Update 21.7.2026: Seit heute gelten die neuen Förderrichtlinien für BEG EM, BEG WG und BEG NWG. In allen Bereichen sind die Förderbeträge gesunken. Durch eine halbjährliche Degression bei der Heizungsförderung, verschiedene Fristen und viele Änderungen bei Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern ist die Förderung deutlich komplexer und unübersichtlicher geworden.
Einfacher werden soll dagegen die Abrechnung: Künftig darf die Rechnung auch nicht förderfähige Positionen enthalten. Das erleichtert vor allem bei komplexen Sanierungsvorhaben die Abrechnung.
--> Wichtig zu wissen: Eine Kombination der BEG WG / NWG mit der BEG EM ist künftig ausgeschlossen! Es gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen. Nach Sanierung eines Effizienzhauses muss also drei Jahre gewartet werden, bis wieder Einzelmaßnahmen beantragt werden können und umgekehrt! Diese Regelung gilt für alle Anträge ab dem 21.7.2026. Vorherige Anträge sind vom Kombinationsverbot nicht betroffen.
Diese Änderungen bei der Förderung gelten ab dem 21.7.2026:
1. Heizungsförderung - KfW 458 / 459 / 522
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Zusätzlich zur Grundförderung können für Wohngebäude verschiedene Boni beantragt werden:
Im 1. Quartal 2027 wird ein Wertschöpfungsbonus für Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die ihren Ursprung nicht in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben, auf 15 Prozent. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der Union (EU plus assoziierte Märkte) haben,
einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent. Details zur Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus werden später bekannt gegeben. --> Kommt die Wärmepumpe also nicht aus der EU, gibt es ab 2027 nur noch 15 Prozent Grundförderung!
2. Effizienzhausförderung BEG WG / NWG - KfW 261 / 263
3. Einzelmaßnahmen BEG EM - BAFA
Bei der Förderung immer auf neuestem Stand mit unserem Förderüberblick
Update 9.7.2026: Nach einem Förderstopp bis einschließlich 20. Juli 2026
gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für Heizungstausch
und Sanierung. Die neue Förderrichtlinie wird erst in den kommenden
Tagen erwartet, KfW, dena und BMWE haben aber bereits die wichtigsten
Punkte der Neuregelung bekannt gegeben.
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Update 8.7.2026: Der Haushaltsausschuss hat den Änderungen zugestimmt - die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. In dieser Zeit gilt quasi ein Antragsstopp, denn neue BzAs und TPBs können bei KfW und BAFA nicht erstellt werden. Das müssen Eigentümer und Energieberater jetzt wissen.
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Diese Änderungen sind bei der Heizungsförderung geplant:
Gestaffelter Einkommensbonus anhängig vom zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
NEU Kinderzuschlag beim Einkommensbonus: im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro
Absenkung der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung: Zum Start der neuen Förderbedingungen sinken die förderfähigen Kosten von jetzt 30.000 auf dann 28.000 Euro, danach alle 6 Monate um 750 Euro.
Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent ab Neustart um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate
Streichung des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungzuschlags für Biomasseheizungen
Perspektivisch Einführung eines 15-Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen (gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang)
NEU: Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen!
Bei der Förderung immer auf neuestem Stand mit unserem Förderüberblick
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BEG EM: Diese Änderungen sind bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen geplant
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BEG WG / NWG: Diese Änderungen sind bei der Förderung für die Effizienzhaussanierung geplant
Ausweitung des Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus)
Senkung der Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Förderung um 10 Prozentpunkte
Bonus für EE-Klasse entfällt, EE-Klasse wird Standardanforderung
Bonus für die Nachhaltigkeitsklasse (NH-KLasse) wird vereinfacht (LCA soll ausreichen)
--> Wichtig zu wissen: Wer sich die aktuellen Förderbedingungen noch sichern möchte, sollte schnell sein, ein Antragsstopp steht kurzfristig bevor!
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Um die BEG-Förderung für die neue Heizung zu erhalten, müssen Sie jedoch 65 Prozent der mit der neuen Heizung versorgten ...
Antwort lesen »Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. ...
Antwort lesen »In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Förderung inkl. Einkommensbonus grundsätzlich möglich. Die erforderlichen Nachweise des Ehegatten sind ...
Antwort lesen »Aus Sicht der Förderung ist das grundsätzlich möglich. Ob der Auftrag ohne weiteres storniert werden kann, hängt allerdings von den ...
Antwort lesen »Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders ...
Antwort lesen »Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch ...
Antwort lesen »Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht ...
Antwort lesen »Bei einer Innendämmung mit Holzfaserplatten sollten Sie die Fliesen im Bereich der zu dämmenden Außenwand in der Regel vollständig ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform informieren wir nur über die Programme der KfW – wir können Sie selbst aber nicht beeinflussen. Einen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, nur Teilbereiche eines Hauses zu dämmen. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste und wird sogar vom Staat gefördert. ...
Antwort lesen »Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum ...
Antwort lesen »Nein, den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpen gibt es bei Neuanträgen nicht mehr. Aktuell stehen nur noch der Geschwindigkeits- ...
Antwort lesen »Fachlich sauber wäre es, wenn Sie die Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion anbringen. Denn auf diese Weise stellen Sie am ...
Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
Antwort lesen »Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ergänzungskredit hier in Anspruch zu nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
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