Update 13.7.2023: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit und Altersgerechten Umbau können jetzt wieder bei der KfW beantragt werden! Wer Sanierungs- oder Umbaupläne hat, sollte diese jetzt zügig konkretisieren, denn die Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
--> Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Update 13.3.2023: Viele Eigentümer:innen warten schon lange auf den Neustart des Zuschussprogramms für Barrierefreiheit, nun könnte es bald soweit sein: Auf der Messe ISH in Frankfurt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an, dass die Zuschüsse im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" im 2. Quartal 2023 endlich wieder beantragt werden können.
Ursprüngliche Meldung vom 16.11.2022
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung zahlreiche Anpassungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 beschlossen und dem Bundesbauministerium mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Unter anderem fest eingeplant für 2023: "Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen". Fortführung mit einer neuen Programmscheibe i.H.v. 75 Mio. EUR."
Eigentümer:innen und Mieter:innen können sich also auf eine Fortführung des beliebten KfW-Programms "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" freuen. Da die Mittel erfahrungsgemäß stark nachgefragt und in jedem Jahr schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich eine rechtzeitige Planung und Antragstellung.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
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Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Wer den Badumbau nicht aus Eigenmitteln finanzieren möchte, kann alternativ jederzeit die Kreditförderung der KfW nutzen: Im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.
Grundsätzlich ist der Heizkostenzuschuss bzw. die Entlastung für leitungsgebundene Energieträger von demjenigen zu beantragen, der die ...
Antwort lesen »Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen ...
Antwort lesen »Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten ...
Antwort lesen »Das hängt vom eingesetzten Dämmstoff und dessen Eigenschaften ab. Liegt die Wärmeleitfähigkeit bei 0,035 W/mK (WLG 035), ist eine Stärke ...
Antwort lesen »Nein, die komplette Fassade müssen Sie nicht dämmen. Ändern Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils des Gebäudes (zum Beispiel der gesamten ...
Antwort lesen »Voraussetzung für die Förderung über das KfW-Programm 442 ist ein Elektroauto der Klasse M1 oder N1 nach Elektromobilitätsgesetz. Dabei ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV ist dazu Folgendes zu lesen: "Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, [...] ...
Antwort lesen »Um für eine ausreichend hohe Luftzirkulation zu sorgen, empfehlen Experten einen Abstand von etwa 10 cm. Nachlesen können Sie das in ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt nur Variante zwei infrage. Denn über die BEG-EM bekommen Sie keine Fördermittel für das Nachrüsten einer ...
Antwort lesen »Eine BAFA-Förderung für die Solaranlage können Sie hier nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die bestehende Anlage im gleichen Zuge erweitern ...
Antwort lesen »Unter diesen Voraussetzungen ist eine Förderung über das KfW-Programm 442 leider nicht mehr möglich. Denn dazu dürfen zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Antwort auf diese Frage nicht möglich. Wir empfehlen daher, den Zustand von einem Energieberater ...
Antwort lesen »Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem ...
Antwort lesen »Die Entscheidung für eine neue Heizung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Neben der Art der Wärmeübertragung (in Ihrem Fall eine ...
Antwort lesen »Das ist erlaubt. Denn die Dämmpflicht des GEG, die bei der Fassadendämmung in der Regel einzuhaltende U-Werte vorgibt, betrifft nur die ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist eine Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich die Fallleitung ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen im Moment noch keine eindeutige Antwort geben. Denn die entsprechenden Verordnungen wurden noch nicht ...
Antwort lesen »Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes ...
Antwort lesen »Entscheidend sind hierbei die Kosten. Geht es um den Verbrauch, werden Sie mit dem Wärmenetz-Anschluss langfristig günstiger heizen, da Gas ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die zusätzliche Innendämmung kein Problem. Für die Umsetzung gibt es dabei zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen. Diese ist über das Programm 270 der Förderbank verfügbar und mit ...
Antwort lesen »Genaue Informationen dazu wurden leider noch nicht übermittelt. Bleibt es beim bisherigen Vorgehen, entscheidet jedoch die Art der Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um einen Neubau, können Sie die BEG KFN Förderung in Anspruch nehmen. Über das KfW-Programm 297 erhalten Sie dabei zinsgünstige ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 der BEG-EM-Richtlinie ist eine „Energieeffizienz-Experte/-Expertin“ jemand, der in der Expertenliste unter ...
Antwort lesen »Das Alter hat keinen Einfluss auf die Förderung der Wärmepumpe. Diese setzt sich ab 2024 aus folgenden Bestandteilen zusammen: 30 Prozent ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Gebäude nach GEG ganzheitlich zu betrachten. Nach § 106 des Gesetzes sind Teile eines Wohngebäudes nur dann getrennt zu ...
Antwort lesen »In der Beschlussempfehlung zum GEG heißt es dazu: "Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur dann, wenn Sie Ihr Wohnhaus bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer selbst ...
Antwort lesen »Ob Sie auf eine Dampfsperre verzichten können, lässt sich ohne weitere Informationen zum Aufbau nicht beurteilen. Grundsätzlich hat diese ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es die BEG-Förderung für alle, die ein Gebäude gemäß den technischen Mindestvorgaben sanieren. Sind Sie selbst nicht die ...
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