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24.01.2022
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KfW: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp bei BEG-Förderung

Fördermittel ausgeschöpft / BAFA-Zuschüsse weiterhin verfügbar

Die KfW hat zum 24.1.2022 einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp für die BEG-Förderung verhängt. Für die Förderprogramme der KfW gilt deshalb mit sofortiger Wirkung ein vorläufiger Programmstopp. Das hat der Vorstand der KfW zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam beschlossen. Grund für den Förderstopp ist eine Antragsflut im Neubau-Bereich. Die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen sind davon aber nicht betroffen, sie können weiter beantragt werden.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Derzeit kann keine Förderung im Rahmen der BEG bei der KfW beantragt werden. Die BAFA-Zuschüsse sind von dem Förderstopp aber nicht betroffenFoto: energie-fachberater.de

Update 1.2.2022: Für die bereits bei der KfW gestellten Anträge wurde eine Lösung gefunden.

Die KfW schreibt dazu auf ihrer Seite: "Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden."

Antragsflut im Neubau-Bereich machte KfW-Antragsstopp nötig
Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die Effizienzhaus-55-Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.

Wie geht es weiter mit der BEG-Förderung der KfW?
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die drei Ministerien BMWK, BMWSB und BMF arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

BAFA-Zuschüsse stehen weiter zur Verfügung
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung! Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmung, Fenstertausch und neue Haustüren können also weiter beantragt werden.

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Quelle: KfW / BMWK / energie-fachberater.de
 
 

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