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30.06.2020
mehr zu Strom sparen
 

Mehrwertsteuersenkung vergünstigt auch Strom- und Gasrechnung

Zählerstände am 1. Juli und 31. Dezember 2020 ablesen

Ab dem 1. Juli 2020 sinkt dank Konjunkturpaket der Bundesregierung die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr. Damit werden auch die Strom- und Gaspreise günstiger, denn die Mehrwertsteuer beträgt für das zweite Halbjahr 2020 nur noch 16 statt 19 Prozent. Davon profitieren vor allem Verbraucher mit hohem Stromverbrauch. Wichtiger Tipp: Zum Start der Mehrwertsteuersenkung die Zählerstände ablesen!

Stromzähler
Um den Strom- und Gasverbrauch wegen der gesenkten Mehrwertsteuer richtig abgrenzen zu können, sollten Verbraucher die Zählerstände aktuell ablesenFoto: energie-fachberater.de

Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch fällt die aktuelle Senkung der Mehrwertsteuer nur wenig ins Gewicht: Bei einer Familie mit vier Personen und einem mäßigen Verbrauch von 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr werden Ende 2020 zwischen acht und zwölf Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen.

Anders sieht es aus in Haushalten mit vielen Personen und in Haushalten, in denen durch Stromboiler und Elektroheizungen viel Strom verbraucht wird: Hier bringt die gesenkte Mehrwertsteuer eine entsprechend höhere Einsparung. Die Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben als grobe Schätzung an, dass diese Haushalte mit etwa acht Euro Ersparnis pro 1.000 Kilowattstunden rechnen können. Damit werden die Stromkosten im zweiten Halbjahr 2020 günstiger.

Aktueller Zählerstand macht Abgrenzung des Verbrauchs möglich
Doch um den Verbrauch von Strom und Gas richtig abgrenzen zu können, ist ein Zählerstand nötig. Wenn der Versorger keine Ablesung veranlasst, müssen die Bewohner selbst aktiv werden. Denn andernfalls schätzen die Versorger, welcher Verbrauch in dieser Zeit angefallen ist, und eine solche Schätzung kann ungenau ausfallen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, eigene Strom- und auch Gaszähler am 1. Juli und zum 31. Dezember 2020 abzulesen und die Zählerstände dem Versorger zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung aber erst auf der nächsten Jahresabrechnung.

Zusatztipp: Mehr Ersparnis als durch die Senkung der Mehrwertsteuer können Verbraucher mit dem Abschluss eines günstigeren Stromvertrags und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen.

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Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
 
 

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