1. WEG-Reform erleichtert bauliche Veränderungen
Vorfahrt für Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchsschutz und der Nutzung moderner Telekommunikation: Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält mit dem neuen WEG im Grundsatz einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss - allerdings auf eigene Kosten.
Auch die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt. Konkret heißt das: Beschlussfassungen über bauliche Maßnahmen können künftig grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Die Verteilung der Kosten ist bei wie folgt geregelt:
Wichtig: Nach § 20 Abs. 4 WEG dürfen bauliche Veränderungen nicht beschlossen und können nicht verlangt werden, wenn sie zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führen oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligen.
2. Organisation der Verwaltung wird effizienter
Die Qualität der Verwaltung wird erhöht: Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch darauf, die Verwaltung einem zertifzierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat. Dafür gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren: Ab dem 1.12.2022 muss jeder Verwalter einen Zertifikatsnachweis auf Verlangen der Wohnungseigentümer vorlegen können. Ein Verwalter, der am 01.12.2020 bereits bestellt ist, gilt bis zum 01.06.2024 gegenüber dieser Gemeinschaft als zertifizierter Verwalter. Damit können die Eigentümer sicherstellen, dass der Verwalter über alle für die Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt und diese Eignung in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer unter Beweis gestellt hat.
3. Flexibler bei der Durchführung von Eigentümerversammlungen
Die Durchführung von Eigentümerversammlungen wird deutlich erleichtert: Eigentümerversammlungen sind zukünftig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Wohnungseigentümer stets beschlussfähig. Die Einladung kann auf elektronischem Wege erfolgen. Darüber hinaus können Eigentümer künftig mittels elektronischer Kommunikationsmittel an einer Präsenzversammlung teilnehmen, was die Teilnahme auch abwesender Eigentümer erleichtert.
4. Gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters
Die Wohnungseigentümer können künftig bei Abschluss des Verwaltervertrages definieren, in welchem Bereich und Umfang der Verwalter unabhängig von Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft agieren kann. Das kann beispielsweise die Erledigung auch von größeren Reparaturen mit einem vorab definierten Kostenrahmen umfassen. Auch der Abschluss von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen, die gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen und die Durchführung kleinerer Reparaturmaßnahmen, wie der Austausch von Leuchtelementen, Instandsetzung des Fensterglases oder die Zahlungsanweisung von Forderungen in gewissem Umfang, können je nach den Umständen des Einzelfalls unter die Autonomie des Verwalters fallen.
Aber: Führen bestimmte Maßnahmen für einen Eigentümer zu erheblichen Verpflichtungen, muss die Gemeinschaft darüber einen Beschluss fassen. Auch Entscheidungen über kostenträchtige Sanierungsmaßnahmen oder Darlehensverbindlichkeiten können nur in einem Gemeinschaftsbeschluss getroffen werden.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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