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12.06.2026
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Strom und Gas: Energieanbieter einfach und sicher wechseln

Deutsche Haushalte zahlen zu viel für Strom und Gas

Strom- und Gaskunden können ihren Energieversorger frei wählen. Dennoch beziehen viele Haushalte Strom und Gas vom örtlichen Grundversorger. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Verbraucher dadurch im ersten Halbjahr 2026 hochgerechnet rund 5,4 Milliarden Euro zu viel für Energie bezahlt haben - und das mitten in einer Energiekrise mit steigenden Preisen. Dabei geht der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters heute schnell! So klappt's einfach und sicher.

Strommast und Stromleitung
Vergleichsportale sind für Haushalte der erste Schritt auf der Suche nach einem günstigeren Strom- oder GastarifFoto: Pixabay / FelixMittermeier

1. Vergleichsportale sinnvoll nutzen
Vergleichsportale sind für viele Verbraucher:innen der erste Schritt auf der Suche nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif. Sie bieten einen schnellen Überblick über Preise und Tarife.

--> Gut zu wissen: Vergleichsportale zeigen nicht immer den gesamten Markt! Gerade kleinere oder regionale Anbieter fehlen häufig in den Ergebnissen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, zusätzlich regionale Anbieter zu recherchieren oder die Anbieterübersicht der Bundesnetzagentur (PDF-Datei) zu nutzen. Denn einen wirklich guten Überblick bekommt nur, wer mehrere Quellen vergleicht.

Wichtig ist außerdem, im Vergleichsportal passende Filter zu setzen. Empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einer Preisgarantie. Von hohen Neukundenboni sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen: Sie senken den Preis oft nur kurzfristig im ersten Vertragsjahr. Auch Angebote, die ausschließlich direkt über das Vergleichsportal abgeschlossen werden können oder besonders hervorgehoben erscheinen, sollten kritisch geprüft werden.

→ Vorbereitung zahlt sich aus: Für einen aussagekräftigen Tarifvergleich brauchen Verbraucher einige Daten aus ihrem aktuellen Vertrag – etwa Jahresverbrauch, bisherige Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

Hilfreich kann es sein, interessante Angebote übersichtlich zu notieren, etwa mit Angaben zu Anbieter, Tarifname, Arbeitspreis, Grundpreis und jährlichen Gesamtkosten - das klappt am einfachsten in einer Tabelle. Ein Blick auf die Internetseite des Anbieters und ein kurzer Anruf beim Kundenservice geben zusätzlich Aufschluss über Erreichbarkeit und Servicequalität. Außerdem können Verbraucher dort aktuelle Preise und angekündigte Preisänderungen direkt erfragen. Denn die Angaben auf Websites sind nur so aktuell wie die Website selbst aktuell gehalten wird. Änderungen werden nicht immer zeitnah umgesetzt.

Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.

2. Vertrag sorgfältig prüfen und Zählerstand melden
Ist der passende Tarif gefunden, sollten Verbraucher:innen die Vertragsunterlagen genau prüfen. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn maßgeblich sind ausschließlich die dort genannten Preise und Bedingungen. Diese können von Angaben auf Vergleichsportalen oder Webseiten abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder digital, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden. Häufig übernimmt der neue Anbieter nach Bevollmächtigung auch die Kündigung des bisherigen Vertrags.

→ Wichtig zu wissen: Am Tag des Anbieterwechsels sollten Verbraucher den aktuellen Zählerstand ablesen und sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Anbieter sowie dem Netzbetreiber mitteilen. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vermeiden.

Nach Erhalt des neuen Vertrags empfiehlt die Verbraucherzentrale, alle Angaben sorgfältig vor der Unterschrift zu prüfen: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschläge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.

