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Neues Bauvertragsrecht

Prospekt, 2 Seiten, DIN A4

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Verbraucher, die schlüsselfertig auf dem eigenen Grundstück bauen oder umfassend sanieren wollen, ohne einen Architekten mit der Planung zu beauftragen, haben nun endlich auch (unter anderem) das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung. Geregelt ist dies im neuen Bauvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Es umfasst die Paragraphen 650a bis 650v des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Neu im BGB ist auch der sogenannte Verbraucherbauvertrag. Er verbessert die Rechtslage privater Bauherren und Hausbesitzer.

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Quelle: VPB Verband Privater Bauherren e.V.
 

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