Aktuell wichtig zu wissen: EEG 2023 - Photovoltaik lohnt sich künftig noch mehr
Wie teuer ist eine Photovoltaik-Anlage aktuell?
Ein Kilowatt Leistung kostet derzeit rund 1.400 bis 1.600 Euro - eine Photovoltaik-Anlage mit rund zehn Kilowatt Leistung kostet also rund 15.000 Euro. Eine größere Anlage, etwa für 20.000 oder 25.000 Euro, lohnt sich für Eigentümer:innen aber auch, da der Überschuss ins Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
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Was spricht für einen möglichst hohen Eigenverbrauch?
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach lohnt sich. Mit ihr wird man zum Stromerzeuger. Das trägt zu mehr Unabhängigkeit bei der eigenen Stromversorgung bei und zu einem grüneren Strommix: Der Strom wird entweder für Beleuchtung und elektrische Geräte oder das Elektroauto teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze und reduziert die Rechnung des Stromversorgers. Ein Maximum an Unabhängigkeit wird mit einem zusätzlichen Solarstromspeicher erreicht. Der übrige Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz eingespeist und leistet so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Noch mehr lohnt sich eine große Photovoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch für alle, die demnächst eine Wärmepumpe als Ersatz für die Gasheizung anschaffen wollen oder ein Elektroauto. Sie können dann mit günstigem eigenen Solarstrom betrieben werden. Das reduziert die Betriebskosten und macht am Ende einen finanziellen Gewinn. Auch für den Klimaschutz und die eigene Versorgungssicherheit lohnt sich eine größere Anlage: So raten die Experten vom Solarcluster Baden-Württemberg dazu, nach Möglichkeit beide Dachseiten mit möglichst vielen Solarmodulen zu belegen. Gerade Ost-West-Dachflächen liefern über den ganzen Tag günstigen Strom. Wer dann ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe hat, kann sie mit mehr Solarstrom versorgen als nur mit einer nach Süden orientierten Anlage.
EEG-Novelle steht in den Startlöchern: Was spricht für eine Volleinspeisung?
Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten. Lohnt sich also künftig wieder die Volleinspeisung ins Netz? Stiftung Warentest hat nachgerechnet: Demnach kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein, vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen von Stiftung Warentest gibt es unter www.test.de/solarstrom sowie in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
Wichtig zu wissen für das Modell Volleinspeisung: Noch hat der Bundestag die EEG-Änderung nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Außerdem muss folgendes Prozedere eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Eigentümer:innen dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Photovoltaik-Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.
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Was müssen Eigentümer noch wissen zum Thema Photovoltaik 2022?
Wer aktuell eine Solaranlage bestellt, muss sich auf längere Wartezeiten von bis zu einem Jahr einstellen. Gründe sind die gestiegene Nachfrage und pandemiebedingte Schwierigkeiten bei Lieferketten von Komponenten. Auch die Installationsbetriebe haben kaum freie Kapazitäten.
Die Testsieger bei den Solarstromspeichern aus der "Stromspeicher-Inspektion 2022" finden Sie hier.
Klein, aber fein: Wer erst einmal mit einer Mini-Solaranlage - sogenannter Balkon-PV - starten möchte, findet hier alle wichtigen Infos.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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