Mit Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bekannten Förderprogramme von KfW und BAFA neu verteilt und verbessert. Allerdings sind nicht alle Programmteile zur gleichen Zeit gestartet - das macht die Orientierung und Antragstellung aktuell noch etwas unübersichtlich. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
1. Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen - BEG EM
1.1. BEG EM Zuschuss
Seit Anfang 2021 werden Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung oder Dämmung - einheitlich beim BAFA beantragt. Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird.
1.2. BEG EM Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Wer keinen Zuschuss, sondern einen Förderkredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen möchte, erhält eine Förderung wie bisher bei der KfW. Seit dem 1.7.2021 heißt das neue Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen "Wohngebäude – Kredit (262)", im gleichen Programm wird dann auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
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2. Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus - BEG WG
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird weiter über die KfW beantragt. Eigentümer können zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.
2.1. BEG WG Zuschuss
Seit Start der BEG bei der KfW am 1.7.2021 kann die verbesserte Effizienzhaus-Förderung beantragt werden. Das neue KfW-Förderprogramm ist "Wohngebäude – Zuschuss (461)", im gleichen Programm und mit gleichem Antrag wird der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
2.2. BEG WG Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Für eine Sanierung zum Effizienzhaus können Eigentümer seit dem 1.7.2021 die neue Effizienzhaus-Förderung beantragen. Förderanträge werden im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit (261)" gestellt, im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
Egal ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Achtung: Die alten KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152", "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)", "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" sowie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" sind ausgelaufen. In diesen Programmen ist seit dem 1.7.2021 keine Antragstellung mehr möglich.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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