Update 13.10.2026: Hoffentlich kein leeres Versprechen: Der Kanzler hat die Senkung der Stromsteuer für alle angekündigt - vorausgesetzt, es ist genug Geld da. Finanzminister Lars Klingbeil zeigte sich aufgeschlossen und gleichzeitig skeptisch, was die Finanzierung angeht. Für private Haushalte wäre es eine gute Nachricht, wenn dieses Wahlversprechen endlich umgesetzt wird! Denn die Maßnahme wäre eine wirksame und gerechte Entlastung in der aktuellen Energiekrise - Haushalte könnten je nach Stromverbrauch jährlich zwischen 40 und 80 Euro sparen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe würde zudem noch attraktiver werden.
Update 2.10.2026: Der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sinkt im kommenden Jahr von 6,5 Milliarden Euro auf 5,525 Milliarden Euro. In der Folge steigen die Übertragungsnetzentgelte im kommenden Jahr um 0,68 Cent netto je Kilowattstunde. Das entspricht einem Anstieg um knapp 24 Prozent. Dieser Kostenanstieg kommt jedoch nicht im vollen Umfang bei den Haushalten an, sondern führt zu höheren Verteilnetzgebühren von voraussichtlich rund 0,24 Cent brutto je Kilowattstunde. Gemessen am aktuellen durchschnittlichen Strompreis von 32,29 Cent/kWh entspricht das einem Anstieg um 0,8 Prozent.
Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh bedeutet das Mehrkosten von rund 10 Euro brutto im Jahr. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit 2.800 kWh Jahresverbrauch zahlt rund 7 Euro mehr, bei einem Single-Haushalt mit 1.500 kWh sind es rund 4 Euro.
Höhere Übertragungsnetzentgelte wirken regional unterschiedlich
Je nach Wohnort kann sich der Anstieg der Übertragungsnetzentgelte allerdings sehr unterschiedlich auf die Stromrechnung auswirken. Denn die Übertragungsnetzentgelte sind nur ein Bestandteil der gesamten Netzkosten. Wie stark die höheren Kosten unterm Strich bei den Haushalten ankommen, hängt deshalb auch vom jeweiligen Verteilnetzgebiet und von weiteren Bestandteilen des Strompreises ab. Denn die Stromversorger kalkulieren die Netzkosten gemeinsam mit weiteren Preisbestandteilen wie Beschaffungskosten, Steuern und Umlagen in ihre Tarife ein.
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Update 13.4.2026: Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag versprochene spürbare Entlastung der privaten Haushalte bei den Stromkosten bleibt weitgehend aus. Eine aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale zeigt: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bringt in den meisten untersuchten Netzen für Verbraucher:innen in einem typischen Haushalt bei Weitem nicht die angekündigten 100 Euro Ersparnis pro Jahr und fällt regional sehr unterschiedlich aus.
Je nach Netzgebiet variiert die Kostenersparnis durch die Reduzierung der Stromnetzentgelte deutlich. Absolut sparen Haushalte in den untersuchten Netzen zwischen 18 Euro pro Jahr (Rostock) und 109 Euro pro Jahr (Mainz). Im Durchschnitt ergibt sich eine jährliche Entlastung von 56 Euro, was 1,61 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und einer Reduktion der Netzentgelte um 15 Prozent entspricht. Nur bei einem von 25 untersuchten Netzbetreibern liegt die Entlastung überhaupt über 100 Euro pro Jahr.
Stromsteuersenkung wäre wirksamer und fairer für Privathaushalte
Eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh würde für Verbraucher:innen dagegen eine Entlastung von rund 68 Euro pro Jahr bedeuten (bei jährlichem Verbrauch von 3.500 kWh) und alle einheitlich und gleichermaßen entlasten. Die Senkung der Stromkosten war ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag und wurde bislang nicht eingelöst. In der Energiekrise durch den Irankrieg wurde die Umsetzung in den vergangenen Wochen vielfach gefordert und diskutiert - wie heute verkündet hat sich die Bundesregierung statt dessen für eine befristete Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel entschieden.
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Durchschnittlicher Strompreis sinkt um 1,52 Cent/kWh
Die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte sinken dank staatlicher Zuschüsse von aktuell 6,65 Cent/kWh auf 2,86 Cent/kWh. Diese Gebührensenkung kommt jedoch nicht direkt bei den Haushalten an, sondern führt lediglich zu niedrigeren Verteilnetzgebühren von rund 1,28 Cent/kWh. Damit würde die Stromrechnung durchschnittlicher Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde sinken. Beim aktuellen durchschnittlichen Haushaltspreis von 34,63 Cent/kWh entspricht dies einer Preissenkung von rund 4 Prozent. Geht man von einem Gesamtstromverbrauch der Haushalte in Deutschland von 131,4 TWh aus, liegt die gesamte Entlastung bei knapp 2 Milliarden Euro.
Wie hoch fällt die Ersparnis 2026 in privaten Haushalten aus?
Übertragungsnetzentgelte wirken sich regional unterschiedlich aus
Dazu kommt: Je nach Wohnort kann die Senkung der Netzentgelte deutlich stärker oder auch gar nicht ins Gewicht fallen. Denn Netzgebiete, in denen selbst viel Strom erzeugt wird, sind weniger abhängig von den Übertragungsnetzentgelten. Dort käme entsprechend weniger von der Entlastung an als in Netzgebieten, in denen weniger Strom erzeugt wird.
--> Wichtig zu wissen: Da es sich bei dem staatlichen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nicht um eine Steuersenkung handelt, sind die Stromversorger nicht dazu verpflichtet, diese direkt weiterzugeben. Die niedrigeren Stromnetzgebühren fließen in die Kalkulation der Versorger ein und werden mit anderen Kostenfaktoren verrechnet. Dadurch kann es passieren, dass Stromkunden erst den Stromversorger wechseln müssen, um tatsächlich von gesenkten Stromnetzgebühren zu profitieren.
Fazit: Von den 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten wird voraussichtlich höchstens ein Drittel bei den Haushalten ankommen. Hinzu kommt, dass die Entlastung regional sehr unterschiedlich ausfällt, sodass viele Haushalte die Senkung gar nicht spüren werden. Damit bleibt die Regierung weit hinter ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück.
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
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Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
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