Mit durchschnittlich 100 Sonnenstunden liefert der März rund dreimal so viel solare Einstrahlung wie der Januar. In den Sommermonaten sind es sogar über 200 Stunden. Liegt der Ertrag einer Solaranlage zum Saisonstart im Frühjahr unter den Vorjahreswerten, sollte den Ursachen auf den Grund gegangen werden. Spezialisierte Handwerksfirmen übernehmen den Frühjahrscheck für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage: Sie kontrollieren die Funktionsfähigkeit, reinigen bei Bedarf die Module und Kollektoren und beheben Schäden. Der höhere Solarertrag nach einem beseitigten Mangel übersteigt oft die Kosten der Kontrolluntersuchungen. Außerdem können die Kosten für den Frühjahrscheck von der Steuer abgesetzt werden.
Die 3 besten Tipps für einen Solaranlagen-Check im Frühling - so verbessern Sie den Ertrag von Solarthermie und Photovoltaik
Frühjahrscheck garantiert hohe Erträge
Mit einer Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage wird das Wohnen klimaschonend: Photovoltaik-Module erzeugen umweltfreundlich Strom für den Eigenverbrauch. Überschüsse werden entweder in das öffentliche Stromnetz eingespeist und bringen bares Geld oder werden vor Ort in einer Batterie (Solarstromspeicher) gespeichert. Auf diese Art und Weise erhöht sich der Eigenstromanteil beträchtlich. Eine Solarthermie-Anlage sorgt für Warmwasser und kann mit Solarwärme die Heizung unterstützen.
Um die Vorteile der Solarenergie bestmöglich nutzen zu können, sollten Solaranlagen stets in einem einwandfreien Zustand sein. Eine routinemäßige Inspektion der Solaranlage ist daher wichtig. Dazu gehört ein Blick auf die Befestigungen und Anschlüsse.
Frühjahrscheck Photovoltaik: Bei Photovoltaik-Anlagen bedarf auch der Wechselrichter einer regelmäßigen Kontrolle. Neben der elektronischen Überwachung ist eine einfache jährliche Sichtprüfung der Solaranlage und, wenn vorhanden, des Solarstromspeichers zu empfehlen. Das können auch die Eigentümer:innen selbst übernehmen. Beim Check durch einen Fachbetrieb wird der Speicher sowie die komplette Solaranlage, samt Befestigung, elektrischer Anschlüsse, Verkabelungen, Verglasung und Wechselrichter überprüft. Sinnvoll ist so eine professionelle Kontrolle alle zwei bis drei Jahre.
Frühjahrscheck Solarstromspeicher: Neben den Modulen auf dem Dach sollte auch der Batteriespeicher einer Photovoltaik-Anlage regelmäßig kontrolliert werden. In der Regel stehen diese Geräte geschützt im Haus und sind zudem wartungsarm. Hier sollten Eigentümer:innen lediglich beachten, dass die Umgebungstemperatur stimmt. Sie sollte nicht unter dem Gefrierpunkt und auch nicht deutlich über 20 Grad Celsius liegen - dieser Temperaturbereich ist ideal für eine lange Lebenszeit und Leistung der Akkus. Warme Heizungsräume oder kalte Garagen sind daher ungeeignete Orte für einen Batteriespeicher. Gibt es keine Auffälligkeiten, reicht bei Solarstromspeichern eine detaillierte Prüfung alle drei bis vier Jahre aus.
Frühjahrscheck Solarthermie: Bei Solarthermie-Anlagen müssen die Kollektoren entlüftet, die Umwälzpumpe überprüft und der Frostschutz kontrolliert werden. Diese Arbeiten können beispielsweise alle zwei Jahre zusammen mit der Heizungswartung durchgeführt werden. Damit der regelmäßige Check nicht vergessen wird, ist ein Wartungsvertrag hilfreich. Er beinhaltet alle ein bis zwei Jahre eine besonders gründliche Kontrolle, unter anderem auch des Ertrages.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort