Allein durch eine Dusche werden ein bis eineinhalb Liter Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben, gut zu erkennen an den dichten Feuchtigkeitsschwaden im Badezimmer. Doch es gibt noch deutlich mehr Quellen, die die Raumluft oft unsichtbar mit Feuchtigkeit anreichern: Trocknende Wäsche, Pflanzen, Aquarien, selbst die Atmung der Bewohner erhöht den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft ab. Damit Schimmel nicht zum Problem wird, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich. Doch wie lüftet man eigentlich richtig? Und treibt man damit nicht die Heizkosten in die Höhe?
Hier die wichtigsten Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Stoßlüften statt Dauerlüften
Die goldene Regel beim Lüften lautet: Stoßlüften statt Dauerlüften. Je nach Jahreszeit sollten die Fenstert drei- bis fünfmal am Tag komplett zum Lüften geöffnet werden - besonders natürlich nach dem Kochen, Duschen oder morgens nach dem Schlafen. Außerdem gut: Querlüften, also das Öffnen gegenüberliegender Fenster – so zieht es richtig gut durch. Die Feuchtigkeit wird abgeführt und die Schimmel-Gefahr ist gebannt. Die Heizung sollte währenddessen ausgeschaltet werden. Dauerlüften durch auf Kipp gestellte Fenster treibt dagegen nur die Heizkosten in die Höhe - und provoziert Schimmel-Bildung an den ausgekühlten Wandflächen rund ums Fenster.
Hygrometer zeigt, wann es Zeit zum Lüften ist
Wer sich unsicher ist, ob er ausreichend lüftet, und Angst vor Schimmel hat, kann sich ein so genanntes Hygrometer zulegen. Ein Hygrometer misst den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Daran lässt sich auch ablesen, wann es Zeit zum Lüften ist. Grundsätzlich ist eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent optimal.
Räume nicht überheizen
Ein Grad Celsius weniger spart rund sechs Prozent Heizkosten. Und mit steigender Temperatur sinkt zudem die Luftqualität. Beim Heizen gilt deshalb: Weniger ist manchmal einfach mehr - mehr Komfort, mehr Wohlbefinden und mehr Kleingeld im Portemonnaie. In Wohn- und Arbeitsräumen reicht tagsüber eine Temperatur von 20º Celsius aus. Damit sich die Heizwärme gut verteilt, dürfen die Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt sein.
Heizung nachts und bei Abwesenheit herunterregeln
Nachts oder bei Abwesenheit sind 16º Celsius genug. Ein nützlicher Helfer sind programmierbare Thermostate oder sonstige Tools zur Haussteuerung. Mit ihnen lässt sich die Temperatur passgenau auf Anwesenheitszeiten abstimmen.
Unbenutzte Räume sehr sparsam heizen
Unter 14º Celsius sollte die Temperatur übrigens selbst in ungenutzten Räumen nicht fallen. Sonst droht akute Schimmel-Gefahr. Außerdem sollten die Türen zu den beheizten Räumen stets geschlossen bleiben. Sonst wandert mit der warmen Luft nicht nur Heizenergie, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kalten Raum, wo sie kondensiert und Schimmel nährt.
Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Ob eine Förderung möglich ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Immobilie in den Geltungsbereich des GEG fällt. Beheizen Sie die ...
Antwort lesen »Geht es um ein Einfamilienhaus, werden die Kosten der neuen Wärmepumpe das Budget an förderbaren Kosten vermutlich sehr stark ausreizen. ...
Antwort lesen »Nein, leider nicht. In diesem Fall müssen Ihre Kinder die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Wohnen diese nicht selbst im Haus, können ...
Antwort lesen »Hier gilt Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. Darin heißt es: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei ...
Antwort lesen »Das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Entscheidend ist die baurechtliche Einordnung der Wohneinheiten. Außerdem kommt es auf den Anteil ...
Antwort lesen »Korrekt ausgeführt, dürfte sich hier keine Feuchtigkeit in der Konstruktion niederschlagen. Möglich ist daher, dass Harz aus dem Holz ...
Antwort lesen »Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, ...
Antwort lesen »Es gibt Verbundplatten für Fensterrahmen auch mit einem U-Wert von weniger als 0,9 W/m²K. Wählen Sie diese, ist eine Förderung der gesamten ...
Antwort lesen »Aus der Ferne lässt sich das nicht fundiert beurteilen. Entscheidend dafür, ob ein Raum als beheizt oder unbeheizt anzusehen ist, ist, ob ...
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