Update 19.2.2024: Wie die KfW auf der Programmseite mitteilt, wurde das KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos - 442" endgültig eingestellt. Hier heißt es: "Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"." Damit wird es 2024 keine Förderrunde mehr geben. 33.000 Haushalte konnten im vergangenen Jahr die kombinierte Förderung für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher nutzen.
Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert.
Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.
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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).
Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher müssen fabrikneu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung.
Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
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Ursprüngliche News vom 30.6.2023
Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.
Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.
Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.
Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.
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Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort