Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht dafür zwar grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Nach den neuen Leitlinien ist die Genehmigung aber "regelmäßig zu erteilen". Laut den Leitlinien erhalten Eigentümer die Genehmigung, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden. Eine Ablehnung kommt der Photovoltaik-Anlage kommt künftig nur noch bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes in Betracht.
Die Leitlinien in Baden-Württemberg - Grundlagen für die Einzelfallentscheidung:
Bayern
Seit Juli 2023 erleichtert in Bayern das überarbeitete Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)die Nutzung von erneuerbaren Energien in Baudenkmalen. In Art. 6 "Maßnahmen an Baudenkmälern" heißt es: "Dient die Maßnahme der Gewinnung erneuerbarer Energien überwiegend für den Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung, kann die Erlaubnis in den Fällen des Satzes 1 oder 2 nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und diesen nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung Rechnung getragen werden kann."
Berlin
Für die Genehmigung von Solaranlagen auf Baudenkmalen hat Berlin einen Solarleitfaden herausgegeben. Der Solarleitfaden wendet sich an die Eigentümer:innen von Baudenkmalen und informiert über die gesetzlichen Grundlagen, zeigt Beispiele, nennt Beratungsmöglichkeiten und bietet eine Checkliste für die praktische Umsetzung.
Brandenburg
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) hat das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege eine Handreichung zu "Solaranlagen in der Baudenkmalpflege" erarbeitet. Das Heft gibt eine Einführung in das Thema und ist eine erste Handreichung für die Antragstellung.
Bremen
Ob eine Solaranlage auf einem Baudenkmal in Bremen möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eigentümer:innen sollten sich frühzeitig an das Landesamt für Denkmalpflege wenden.
Hamburg
Das Denkmalschutzamt Hamburg ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand. Damit nötige bauliche Maßnahmen rücksichtsvoll umgesetzt werden, hat das Denkmalschutzamt den Leitfaden "Praxishilfe Denkmalpflege zum Umgang mit erneuerbaren Energien" erstellt. Er gibt einen Überblick zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten, Antragstellung und Realisierung.
Hessen
In Hessen regelt die "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern" was möglich ist, und was nicht. Demnach benötigt jede Solaranlage wie Photovoltaik oder Solarthermie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 18 HDSchG, die Entscheidung erfolgt im Einzelfall. Aber: Eine Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Ausnahmen gelten nur bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals. Die Richtlinie gilt alllerdings nicht für Bodendenkmäler und UNESCO-Welterbestätten (auch potenzielle!) Grundsätzlich sollte die Solaranlage möglichst zurückhaltend angebracht und der Dachfläche gestalterisch untergeordnet werden:
Mecklenburg-Vorpommern
Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind auch in Mecklenburg-Vorpommern kein Widerspruch. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) hat dafür die Handreichung "Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern" veröffentlicht. Sie enthält Handlungsempfehlungen für Eigentümer:innen, damit Planungs- und Bauprozesse vereinfacht und beschleunigt ablaufen können.Solaranlagen sind demnach vor allem dann genehmigungsfähig, wenn sie eine geschlossene Fläche, matte, angepasste Farben, keine Rahmung und einen ruhigen Gesamteindruck haben.
Nordrhein-Westfalen
Das Landesdenkmalschutzgesetz NRW berücksichtigt nach einer Novelle seit dem 1.6.2022 auch Photovoltaik, Solarthermie und energetische Sanierungen bei Baudenkmälern. So müssen die Denkmalbehörden in NRW nun erstmals auch die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen. Am 9.12.2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung darüber hinaus einen Erlass mit "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.
Diese "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" gelten in NRW:
Niedersachsen
Seit der Änderung von § 7 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes im Juli 2022 wird die Nutzung erneuerbarer Energien in und auf denkmalgeschützten Gebäuden erleichtert. Jetzt ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal zu genehmigen, "wenn das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt." Wann das genau der Fall ist, stellt das Denkmalschutzgesetz auch gleich klar: "Das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien nach Satz 1 Nr. 3 überwiegt in der Regel, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird."
Da Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) immer reversibel sind, dürften sie in fast allen Fällen genehmigungsfähig sein - davon geht zumindest die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen aus. Trotzdem wichtig: Jeder Einzelfall muss mit der unteren Denkmalschutzbehörde besprochen werden, damit eine gute Lösung gefunden wird.
Rheinland-Pfalz
Solaranlagen auf Gebäuden unter Denkmalschutz werden in Rheinland-Pfalz in der Regel genehmigt. Grundlage für die Entscheidung ist die Verwaltungsvorschrift "Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern nach § 13 des Denkmalschutzgesetzes", die seit dem 15.03.2023 gilt.
Saarland
Nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz (§ 6) gilt für Solaranlagen auf Baudenkmalen ein Genehmigungsvorbehalt. Mit einer Verwaltungsvorschrift will das zuständige Ministerium für Bildung und Kultur eine Klarstellung in der Genehmigungspraxis vornehmen. Solaranlagen auf, an oder im Umfeld von Denkmälern sollen von den saarländischen Denkmalbehörden in der Regel zu genehmigen sein.
Sachsen
Mit dem Argument des Klimaschutzes sind in Sachsen Solaranlagen auf denkmalgeschützen Gebäuden genehmigungsfähig. Um die Planung und Genehmigung zu vereinfachen, hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen eine Handreichnung "Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen" erarbeitet, die als Leifaden für die Antragstellung dient.
Sachsen-Anhalt
Am 22. Dezember 2023 hat die Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt einen Runderlass zu denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal veröffentlicht. Demnach ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Errichtung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmalen regelmäßig zu erteilen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Solaranlage dazu dient, den Energiebedarf des Baudenkmals selbst zu decken. Eine Ablehnung kommt nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals in Betracht, ausgenommen vom Erlass sind UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Diese Nachweise dürfen Genehmigungsbehörden in Sachsen-Anhalt fordern:
Schleswig-Holstein
Das Landesamt für Denkmalpflege in Schleswig-Holstein stellt eine Checkliste sowie eine Handreichung für "Solaranlagen und Denkmalschutz" zur Verfügung. Darin erfahren Eigentümer, wann eine Solaranlage genehmigt werden kann. Das ist vor allen dann der Fall, wenn die Anlage sich in den Denkmalbestand einfügt:
Thüringen
Mit dem EEG 2023 können auch in Thüringen Solaranlagen auf Baudenkmalen mit dem Argument des Klimaschutzes genehmigt werden. Das gilt allerdings nicht für anerkannte und beantragte UNESCO-Welterbestätten und Kulturdenkmale mit einem nachgewiesen herausragenden Geschichts- oder Kunstwert!
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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