Die Flächen für Photovoltaik auf Dächern von Mehrparteienhäusern und gemeinschaftlich genutzten Gewerbegebäuden bleiben häufig ungenutzt. Oft zögern die Eigentümer:innen bei Installation einer Photovoltaik-Anlage, weil ihnen die rechtliche Lage zu kompliziert erscheint. Doch inzwischen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie aus Mehrparteien- und Gewerbegebäuden attraktive Photovoltaik-Standorte werden können. Neues Modell ist dabei die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Mit dem Solarpaket 1 hat der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Mit diesem Modell kann Photovoltaikstrom innerhalb eines Gebäudes jetzt unbürokratischer geliefert werden: In Mehrfamilienhäusern erhalten die Hausbewohner:innen den Solarstrom direkt vom Dach. Er wird den Nutzer:innen anteilig zugerechnet und von ihren Netzbezugsmengen abgezogen. Im Gegensatz dazu wird beim Mieterstrom der Strom an die Mieter:innen verkauft.
--> Wichtig zu wissen: Das Konzept muss immer passend zum Gebäude zugeschnitten sein! Solche, die sinnvoll für Gebäude mit wenigen Parteien sind, eignen sich nicht unbedingt für Objekte mit zahlreichen Stromverbrauchenden.
Diese Konzepte sind je nach Größe des Gebäudes möglich
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus
Ab zwei Parteien im Haus steht zunächst die Entscheidung an, welche Zähler für die Nutzung von Solarstrom sinnvoll sind. Das hängt davon ab, wo der Strom künftig genutzt wird: In der Wohnung der selbstnutzenden Eigentümer? Für die Wärmepumpe, die beiden Wohneinheiten versorgt? Für eine Ladestation? Die Entscheidung hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage ab und vom Aufwand für die Abrechnung.
Es sind vier verschiedene Messkonzepte möglich:
Kleines Mehrfamilienhaus
Die Betreibermodelle für kleine Mehrfamilienhäuser, die einen Eigentümer haben, ähneln denen von Zweifamilienhäusern. Sie werden wegen der geringen Anzahl der Wohneinheiten ohne externe Dienstleister umgesetzt (Ausnahme sind Dienstleister, die lediglich Messtechnik und Abrechnung anbieten).
Für Gemeinschaften, sowohl WEGs als auch Genossenschaften, die ihre Photovoltaik-Anlage selbst betreiben wollen, ist die einfachste Form der Umsetzung die kollektive Selbstversorgung. Wenn ein Teil der Bewohnenden im Gebäude zur Miete wohnt, ist eine Ergänzung zum Mietvertrag nötig. Diese Kombination sichert die Gleichbehandlung von vor Ort wohnenden Eigentümer:innen und Vermieter:innen.
Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien
Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 15 Parteien können die Bewohner:innen den Strom vom Dach mittels eines Summenzählermodells nutzen, entweder alle oder nur ein Teil der Mietenden. In großen Häusern wird hierfür oft ein externer Dienstleister in Anspruch genommen. In der Regel bietet er ein Vollversorgungs-Stromlieferungsmodell an. Er kann aber auch nur als Investor oder Anlagenbetreiber agieren. In manchen Fällen wird lediglich die Mess- und Abrechnungstechnik an eine externe Firma übergeben.
Welche rechtlichen Grundlagen es für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt, welche steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu beachten sind und welche Betriebskonzepte für die jeweiligen Zielgruppen möglich sind, zeigt das 16seitige Faktenblatt "Gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikstrom in Mehrparteiengebäuden" vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg, das kostenlos hier verfügbar ist.
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