Platzreserve Dachboden
Viele ältere Häuser besitzen einen Dachboden, der noch nicht ausgebaut ist. Wenn er hoch genug ist und ausreichend Kopffreiheit bietet, ist ein Dachausbau relativ einfach umzusetzen. Soll der Dachboden zum Beispiel als Kinder-Spielzimmer genutzt werden, dann lassen sich auch niedrige Räume in einem Steildach nutzen. Achten sollten Eigentümer:innen beim Dachausbau vor allem auf die gesetzlichen Vorgaben (Baugenehmigung!), eine gute Dämmung, ausreichend Tageslicht sowie Sonnenschutz für die Dachfenster, damit in den neuen Wohnräumen später auch das Wohnklima stimmt. Die Abseiten lassen sich mit Einbauschränken und Kniestocktüren als Stauraum nutzen.
Dachaufstockung schafft Platz und Licht
Ist der Dachboden für die geplanten Wohnräume zu niedrig, zu klein oder zu dunkel, dann kann eine Dachaufstockung mehr Licht und Raum schaffen. Dafür wird das gesamte Dach ein Stück höher gesetzt. In der Regel ist es möglich, den gesamten Dachstuhl nach ein paar Vorarbeiten hydraulisch anzuheben und Kniestock sowie Stirnwände entsprechend zu verlängern. Zusätzliches Licht bringen Dachfenster in den Raum. Ist der Dachfirst hoch genug, schaffen auch große Dachgauben mehr Raum und Licht sowie eine größere Kopffreiheit.
Neue Wohnräume durch Anbau
Wenn das Grundstück groß genug ist, lassen sich durch einen Anbau ans Haus neue Räume schaffen. Je nach Platzbedarf und Grundstücksvoraussetzungen sind Anbauten als Erweiterung des bestehenden Hauses möglich, zum Beispiel als eigener Baukörper mit einem Übergang zum Haupthaus. Für Anbauten ist es ratsam, einen Architekten einzuschalten. Wenn der neue Gebäudeteil zusätzlichen Raum auf der Erdgeschossebene schafft, kann barrierefreier Wohnraum entstehen, der ebenerdig und ohne Treppen zugänglich ist.
Eine interessante Option für den Anbau sind fertige Module, die einige Fertighaus-Hersteller inzwischen im Programm haben. Damit wird der neue Wohnraum fix und fertig auf das Grundstück geliefert. Auch barrierefreie Bäder sind als Module erhältlich und können so vergleichsweise einfach zum bestehenden Haus ergänzt werden.
Platzreserve auch im Keller
Auch der Keller bietet eine Reserve für neue Wohnwünsche. Hier ist allerdings ganz besonders wichtig, dass die Anforderungen an Tageslicht und Belüftung erfüllt werden. Auch eine lückenlose Dämmung und Abdichtung ist unverzichtbar.
Umbau ermöglicht neue Raumaufteilung
Nicht immer geben Budget und Grundstück größere An- oder Ausbaumaßnahmen her. Dann bringt möglicherweise ein kleinerer Umbau eine vorteilhaftere Raumsituation. In Trockenbauweise lassen sich blitzschnell neue Wände oder Raumteiler erstellen. So erreichen die Bewohner eine größere Flexibilität bei Grundriss und Raumaufteilung und es entstehen abgetrennte Bereiche für die verschiedensten Bedürfnisse. Und das Beste daran: Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich die Wände ebenso unkompliziert wieder zurückbauen.
Gesetzliche Regelungen bei Anbau & Umbau beachten / Möglichkeiten der Förderung prüfen
Bevor es mit dem Umbau los geht, sollten Eigentümer die gesetzlichen Regelungen prüfen. Oft ist beispielsweise eine Baugenehmigung nötig, ebenso sollten örtliche Einschränkungen oder nötige Genehmigungen von Nachbarn geprüft werden. Sind viele planerische Entscheidungen zu treffen und knifflige Details zu lösen, ist unter Umständen auch eine Bauvoranfrage sinnvoll. Damit lässt sich zum Beispiel klären, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien einzuhalten sind.
Darüber hinaus gilt es bei größeren Aus- oder Umbauarbeiten die Vorgaben aus dem Gebäudemodernisierunggesetz (GModG) zu beachten.
Für finanzielle Entlastung kann die Förderung von BAFA und KfW sorgen, auch das sollten Eigentümer:innen unbedingt im Vorfeld prüfen: Wer zum Beispiel im Rahmen des Dachausbaus besser dämmt als im GModG gefordert oder energiesparende Dachfenster einbaut, kann Zuschüsse und Ergänzungskredite nutzen. Das gilt auch für einen barrierfreien Umbau.
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Um die BEG-Förderung für die neue Heizung zu erhalten, müssen Sie jedoch 65 Prozent der mit der neuen Heizung versorgten ...
Antwort lesen »Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. ...
Antwort lesen »In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Förderung inkl. Einkommensbonus grundsätzlich möglich. Die erforderlichen Nachweise des Ehegatten sind ...
Antwort lesen »Aus Sicht der Förderung ist das grundsätzlich möglich. Ob der Auftrag ohne weiteres storniert werden kann, hängt allerdings von den ...
Antwort lesen »Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders ...
Antwort lesen »Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch ...
Antwort lesen »Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht ...
Antwort lesen »Bei einer Innendämmung mit Holzfaserplatten sollten Sie die Fliesen im Bereich der zu dämmenden Außenwand in der Regel vollständig ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform informieren wir nur über die Programme der KfW – wir können Sie selbst aber nicht beeinflussen. Einen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, nur Teilbereiche eines Hauses zu dämmen. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste und wird sogar vom Staat gefördert. ...
Antwort lesen »Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum ...
Antwort lesen »Nein, den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpen gibt es bei Neuanträgen nicht mehr. Aktuell stehen nur noch der Geschwindigkeits- ...
Antwort lesen »Fachlich sauber wäre es, wenn Sie die Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion anbringen. Denn auf diese Weise stellen Sie am ...
Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
Antwort lesen »Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ergänzungskredit hier in Anspruch zu nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
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