Nach langen Jahren soll es unter der Ampelregierung wieder ein Bundesministerium für Bauen und Wohnen geben. Was bringt das für die Belange von Eigentümer:innen? Allgemein kündigt die neue Bundesregierung eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele an, die sich an der eingesparten Tonne CO2 orientiert. Dabei setzt sie auf technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme sollen entsprechend weiterentwickelt und umgeschichtet werden.
Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
1. Gebäudenergiegesetz (GEG) 2.0 - das ist geplant
Ende 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, die neue Bundesregierung plant eine Überarbeitung und Verschärfung. Diese Punkte sind vorgesehen:
2. Energieausweis und Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrpläne sollen breit und systematisch genutzt werden. Deshalb plant die Koalition kostenlose Sanierungsfahrpläne für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Immobilienkauf. Der Energieausweis soll vereinheitlicht und digitalisiert werden.
3. Förderung
Was wird künftig noch gefördert? Konkrete Änderungen bei der BEG-Förderung sind explizit nicht erwähnt. Spätestens 2024, wenn die GEG-Anforderungen steigen, werden wohl auch die Förderungen angepasst. Auch schon festgehalten ist, dass mit Vollendung des Kohleausstieges die Förderung von erneuerbaren Energien auslaufen wird. Zwei gute Nachrichten gibt es aber auf jeden Fall schon:
4. Mehr Solaranlagen auf den Dächern - Photovoltaik-Ausbau
Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend werden, bei privaten Neubauten die Regel. Damit das klappt, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. Geplant ist auch, das Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zu novellieren und die Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten zu vereinfachen und zu stärken.
5. EEG-Umlage und Strompreis
Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis soll beendet werden. Für Verbraucher:innen bedeutet das sinkende Strompreise. Das macht zusammen mit dem Photovoltaik-Ausbau Wärmepumpen attraktiver.
Gleichzeitig setzt die Ampel auf einen steigenden CO2-Preis. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen dabei unterstützt werden. Einfache Regel: Was gut ist fürs Klima, wird günstiger – was schlecht ist, teurer.
6. Heizung & Co
Die neue Bundesregierung will sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Angestrebt wird ein sehr hoher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
7. Nachhaltigkeit im Gebäudebereich
Der Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten sollen künftig verstärkt betrachtet werden. Dafür will die neue Bundesregierung unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft auch im Gebäudebereich.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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