3. Unseriöse Angebote erkennen
Der neue Strom- oder Gasvertrag ist nichts für Haustürgeschäfte und Werbeanrufe am Telefon! Besonders wichtig: Verbraucher sollten sich nicht zu spontanen Unterschriften an der Haustür drängen lassen. Auch die Zählernummer sollte nicht herausgegeben werden, weder an der Haustür noch in einem Telefongespräch

Immer wieder kommt es auch durch unerwünschte Werbeanrufe zu ungewollten Vertragsabschlüssen. Ein einfaches „Ja“ am Telefon genügt nicht, um einen wirksamen Vertrag abzuschließen – erforderlich ist eine Bestätigung in Textform. Doch unseriöse Anbieter nutzen zunehmend neue Methoden, etwa die sogenannte SMS-Masche. Dabei werden Verbraucher aufgefordert, nach dem Telefonat eine unauffällige SMS zu bestätigen, wodurch ein Vertrag abgeschlossen wird.

Durch das beschleunigte Wechselverfahren können solche Verträge heute besonders schnell umgesetzt werden – oft bevor Betroffene überhaupt reagieren können.

Bei Verdacht auf untergeschobene Verträge unverzüglich handeln
Innerhalb von 14 Tagen können Verbraucher einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die Kündigungsvollmacht gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen sie gesondert, falls dieser den Altvertrag kündigen sollte. Den Widerruf senden Verbraucher am besten per Einschreiben.
 
Verbraucher sollten umgehend den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter informieren, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.
 
Unerlaubte Werbeanrufe können hier der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

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3,5 Milliarden Euro zu viel für Strom
Laut Bundesnetzagentur sind 22 Prozent der deutschen Haushalte noch im teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen Stromversorgers. Diesen Tarif erhalten alle Haushalte, die sich beim Einzug nicht um ein günstigeres Angebot kümmern. Die Vorteile des Grundversorgungstarifs: Er steht allen Kunden zur Verfügung und kann jederzeit gekündigt werden. Der große Nachteil ist der vergleichsweise hohe Preis. Die Differenz zwischen Grundversorgung und dem günstigsten Stromtarif beträgt durchschnittlich rund 16 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere 38 Prozent der Stromkunden haben einen Laufzeittarif beim örtlichen Versorger. Der Preisunterschied zwischen dem günstigsten Angebot des örtlichen Grundversorgers und dem günstigsten verfügbaren Stromtarif liegt noch bei rund 8 Cent pro Kilowattstunde.

Hätten beide Gruppen in einen günstigeren Stromtarif gewechselt, würden diese Haushalte im ersten Halbjahr 2026 rund 3,5 Milliarden Euro weniger bezahlen.

Gasrechnung um 1,9 Milliarden Euro zu hoch
Beim Gas befinden sich aktuell rund 16 Prozent der Haushaltskunden im teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen Versorgers. Der bundesweite Durchschnittspreis der Gas-Grundversorgung lag im ersten Halbjahr 2026 rund 4 Cent pro Kilowattstunde höher als der günstigste verfügbare Gastarif.

Rund 52 Prozent der Gaskunden haben einen Laufzeittarif beim örtlichen Versorger gewählt. Doch selbst die besten Tarife der örtlichen Versorger sind im Durchschnitt noch rund 2 Cent pro Kilowattstunde teurer als die günstigsten Gastarife. Dadurch haben die Haushalte mit Gasheizung und Vertrag beim örtlichen Gasversorger im ersten Halbjahr 2026 insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro mehr bezahlt als nötig.

Rechenbeispiel: Das können Haushalte beim Anbieterwechsel sparen
Wer noch im teuren Grundversorgungstarif ist, sollte sich um einen günstigeren Strom- und/oder Gastarif kümmern. Nach einem Rechenbeispiel von Verivox kann ein Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh und einem Gasverbrauch von 20.000 kWh durch den Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zum günstigsten Angebot mit Preisgarantie aktuell im Bundesdurchschnitt insgesamt 1.315 Euro pro Jahr sparen (622 Euro bei Strom und 693 Euro bei Gas).

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Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein / Verivox
 
 

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