Einbruchschutz für Kellertür und Nebentüren
Viele Einbrecher verschaffen sich über Nebeneingänge Zutritt zum Haus: Keller-, Garagen- und Nebentüren sind neben Terrassentüren die am häufigsten genutzten Eingänge bei einem Einbruch. Deshalb sollte für diese Türen der gleiche Einbruchschutz vorgesehen werden, wie für die Haustür. Eine gute einbruchhemmende Wirkung erreichen Eigentümer, wenn die Keller- und Nebentüren mindestens über eine Widerstandsklasse RC2 verfügen. Sie sorgt dafür, dass Türen einem Einbruchversuch bis zu drei Minuten standhalten.
Wer die Kellertür nicht erneuern möchte, kann wirksamen Einbruchschutz nachrüsten. Empfehlenswert sind dann Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Kellertür nicht als Eingang genutzt, können auch spezielle Querriegel für Keller angebracht werden, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern werden am besten durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür stabilisiert.
Auch die Garage sollte beim Einbruchschutz nicht vergessen werden! Das gilt umso mehr, wenn eine Verbindungstür zum Haus vorhanden ist.
Einbruchschutz für Kellerfenster
Wer seine Kellerfenster ohnehin erneuert, sollte bei den neuen Fenstern auf eine einbruchhemmende Ausführung achten. Auch für Kellerfenster gilt die Empfehlung der Polizei, dass Fenster der Widerstandsklasse RC2 entsprechen sollten. Dieser Einbruchschutz ist für ein privat genutztes Haus ausreichend. Wichtige Kaufkriterien für ein einbruchhemmendes Kellerfenster sind pilzförmige Schließzapfen, Anbohrschutz und abschließbare Griffe. Zusätzlich gibt eine Verglasung aus P4A Verbundsicherheitsglas Sicherheit.
Bei vorhandenen Kellerfenstern kann Einbruchschutz nachgerüstet werden: Nicht von außen zu öffnende Kellerfenster sollten vergittert oder von innen durch mindestens 3 mm starke Stahllochblenden (sogenannte Mäusegitter) gesichert werden. Als Verschlusssicherung kommen Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen in Frage.
Einbruchschutz für Lichtschächte
Sind Kellerfenster über einen Lichtschacht erreichbar, haben Eigentümer zwei Möglichkeiten, den Einbruchschutz zu verbessern:
Für die Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten eignen sich:
Förderung für mehr Einbruchschutz im Keller
Für die Verbesserung des Einbruchschutzes von Keller- und Nebentüren, die Sicherung von Fenstern und den Einbau einbruchhemmender Gitter können Eigentümer eine Förderung der KfW beantragen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Kosten der Fußbodenheizung als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Wärmepumpe mit ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
Antwort lesen »Die Lieferung entspricht hier nicht der Bestellung. Das wirkt sich auf die Energieeffizienz und die Heizkosten aus. Wir empfehlen, das ...
Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe ist in diesem Fall aber, dass das Gebäude in den ...
Antwort lesen »Das ist richtig. Möchten Sie die Förderung der Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen, darf eine fossile Gas- oder Ölheizung nicht jünger ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG sind die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz auch dann erfüllt, wenn Sie die maximal mögliche Dämmstärke der WLG ...
Antwort lesen »Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Kellerdecke gibt es in Form von Zuschüssen sowie Krediten oder in Form von steuerlichen Vergünstigungen. ...
Antwort lesen »Für den Verkäufer hat der iSFP direkt erst einmal keine Vorteile. Ein Argument könnte es sein, dass sich das Haus damit besser verkaufen ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sofern Sie den Vertrag mit dem Handwerker auflösen und einen neuen finden, der nach Abschluss der Maßnahme die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt ...
Antwort lesen »Diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht beantworten. Denn wie sich die Gesetzeslage und die Förderlandschaft nach der Wahl ...
Antwort lesen »Wenn es sich um das Einbaudatum handelt, sollte die Bescheinigung ausreichen. Alternativ können Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, eine ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung sowie Einzelmaßnahmen am Haus und an der Heizung beantragen. ...
Antwort lesen »Sie können den Kaminofen nach wie vor betreiben. Das hat keinen Einfluss auf die Fördermittel. Beantragen Sie den ...
Antwort lesen »Geht es um die Optik, sollten Sie zunächst die Leitungen verziehen. Alle anderen Punkte sprechen jedoch dafür, zunächst die Dämmung ...
Antwort lesen »Ein Smart Meter kann nur einen Strang messen. Möchten Sie PV-Strom im Haus nutzen und einen Wärmepumpen-Stromvertrag abschließen (ab etwa ...
Antwort lesen »Wenn der iSFP keine Vorgangsnummer hat, wurde er aller Voraussicht nach nicht gefördert und kann damit auch nicht für die BEG-EM-Förderung ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, lässt sich das aus der Ferne nicht sicher beurteilen. Eine fundierte Aussage ist dabei nur auf Basis einer ...
Antwort lesen »Da es zwei Wohneinheiten im Haus gibt, wertet die KfW das Vorhaben als Mehrfamilienhaus. Sie können daher aller Voraussicht nach nur den ...
Antwort lesen »Durch den zusätzlichen Aufbau steigt der Wärmedurchlasswiderstand und es dauert länger, bis die Wärme der Fußbodenheizung im Raum ankommt. ...
Antwort lesen »Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Förderanträge für ein Sanierungsvorhaben zu stellen, wenn Sie die Kosten dabei korrekt trennen. Den ...
Antwort lesen »Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
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