Platzreserve Dachboden
Viele ältere Häuser besitzen einen Dachboden, der noch nicht ausgebaut ist. Wenn er hoch genug ist und ausreichend Kopffreiheit bietet, ist ein Dachausbau relativ einfach umzusetzen. Soll der Dachboden zum Beispiel als Kinder-Spielzimmer genutzt werden, dann lassen sich auch niedrige Räume in einem Steildach nutzen. Achten sollten Eigentümer:innen beim Dachausbau vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (Baugenehmigung!), eine gute Dämmung, ausreichend Tageslicht sowie Sonnenschutz für die Dachfenster, damit in den neuen Wohnräumen später auch das Wohnklima stimmt.
Dachaufstockung schafft Platz und Licht
Ist der Dachboden für die geplanten Wohnräume zu niedrig, zu klein oder zu dunkel, dann kann eine Dachaufstockung mehr Licht und Raum schaffen. Dafür wird das gesamte Dach ein Stück höher gesetzt. In der Regel ist es möglich, den gesamten Dachstuhl nach ein paar Vorarbeiten hydraulisch anzuheben und Kniestock sowie Stirnwände entsprechend zu verlängern. Zusätzliches Licht bringen Dachfenster in den Raum. Ist der Dachfirst hoch genug, schaffen auch große Dachgauben mehr Raum und Licht sowie eine größere Kopffreiheit.
Neue Wohnräume durch Anbau
Wenn das Grundstück groß genug ist, lassen sich durch einen Anbau ans Haus neue Räume schaffen. Je nach Platzbedarf und Grundstücksvoraussetzungen sind Anbauten als Erweiterung des bestehenden Hauses möglich, zum Beispiel als eigener Baukörper mit einem Übergang zum Haupthaus. Für Anbauten ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Wenn der neue Gebäudeteil zusätzlichen Raum auf der Erdgeschossebene schafft, kann barrierefreier Wohnraum entstehen, der ebenerdig und ohne Treppen zugänglich ist.
Eine interessante Option für den Anbau sind fertige Module, die einige Fertighaus-Hersteller inzwischen im Programm haben. Damit wird der neue Wohnraum fix und fertig auf das Grundstück geliefert. Auch barrierefreie Bäder sind als Module erhältlich und können so vergleichsweise einfach zum bestehenden Haus ergänzt werden.
Platzreserve auch im Keller
Auch der Keller bietet eine Reserve für neue Wohnwünsche. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig, dass die Anforderungen an Tageslicht und Belüftung erfüllt werden. Auch eine lückenlose Dämmung und Abdichtung ist unverzichtbar.
Umbau ermöglicht neue Raumaufteilung
Nicht immer geben Budget und Grundstück größere An- oder Ausbaumaßnahmen her. Dann bringt möglicherweise ein kleinerer Umbau eine vorteilhaftere Raumsituation. In Trockenbauweise lassen sich blitzschnell neue Wände oder Raumteiler erstellen. So erreichen die Bewohner eine größere Flexibilität bei Grundriss und Raumaufteilung und es entstehen abgetrennte Bereiche für die verschiedensten Bedürfnisse. Und das Beste daran: Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich die Wände ebenso unkompliziert wieder zurückbauen.
Gesetzliche Regelungen bei Anbau & Umbau beachten / Möglichkeiten der Förderung prüfen
Bevor es mit dem Umbau los geht, sollten Eigentümer die gesetzlichen Regelungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Baugenehmigung nötig, ebenso sollten örtliche Einschränkungen oder nötige Genehmigungen von Nachbarn geprüft werden. Sind viele planerische Entscheidungen zu treffen und knifflige Details zu lösen, ist unter Umständen auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Darüber hinaus gilt es bei größeren Aus- oder Umbauarbeiten die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zu beachten.
Für finanzielle Entlastung kann die Förderung von BAFA und KfW sorgen, auch das sollten Eigentümer:innen unbedingt im Vorfeld prüfen: Wer zum Beispiel im Rahmen des Dachausbaus besser dämmt als im GEG gefordert oder energiesparende Dachfenster einbaut, kann Zuschüsse und Ergänzungskredite nutzen. Das gilt auch für einen barrierfreien Umbau.
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Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
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Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
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Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
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Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
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