Aktuell wichtig zu wissen: EEG 2023 - Photovoltaik lohnt sich künftig noch mehr
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage aktuell?
Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro - eine Photovoltaik-Anlage mit rund zehn Kilowatt Leistung kostet also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich für Eigentümer:innen aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
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Was spricht für einen möglichst hohen Eigenverbrauch?
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Ein Maximum an Unabhängigkeit wird mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher erreicht. Der übrige Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist und leistet so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Noch mehr lohnt sich eine große Photovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch für alle, die demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschaffen wollen oder ein Elektroauto. Sie können dann mit günstigem eigenen Solarstrom betrieben werden. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage: So raten die Experten vom Solarcluster Baden-Württemberg dazu, nach Möglichkeit beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen. Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.
EEG-Novelle steht in den Startlöchern: Was spricht für eine Volleinspeisung?
Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten. Lohnt sich also künftig wieder die Volleinspeisung ins Netz? Stiftung Warentest hat nachgerechnet: Demnach kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen von Stiftung Warentest gibt es unter www.test.de/solarstrom sowie in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
Wichtig zu wissen für das Modell Volleinspeisung: Noch hat der Bundestag die EEG-Änderung nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Außerdem muss folgendes Prozedere eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Eigentümer:innen dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Photovoltaik-Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.
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Was müssen Eigentümer noch wissen zum Thema Photovoltaik 2022?
Wer aktuell eine Solaranlage bestellt, muss sich auf längere Wartezeiten von bis zu einem Jahr einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten. Auch die Installationsbetriebe haben kaum freie Kapazitäten.
Die Testsieger bei den Solarstromspeichern aus der "Stromspeicher-Inspektion 2022" finden Sie hier.
Klein, aber fein: Wer erst einmal mit einer Mini-Solaranlage - sogenannter Balkon-PV - starten möchte, findet hier alle wichtigen Infos.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
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Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
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