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12.12.2017
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Schonfrist für alte Kamin- und Kachelöfen endet 2017

Holzöfen bis einschließlich Baujahr 1984 müssen raus

Der Gesetzgeber schreibt vor, alte Öfen Schritt für Schritt auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen, um die Umwelt zu entlasten. Denn ein neuer Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen ist deutlich umweltschonender und effizienter. Weniger Emissionen und mehr Wärme aus der gleichen Brennstoff-Menge - dafür lohnt sich der Ofentausch. Bis Ende 2017 müssen Holzöfen der Baujahre zwischen 1975 und 1984 erneuert werden.

Heizkamin im Wohn- und Esszimmer
Ein neuer Kaminofen ist deutlich effizienter und umweltschonender. Schon deshalb sollte der Ofentausch nicht auf die lange Bank geschoben werdenFoto: AdK (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.)

Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen der Baujahre bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hausbesitzer, die diese erste Frist verpasst haben, müssen bei einem Weiterbetrieb bereites mit Bußgeldern rechnen! Zum 31.12.2017 endet die nächste Schonfrist: Holzfeuerungen bis einschließlich Baujahr 1984 (Typprüfungen laut Typenschild zwischen 1975 und 1984) müssen ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die geforderten Grenzwerte nicht einhalten.

Gesetzliche Grundlage ist die seit dem 1. Januar 2015 für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten geltende zweite Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung – mit verschärften Emissions-Grenzwerten. Ebenso sind Mindestwirkungsgrade von 73 bis 90 Prozent vorgeschrieben.

Ofenbauer ist richtiger Ansprechpartner für Ofentausch
Wer einen alten Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin besitzt, sollte frühzeitig einen Ofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen. Er kann am besten beurteilen, ob eine Nachrüstung oder ein Austausch sinnvoller ist. Je eher ein alter Ofen, der älter als 15 bis 20 Jahre ist, durch eine moderne Feuerstätte ersetzt, desto schneller kann sich die Anlage dank ihres höheren Wirkungsgrads und der niedrigeren Heizkosten amortisieren. Einsparungen im zweistelligen Prozent-Bereich sind hier möglich. Zudem leistet man einen wirkungsvollen Beitrag zur Umweltentlastung.

Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt, kann sicher sein, dass die Qualität den neuen, strengeren Vorschriften entspricht. So dürfen Öfen, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden und damit die Stufe 2 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen, aufgrund ihrer emissionsarmen Technik selbst an Tagen mit Feinstaubalarm (zum Beispiel in Stuttgart) betrieben werden. Ein moderner Kamin- oder Kachelofen bietet ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik, zum Beispiel mit automatischer Verbrennungsluftregelung für schadstoffarmen Abbrand. Das Ofensystem kann optimal auf den individuellen Wärmebedarf des Hauses abgestimmt und mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzt werden.  

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Quelle: AdK (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.)
 
 

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