1. Heizungsanlage optimal steuern
Besondere Sparpotenziale liegen in der auf die Bewohner zugeschnittenen Zeitsteuerung der Anlage. Meist können Absenkungszeiten programmiert werden. Eine der bekanntesten ist hier die sogenannte Nachtabsenkung, durch die die Vorlauftemperatur der Heizanlage reduziert wird. Bei längerer Abwesenheit über den Tag macht die Tagesabsenkung Sinn. Moderne Systeme verfügen über Wochenprogramme, mit denen das persönliche Heizprofil für Werktag und Wochenende eingestellt werden kann. Gar nicht zu heizen anstelle einer Absenkung, ist nicht ratsam: Die Innenoberflächen der Außenwände kühlen zu stark ab und das Schimmelrisiko steigt rapide.
2. Heizkörper entlüften
Werden die Heizkörper nicht im vollen Umfang warm oder sind gluckernde Geräusche zu hören, ist meist Luft im Spiel. Die Heizanlage muss dabei mehr Energie aufbringen, um die Räumlichkeiten zu erwärmen. Abhilfe bringt die Entlüftung mit einem Entlüfterschlüssel. Damit lässt sich einfach und unkompliziert die Luft aus den warmen Heizkörpern ablassen. Sowohl vor als auch nach der Entlüftung ist der Druck im Heizungssystem zu prüfen, unter Umständen muss auch Wasser nachgefüllt werden. In einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung ist dafür eine Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung empfehlenswert, denn Mieter:innen können den Heizungsdruck nicht selbst kontrollieren und nachsteuern.
3. Thermostate im Griff
Überheizte Räume kosten unnötig Energie. Jedes Grad weniger senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Mit den Heizungsthermostaten lässt sich für jeden Raum die individuelle Wohlfühltemperatur einstellen. Üblicherweise wird auf Stufe 3 etwa 20 Grad Celsius erreicht, zwischen den Stufen ergeben sich je drei bis vier Grad Unterschied. Wohnräume sind mit 20 Grad auf idealer Temperatur. Im Schlafzimmer reichen oft 16 bis 18 Grad. Zu beachten ist, dass kühlere Räume gut belüftet werden und Türen zu wärmeren Räumen geschlossen sind. Sonst kann sich an kälteren Stellen Feuchtigkeit niederschlagen und es bildet sich Schimmel. --> Heizkörperthermostate richtig bedienen
4. Heizkörper freihalten
Heizkörper nicht mit Vorhängen verdecken und mit Möbeln zustellen. Die Heizenergie kann sonst nicht voll ausgenutzt werden, da die Wohnräume dadurch nicht gleichmäßig aufgeheizt werden können. Eine einfache Regel lautet, dass jeder Heizkörper gut zu sehen ist und die Raumluft ihn ungehindert umströmen kann. Ebenso wichtig ist es, die Heizkörper sauber zu halten, da Staubablagerungen die Heizleistung mindern.
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5. Türen und Fenster dichthalten
Undichte Außentüren und Fenster vergrößern Wärmeverluste in Haus und Wohnung und sorgen für unangenehme Zugluft. Um die Dichtigkeit von Fenstern zu prüfen, kann ein Blatt Papier zwischen Rahmen und geschlossenem Fenster geklemmt werden. Lässt sich das Papier nicht herausziehen, ist das Fenster dicht genug. Bei Haus- und Wohnungstüren kann meist nachträglich ein Dichtprofil leicht angebracht werden, um Heizverluste zu minimieren. --> Fenster und Türen abdichten
6. Stromsparen im Haushalt
Die optimale Temperatur im Kühlschrank ist sieben Grad Celsius. Schon ein Grad kälter lasst den Stromverbrauch um etwa sechs Prozent steigen. Für die Temperatur im Gefrierschrank sind minus 18 Grad Celsius ideal. Türen von Kühl- und Gefriergeräten nicht zu lange offen halten und möglichst schnell wieder schließen. Wenn sich in Kühlgeräten Eis angesammelt hat, lohnt sich das regelmäßige und jährliche Abtauen. Kochen und braten mit Topfdeckel spart Energie und Zeit. Backen mit Umluft spart etwa 15 Prozent Energie im Vergleich zu Ober- und Unterhitze. Bei Waschmaschinen und -trocknern lohnt es sich, die Geräte ausreichend zu befüllen. Eine Waschtemperatur von 30 bis 40 Grad Celsius reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Kleidung länger hält. Ein hoher Schleudergang spart später Zeit beim Trocknen, weil die Wäsche weniger nass ist. Noch stromsparender als der Wäschetrockner ist das Wäschetrocknen an der frischen Luft.
7. Wohnen und Arbeiten im Home Office mit weniger Strom
Bei der Beleuchtung ist es sinnvoll, Glüh- und Halogenlampen durch sparsame LED zu ersetzen. Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom und sind in allen Fassungen und Formen erhältlich. Elektronische Geräte, die nicht rund um die Uhr mit Strom versorgt werden müssen, lassen sich am besten über eine schaltbare Steckerleiste betreiben. Dann können alle Geräte auf einmal abgeschaltet werden. Bei Computern lohnt sich der Umstieg von Desktoprechnern auf Laptops, da sie grundsätzlich weniger Strom verbrauchen. Über Nacht lässt sich das WLAN am Router ausstellen, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Ebenso sollten Ladegeräte von Smartphones oder Tablets nicht ungenutzt in der Steckdose stecken. Es könnte sich um heimliche Stromfresser handeln.
8. Stromfresser identifizieren
Der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich einfach mit einem Strommessgerät messen. Diese lassen sich kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale leihen. Nach der Messung kann so der Stromverbrauch mit einem neuen energieeffizienten Modell im Handel verglichen werden. Der jeweilige Jahresstromverbrauch lässt sich einfach am Energieeffizienzlabel ablesen. Auch abgeschaltete Elektrogeräte sind häufig heimliche Stromfresser. Fühlt sich das Netzteil des Gerätes warm an, verbraucht das Gerät weiterhin Strom. Häufig trifft dies auf Steh- und Tischlampen, Laptops und andere elektronische Geräte zu. Hier lohnt es sich bei ungenutzten Geräten einfach den Stecker zu ziehen.
9. Auf energieeffiziente Geräte setzen
Durchschnittlich ein Drittel des Stromverbrauchs im Haushalt lassen sich auf Geräte zur Kommunikation und Unterhaltung zurückführen. Darunter fallen Fernseher, Computer, Spielekonsolen und deren Zusatzzubehör. Hier lohnt es sich auf besonders effiziente Geräte zu setzen. Aber auch Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine oder Trockner belasten die Stromrechnung. Bei solchen Großgeräten macht es Sinn nach etwa 10 bis 15 Jahren auszurechnen, ob sich ein Neukauf lohnt. Bei jedem Neukauf sollte daher auf den Stromverbrauch geachtet werden. Neben einer hohen Effizienzklasse ist der angegebene Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr ausschlaggebend.
10. Stand-By-Funktion besser nicht nutzen
Die Stand-By-Funktion bei Elektrogeräten wie Fernsehern, Spielekonsolen, Netzwerkspeichern verbraucht weiter Strom, wenn auch gering. Nach einer EU-Vorgabe dürfen Neugeräte im Stand-By-Modus nur noch bis zu 0,5 Watt verbrauchen. Allerdings gilt die EU-Vorgabe nicht für Geräte, die mit einem hausinternen Netzwerk verbunden sind – zum Beispiel Smart-TVs, Netzwerkspeicher oder Spielekonsolen. Bei diesen Geräten lohnt sich zum Stromsparen das Abschalten besonders.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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