Wie sehr lohnt es sich, noch 2026 Photovoltaik zu installieren?
Die Solaranlage noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, kann Eigentümer:innen allein in den ersten drei Jahren 444 Euro mehr einbringen als eine Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2027. Das zeigen Berechnungen für einen typischen Haushalt mit E-Auto des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Grundlage für die Berechnungen für 2027 ist die im Bundeskabinett verabschiedete EEG-Novelle, die in den kommenden Wochen noch im Bundestag und Bundesrat beraten wird. Die bisherige Einspeisevergütung über 20 Jahre soll es nur noch für Anlagen geben, die dieses Jahr ans Netz gehen. Der Beschluss zur EEG-Reform sieht ab 2027 statt dessen eine dreijährige Übergangsregelung vor. Danach müssen neue Anlagen in die unsichere und kompliziertere Direktvermarktung wechseln, also ihren Strom selbst an der Strommarkt verkaufen.
Was bedeutet die Neuregelung finanziell für neue Solaranlagen?
Werden die Reformen vom Bundestag und Bundesrat im Herbst so beschlossen, schrumpft die Einspeisevergütung ab 2027 auf ein Minimum. Wird die Photovoltaik-Anlage erst Anfang 2027 in Betrieb genommen, gibt es nur 5,2 ct/kWh für drei Jahre statt wie bisher 7,7 Cent je Kilowattstunde für 20 Jahre. Das wären laut Finanztip-Berechnungen allein für die ersten drei Jahre rund 444 Euro weniger Erlös.
Der geplante Übergangszeitraum gilt nur für drei Jahre, danach geht es in die Direktvermarktung. Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom nicht mehr zu einem festen Satz vergütet, sondern am Strommarkt verkauft. Die Einnahmen hängen deshalb von den jeweiligen Marktpreisen ab. Wie hoch die Einnahmen aus eingespeistem Strom also künftig ausfallen, lässt sich nicht vorhersagen. Immerhin soll es für vier Jahre Übergangszeit einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für PV-Anlagen auf Hausdächern geben. Noch ist laut Finanztip allerdings nicht absehbar, ob die Kosten für die Direktvermarktung in den kommenden Jahren sinken und Eigentümer mit einer PV-Anlage damit wenigstens ihre Stromproduktionskosten decken können.
Vorteil für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen: 20 Jahre garantierte Einnahmen mit der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp) liegt die Vergütung seit dem 1. August bei Teileinspeisung bei bis zu 7,7 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert. Von einer Teileinspeisung spricht man, wenn der Solarstrom zum Teil selbst verbraucht wird. Für einen typischen Haushalt mit einem E-Auto, der eine PV-Anlage mit 10-Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung und neun Kilowattstunden (kWh) Batteriespeicher errichtet, entspricht das laut Finanztip-Berechnungen rund 456 Euro Einnahmen pro Jahr beziehungsweise mehr als 9.100 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
So hat Finanztip gerechnet
Finanztip geht in seiner Modellrechnung von einem Musterhaushalt mit folgenden Spezifikationen aus: jährlicher Strombedarf von 6.000 kWh (3.500 kWh Haushalt, 2.500 kWh E-Auto mit ca. 12.500 km Fahrleistung), 10-kWp-Anlage und 9-kWh-Speicher. Nach dem Solarisator-Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin erreicht der Haushalt einen Autarkiegrad, also einen Anteil der Selbstversorgung mit Strom, von rund 63 Prozent. Bei einer jährlichen Stromerzeugung von 10.000 kWh entspricht das laut Finanztip-Berechnungen einem Eigenverbrauch von 3.780 kWh Solarstrom. Nach Berücksichtigung von Wirkungsgradverlusten des Batteriespeichers ergibt sich eine jährliche Einspeisemenge von rund 5.920 kWh. Effekte der Leistungsdegradation der Solarmodule über die Zeit und eine mögliche Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das Solarspitzengesetz wurden aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.
Was kostet eine Photovoltaik-Anlage? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Wer eine PV-Anlage auf dem Hausdach installieren möchte, sollte frühzeitig die baulichen Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Finanzierungskonditionen prüfen. Denn eine Solaranlage ist auch eine Finanzentscheidung: Wer seine Dachfläche gut ausnutzt, senkt die Kosten pro Kilowatt Peak Leistung. Eine Anlage, die zum eigenen Stromverbrauch passt, steigert zudem die Wirtschaftlichkeit. Denn je höher der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist, desto schneller amortisiert sich die Anlage.
→ Besonders wichtig: Angebote vergleichen und auf Qualität, Leistung sowie Vertragsbedingungen achten!
In 3 Schritten zur Photovoltaik-Anlage 2026
--> Gut zu wissen: Vor Vertragsabschluss unbedingt prüfen, welche Förderprogramme, zinsgünstigen Kredite oder Zuschüsse zur Verfügung stehen – etwa die Angebote der KfW im Programm 270, teilweise gibt es auch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Die Fördermittel müssen oft vor der Vertragsunterzeichnung beantragt und bewilligt sein. Bei der Finanzierung sollten Eigentümer:innen auf Tilgungsplan, Laufzeit und Zinsniveau achten.
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Kosten für eine Photovoltaik-Anlage 2026
Die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage unterscheiden sich je nach Größe und Ausstattung. Für eine Anlage mit 4 kWp Leistung können Eigentümer mit circa 10.000 rechnen, 8kWp kosten rund 15.000 Euro. Je größer die Anlage, umso günstiger wird der Preis pro Quadratmeter. Preisbeispiel für ein durchschnittliches Einfamilienhaus: Eine 10 kWp PV-Anlage plus Stromspeicher mit 10 kWh Speicherkapazität kostet rund 25.000 Euro. --> So bleibt die Photovoltaik-Anlage im Eigenheim steuerfrei - 3 Tipps
Einspeisevergütung 2026
Für Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 7,70 ct/kWh
Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 6,66 ct/kWh
Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 5,44 ct/kWh
Volleinspeisung:
Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 12,22 ct/kWh
Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 10,24 ct/kWh
Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 10,24 ct/kWh
Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen ab Juni 2026
Das Energiewirtschaftsgesetz erlaubt ab 1. Juni 2026 den unbürokratischen Verkauf von Solarstrom an die Nachbarn. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird dann von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung kann sich künftig lohnen: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, dann bietet "Energy Sharing" eine neue Einnahmequelle. Allerdings sind die technischen Vorausetzungen aktuell vielfach noch nicht vorhanden.
Die besten Solarstromspeicher
Möglichst viel Soalrstrom selbst verbrauchen? Das klappt mit einem Solarstromspeicher! Mit Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher zeigen Eigentümer:innen steigenden Kosten in jeder Energiekrise die kalte Schulter. In ihrer jährlichen Stromspeicher-Inspektion hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin insgesamt zwölf Solarstromspeicher unter die Lupe genommen und die Testsieger 2026 gekürt.
Mit wenig Budget: Balkonkraftwerke auch für Eigentümer interessant
Wer ohne großen Aufwand und mit wenig Budget an der Energiewende teilnehmen möchte, kann ein Balkonkraftwerk mit oder ohne Speicher installieren. Damit lässt sich auch ohne größere Überlegungen und Investitionen ein kleiner wirtschaftlicher Gewinn einfahren und sauberer Strom für den eigenen Bedarf erzeugen.
Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
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Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
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Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
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