1. Vergleichsportale sinnvoll nutzen
Vergleichsportale sind für viele Verbraucher:innen der erste Schritt auf der Suche nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif. Sie bieten einen schnellen Überblick über Preise und Tarife.
--> Gut zu wissen: Vergleichsportale zeigen nicht immer den gesamten Markt! Gerade kleinere oder regionale Anbieter fehlen häufig in den Ergebnissen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, zusätzlich regionale Anbieter zu recherchieren oder die Anbieterübersicht der Bundesnetzagentur (PDF-Datei) zu nutzen. Denn einen wirklich guten Überblick bekommt nur, wer mehrere Quellen vergleicht.
Wichtig ist außerdem, im Vergleichsportal passende Filter zu setzen. Empfehlenswert sind Tarife mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und einer Preisgarantie. Von hohen Neukundenboni sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen: Sie senken den Preis oft nur kurzfristig im ersten Vertragsjahr. Auch Angebote, die ausschließlich direkt über das Vergleichsportal abgeschlossen werden können oder besonders hervorgehoben erscheinen, sollten kritisch geprüft werden.
→ Vorbereitung zahlt sich aus: Für einen aussagekräftigen Tarifvergleich brauchen Verbraucher einige Daten aus ihrem aktuellen Vertrag – etwa Jahresverbrauch, bisherige Kosten, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.
Hilfreich kann es sein, interessante Angebote übersichtlich zu notieren, etwa mit Angaben zu Anbieter, Tarifname, Arbeitspreis, Grundpreis und jährlichen Gesamtkosten - das klappt am einfachsten in einer Tabelle. Ein Blick auf die Internetseite des Anbieters und ein kurzer Anruf beim Kundenservice geben zusätzlich Aufschluss über Erreichbarkeit und Servicequalität. Außerdem können Verbraucher dort aktuelle Preise und angekündigte Preisänderungen direkt erfragen. Denn die Angaben auf Websites sind nur so aktuell wie die Website selbst aktuell gehalten wird. Änderungen werden nicht immer zeitnah umgesetzt.
Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
2. Vertrag sorgfältig prüfen und Zählerstand melden
Ist der passende Tarif gefunden, sollten Verbraucher:innen die Vertragsunterlagen genau prüfen. Hierbei ist Vorsicht geboten, denn maßgeblich sind ausschließlich die dort genannten Preise und Bedingungen. Diese können von Angaben auf Vergleichsportalen oder Webseiten abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder digital, etwa per E-Mail, abgeschlossen werden. Häufig übernimmt der neue Anbieter nach Bevollmächtigung auch die Kündigung des bisherigen Vertrags.
→ Wichtig zu wissen: Am Tag des Anbieterwechsels sollten Verbraucher den aktuellen Zählerstand ablesen und sowohl dem bisherigen als auch dem neuen Anbieter sowie dem Netzbetreiber mitteilen. So lassen sich spätere Unstimmigkeiten bei der Abrechnung vermeiden.
Nach Erhalt des neuen Vertrags empfiehlt die Verbraucherzentrale, alle Angaben sorgfältig vor der Unterschrift zu prüfen: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschläge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.
3. Unseriöse Angebote erkennen
Der neue Strom- oder Gasvertrag ist nichts für Haustürgeschäfte und Werbeanrufe am Telefon! Besonders wichtig: Verbraucher sollten sich nicht zu spontanen Unterschriften an der Haustür drängen lassen. Auch die Zählernummer sollte nicht herausgegeben werden, weder an der Haustür noch in einem Telefongespräch
Immer wieder kommt es auch durch unerwünschte Werbeanrufe zu ungewollten Vertragsabschlüssen. Ein einfaches „Ja“ am Telefon genügt nicht, um einen wirksamen Vertrag abzuschließen – erforderlich ist eine Bestätigung in Textform. Doch unseriöse Anbieter nutzen zunehmend neue Methoden, etwa die sogenannte SMS-Masche. Dabei werden Verbraucher aufgefordert, nach dem Telefonat eine unauffällige SMS zu bestätigen, wodurch ein Vertrag abgeschlossen wird.
Durch das beschleunigte Wechselverfahren können solche Verträge heute besonders schnell umgesetzt werden – oft bevor Betroffene überhaupt reagieren können.
Bei Verdacht auf untergeschobene Verträge unverzüglich handeln
Innerhalb von 14 Tagen können Verbraucher einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die Kündigungsvollmacht gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen sie gesondert, falls dieser den Altvertrag kündigen sollte. Den Widerruf senden Verbraucher am besten per Einschreiben.
Verbraucher sollten umgehend den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter informieren, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.
Unerlaubte Werbeanrufe können hier der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Was kostet eine Sanierung? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
3,5 Milliarden Euro zu viel für Strom
Laut Bundesnetzagentur sind 22 Prozent der deutschen Haushalte noch im teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen Stromversorgers. Diesen Tarif erhalten alle Haushalte, die sich beim Einzug nicht um ein günstigeres Angebot kümmern. Die Vorteile des Grundversorgungstarifs: Er steht allen Kunden zur Verfügung und kann jederzeit gekündigt werden. Der große Nachteil ist der vergleichsweise hohe Preis. Die Differenz zwischen Grundversorgung und dem günstigsten Stromtarif beträgt durchschnittlich rund 16 Cent pro Kilowattstunde.
Weitere 38 Prozent der Stromkunden haben einen Laufzeittarif beim örtlichen Versorger. Der Preisunterschied zwischen dem günstigsten Angebot des örtlichen Grundversorgers und dem günstigsten verfügbaren Stromtarif liegt noch bei rund 8 Cent pro Kilowattstunde.
Hätten beide Gruppen in einen günstigeren Stromtarif gewechselt, würden diese Haushalte im ersten Halbjahr 2026 rund 3,5 Milliarden Euro weniger bezahlen.
Gasrechnung um 1,9 Milliarden Euro zu hoch
Beim Gas befinden sich aktuell rund 16 Prozent der Haushaltskunden im teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen Versorgers. Der bundesweite Durchschnittspreis der Gas-Grundversorgung lag im ersten Halbjahr 2026 rund 4 Cent pro Kilowattstunde höher als der günstigste verfügbare Gastarif.
Rund 52 Prozent der Gaskunden haben einen Laufzeittarif beim örtlichen Versorger gewählt. Doch selbst die besten Tarife der örtlichen Versorger sind im Durchschnitt noch rund 2 Cent pro Kilowattstunde teurer als die günstigsten Gastarife. Dadurch haben die Haushalte mit Gasheizung und Vertrag beim örtlichen Gasversorger im ersten Halbjahr 2026 insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro mehr bezahlt als nötig.
Rechenbeispiel: Das können Haushalte beim Anbieterwechsel sparen
Wer noch im teuren Grundversorgungstarif ist, sollte sich um einen günstigeren Strom- und/oder Gastarif kümmern. Nach einem Rechenbeispiel von Verivox kann ein Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh und einem Gasverbrauch von 20.000 kWh durch den Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zum günstigsten Angebot mit Preisgarantie aktuell im Bundesdurchschnitt insgesamt 1.315 Euro pro Jahr sparen (622 Euro bei Strom und 693 Euro bei Gas).
Was kostet eine Wärmepumpe? Hier kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort