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01.02.2022
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Ministerien einigen sich auf Lösung nach KfW-Förderstopp

Förderfähige Alt-Anträge sollen genehmigt werden

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich am 1.2.2021 auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt: Bereits bei der KfW gestellte Anträge sollen genehmigt werden, wenn sie förderfähig sind. Die Sanierungsförderung soll bald wieder unverändert anlaufen.

Holzhäuser auf Euroscheinen
Bereits gestellte Anträge werden von der KfW jetzt geprüft und genehmigtFoto: energie-fachberater.de

Aufatmen für Sanierer nach dem Förderstopp der KfW: Für die BEG-Förderung der KfW wurde eine Lösung gefunden! Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge, die meisten davon allerdings aus dem Neubau-Bereich. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

Wie geht es weiter mit der KfW-Förderung im Rahmen der BEG?
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Für die Sanierungsförderung kündigte das BMWK an, dass die Förderung für die Effizienzhäuser 40, 55, 70, 85, 100 und Denkmal nach Wiederanlaufen der Sanierungsförderung bestehen bleibt und zeitnah sowie unverändert wieder aufgenommen werden soll.

Im Neubau-Bereich wird 2022 das Effizienzhaus 40 noch gefördert, allerdings mit reduzierter Fördersumme und begrenzten Haushaltsmitteln (1 Mrd. Euro stehen hier zur Verfügung). Ab 2023 ist ein neues Förderprogramm zum klimafreundlichen Bauen geplant, aber noch nicht konzipiert.

Diese Fördermittel stehen aktuell für die Sanierung bereit.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
 
 

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