von Eigentümer:innen? Allgemein kündigt die neue Bundesregierung eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele an, die sich an der eingesparten Tonne CO2 orientiert. Dabei setzt sie auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
1. Gebäudenergiegesetz (GEG) 2.0 - das ist geplant
Ende 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die neue Bundesregierung plant eine Überarbeitung und Verschärfung. Diese Punkte sind vorgesehen:
2. Energieausweis und Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrpläne sollen breit und systematisch genutzt werden. Deshalb plant die Koalition kostenlose Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Immobilienkauf. Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
3. Förderung
Was wird künftig noch gefördert? Konkrete Änderungen bei der BEG-Förderung sind explizit nicht erwähnt. Spätestens 2024, wenn die GEG-Anforderungen steigen, werden wohl auch die Förderungen angepasst. Auch schon festgehalten ist, dass mit Vollendung des Kohleausstieges die Förderung von erneuerbaren Energien auslaufen wird. Zwei gute Nachrichten gibt es aber auf jeden Fall schon:
4. Mehr Solaranlagen auf den Dächern - Photovoltaik-Ausbau
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel. Damit das klappt, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Geplant ist auch, das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zu novellieren und die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen und zu stärken.
5. EEG-Umlage und Strompreis
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet werden. Für Verbraucher:innen bedeutet das sinkende Strompreise. Das macht zusammen mit dem Photovoltaik-Ausbau Wärmepumpen attraktiver.
Gleichzeitig setzt die Ampel auf einen steigenden CO2-Preis. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dabei unterstützt werden. Einfache Regel: Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.
6. Heizung & Co
Die neue Bundesregierung will sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Angestrebt wird ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
7. Nachhaltigkeit im Gebäudebereich
Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen künftig verstärkt betrachtet werden. Dafür will die neue Bundesregierung unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudebereich.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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