Update 26.1.2023: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) veröffentlicht. Darin ist unter anderem erklärt, für welche Materialien und Leistungen die Vergünstigung gilt. Außerdem ist die Bewertung von Miete, Leasing und Mietkauf von Photovoltaik-Anlagen erklärt. Den Entwurf zum BMF-Schreiben finden Sie hier.
Update Januar 2023 - FAQ zum Nullsteuersatz
Seit dem 1.1.2023 fällt auf die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaik-Anlage, wie Module, Wechselrichter und auch Solarstromspeicher. Da die Regelung in der Praxis viele Fragen aufgeworfen hat, hat das Bundesfinanzministerium erste FAQ veröffentlicht.
Update 16.12.2022: Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz am 16.12.2022 zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Verbesserungen für private Photovoltaik-Anlagen! Ab 2023 gilt damit für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Solarstromspeicher eine Umsatzsteuer von 0 Prozent. Das macht die Anschaffung für private Haushalte deutlich günstiger. Zudem werden Haushalte mit kleiner Photovoltaik-Anlage von der Einkommenssteuer befreit. Diese Regelung gilt für neue und bestehende Solaranlagen. --> Wichtig zu wissen: Viele Detailfragen zu den Steuerregelungen werden wohl erst 2023 beantwortet werden können, wenn die Finanzverwaltung entsprechende Schreiben mit Auslegungen veröffentlicht hat.
Update: Am 2.12.2022 hat der Bundestag dem Jahressteuergesetz 2022 mit einigen Änderungen zum ursprünglichen Entwurf zugestimmt. So kommt die Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ein Jahr früher, also bereits 2022 statt erst 2023. Damit entfällt die bisherige Liebhaberei-Regelung. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.
Diese Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen enthält das Jahressteuergesetz 2022
1. Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW
Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Geregelt ist diese in §3 Nr. 72 EStG.
Der Vorteil: Damit werden steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abgebaut. Niemand muss mehr allein wegen einer kleinen Solaranlage zum Steuerberater.
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2. Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der Ertragsteuerbefreiung unterliegen.
3. Umsatzsteuer: Nullsteuersatz - Abbau von Bürokratie
Für Erwerb und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern gilt ab 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet. Die gesetzliche Regelung zum Nullsteuersatz findet sich in §12 Abs. 3 UStG. Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen und Installationen ab dem 1.1.2023.
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Der Vorteil: Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger erwerben, nämlich zum Nettopreis. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Künftig bleibt das Eigentümer:innen erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.
Weitere Änderungen und Verbesserungen für erneuerbare Energien
Am 14.9.2022 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel des Entwurfs für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist es, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen.
Was bedeutet das für private Photovoltaik-Anlagen?
Die Kellerdeckendämmung ist nur dann Pflicht, wenn Arbeiten an der Zwischendecke durchgeführt werden. Nach Anlage 7 GEG also immer dann, ...
Antwort lesen »Die im GEG geregelte Pflicht zur Dämmung der Fassade greift nicht, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Bleibt es bei der Biomasseheizung und Sie wählen ein Modell aus der Liste förderbarer Biomasseanlagen, müssen Sie nichts ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Konstruktion käme es bereits bei 7 bis 8 Grad Celsius im unbeheizten Dachraum zur Kondensation von Wasserdampf an der ...
Antwort lesen »Die Einführung der beschriebenen EE-Pflicht ist geplant und Experten rechnen damit, dass die Regierung das GEG bis 2024 dahingehend ändert. ...
Antwort lesen »Energieausweise sind immer für das gesamte Gebäude auszustellen, sofern es nicht gemischt genutzt ist. Sie benötigen daher nur einen ...
Antwort lesen »Die langen Wartezeiten beim BAFA sind leider normal. Aktuell dauert es von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid ca. 25 Wochen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Das nachträgliche Anbringen einer Unterspannbahn ist gut, um die Konstruktion vor Feuchtigkeit von außen zu schützen. Möglich ist das mit ...
Antwort lesen »Deutschlandweit gibt es aktuell keine Pflicht, bei einem Heizungstausch in nicht öffentlichen Gebäuden auf erneuerbare Energien zu setzen. ...
Antwort lesen »Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage ist aktuell noch nicht möglich. Denn im Moment lässt sich der Heizkostenzuschuss nur in Berlin ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn Sie können pro Kalenderjahr Zuschüsse für Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit ...
Antwort lesen »In die Bilanzierung gehen grundsätzlich alle technisch konditionierten Räume ein. Das betrifft auch den Keller, wenn sich dort fest ...
Antwort lesen »Energieberater aus Ihrem Umkreis finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank. Auch in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des BAFA sind ...
Antwort lesen »Der Staat fördert Öl- und Gasheizungen leider nicht mehr. Leben Sie in einer selbst genutzten Immobilie, können Sie die Kosten der ...
Antwort lesen »Tauschen Sie einen Gas- durch einen Ölbrenner aus, sparen Sie aktuell etwa 6 Cent pro Kilowattstunde an Brennstoffkosten ein (Stand Februar ...
Antwort lesen »In der Regel ist es möglich, auf die Förderung einzelner Maßnahmen zu verzichten, wenn es sich um einen Antrag für mehrere Maßnahmen ...
Antwort lesen »Das sogenannte Fogging entsteht, wenn sich schwerflüchtige Verbindungen zusammen mit Staub an Oberflächen absetzen. Häufig ist das bei ...
Antwort lesen »Das BAFA fördert Außenrollläden unter dem Punkt sommerlicher Wärmeschutz der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht mehr möglich. Denn ein Auslösetatbestand ist das Anbringen von Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand. ...
Antwort lesen »Wohnen Sie in Berlin, können Sie den Zuschuss (Heizkostenbeihilfe) über die landeseigene IBB beantragen. In anderen Bundesländern ist eine ...
Antwort lesen »Vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen ist ein Wechsel möglich. Ziehen Sie den bereits bewilligten Antrag dazu zurück und ...
Antwort lesen »Über das BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung fördert der Staat Elektroheizungen grundsätzlich nicht. Einzige Ausnahme: Beantragen ...
Antwort lesen »Ausschlaggebend für Bedingungen und Konditionen bei der Förderung ist immer das Antragsdatum. Von der Förderung für Eigenleistungen ...
Antwort lesen »Nein. Erfüllen Sie die Auflagen für den Ausnahmetatbestand im Gebäudeenergiegesetz, gelten keine weiteren Anforderungen. Ob Sie alle ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine Wärmepumpe, erhalten Sie die Zuschüsse auch für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. So zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Einen Energieberater finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Unter Umständen ist zusätzlich ein Sachverständiger für ...
Antwort lesen »Hat Ihr Vermieter die Bestellung ausgelöst, die Rechnung bezahlt und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt, beantragt er auch den ...
Antwort lesen »Mit dem geplanten Aufbau erreichen Sie einen U-Wert von etwa 0,15 W/m²K. Mit einer Kombination aus 120 mm und 30 mm starken Resol-Platten ...
Antwort lesen »Genau wie bei wasserführenden Heizsystemen sorgen die Thermostate für eine bedarfsgerechte Wärmeabgabe. Der Austausch alter und teils ...
Antwort lesen »Bei der Auslegung der neuen Heizung kommt es vor allem auf zwei Punkte an: Die Heizlast und die Aufladesteuerung. Die Heizlast gibt an, wie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort