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25.01.2022
mehr zu Förderung
 

Nach dem Förderstopp der KfW: Welche Förderung gibt es 2022 noch?

Eigentümer können Förder-Alternativen bei Bund und Ländern prüfen

Die KfW hat mit ihrem Förderstopp für die BEG-Förderung viele Pläne durchkreuzt. Wer eine Sanierung zum Effizienzhaus geplant hatte, steht nun auf einmal ohne Förderung da. Was also tun? Gibt es Alternativen? Wir zeigen, welche Fördermittel aktuell überhaupt zur Verfügung stehen und welche Möglichkeiten Eigentümer:innen im ersten Quartal 2022 haben.

Fassadensanierung: neue Farbe
Was tun, wenn die Sanierung dringend umgesetzt werden muss? Einige Förderprogramme stehen Eigentümern auch nach dem Förderstopp der KfW zur VerfügungFoto: energie-fachberater.de
Förderung Sanierung Einzelmaßnahmen ab 15.8.2022
Förderungen Sanierung im Überblick: Seit 15.08.2022 gelten neue FörderbedingungenFoto: energie-fachberater.de/ per Klick Download der Tabelle als interaktives PDF

Achtung! Update 28.07.2022 bzw. 15.08.2022:  Mit der BEG-Reform gelten neue Förderbedingungen. Hier geht's zum Update >>

Soviel steht schonmal fest: Nach dem Stopp aller KfW-Programme im Rahmen der BEG (das betrifft die gesamte Effizienzhaus-Förderung - Zuschüsse und Förderkredite - sowie die Kredite für Einzelmaßnahmen) gibt es jetzt im ersten Quartal 2022 nur wenige Optionen bei der Förderung. Denn auch die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit (Programm 455-B) und Einbruchschutz (Programm 455-E) stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat jedoch eine zügige Prüfung und Weiterführung der Sanierungsförderung zugesagt. Wer also keine Eile hat, kann auf die Wiederaufnahme der Förderprogramme warten. Ob die Förderung dann unverändert weitergeführt wird, ist derzeit allerdings noch nicht bekannt.

Für alle, die nicht warten können oder wollen - diese Fördermittel können Eigentümer aktuell beantragen

1. BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Wer statt einer Komplettsanierung einzelne Sanierungsmaßnahmen (wie eine neue Heizung, neue Fenster, eine Dämmung oder neue Haustür) umsetzt, kann dafür einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Pro Kalenderjahr sind 60.000 Euro förderfähige Kosten hier das mögliche Maximum an Förderung. Der Zuschuss liegt je nach Maßnahme zwischen 20 und 55 Prozent. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.

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Wer eine Finanzierung für die Sanierungsmaßnahme benötigt, kann auf schnell verfügbare Modernisierungskredite der Hausbank zurückgreifen oder einen vorhandenen Bausparvertrag einsetzen.

2. Steuerbonus für die Sanierung
Eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt ist auch der Steuerbonus eine mögliche Form der Förderung. Er kann für energetische Maßnahmen eingesetzt werden, die über die förderfähigen Kosten der BAFA-Zuschüsse hinausgehen. So kann es sich zum Beispiel lohnen, für die neue Heizung und die teure Dämmung den BAFA-Zuschuss zu beantragen, für einen Fenstertausch dann aber auf den Steuerbonus auszuweichen. Insgesamt ist für jedes Haus/Wohnung über den Steuerbonus eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten möglich - maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden (das entspricht förderfähigen Kosten von maximal 200.000 Euro, die begünstigt werden). --> Förderung oder Steuerbonus - was lohnt sich mehr?

3. Günstige Förderkredite der KfW für Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Viele Eigentümer warten auf die beliebten Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit, die jedes Jahr schnell ausgeschöpft sind. Eine Alternative sind hier die sehr günstigen Förderkredite der KfW. Im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" sind bis zu 50.000 Euro Kredit möglich, unabhängig vom Alter der Eigentümer. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren liegt der Zinssatz derzeit bei sehr günstigen 0,04 Prozent. Diese Förderkredite können auch für die Verbesserung des Einbruchschutzes beantragt werden.

4. Günstige Förderkredite der KfW für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien
Ob Photovoltaik-Anlage, Solarstromspeicher oder Windrad - die KfW stellt für Strom aus erneuerbaren Energien eine günstige Finanzierung bereit. Im Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" können Eigentümer einen Förderkredit beantragen.

5. Förderungen der Bundesländer prüfen
Nicht nur der Bund, auch die Bundesländer fördern Sanierungsmaßnahmen. Bevor Eigentümer also die Flinte ins Korn werfen, sollten sie die regionale Förderung prüfen. Dafür sind die Landesbanken gute Ansprechpartner, so bietet beispielsweise die NRW.Bank mit dem Programm "NRW.BANK.Gebäudesanierung" zinsgünstige Darlehen bis 75.000 Euro für die Sanierung an. In anderen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme für die Modernisierung von Mietwohnraum oder eine Förderung für Eigentümergemeinschaften.

Was kostet die Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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