Allein durch eine Dusche werden ein bis eineinhalb Liter Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben, gut zu erkennen an den dichten Feuchtigkeitsschwaden im Badezimmer. Doch es gibt noch deutlich mehr Quellen, die die Raumluft oft unsichtbar mit Feuchtigkeit anreichern: Trocknende Wäsche, Pflanzen, Aquarien, selbst die Atmung der Bewohner erhöht den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft ab. Damit Schimmel nicht zum Problem wird, ist regelmäßiges Lüften unerlässlich. Doch wie lüftet man eigentlich richtig? Und treibt man damit nicht die Heizkosten in die Höhe?
Hier die wichtigsten Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Stoßlüften statt Dauerlüften
Die goldene Regel beim Lüften lautet: Stoßlüften statt Dauerlüften. Je nach Jahreszeit sollten die Fenstert drei- bis fünfmal am Tag komplett zum Lüften geöffnet werden - besonders natürlich nach dem Kochen, Duschen oder morgens nach dem Schlafen. Außerdem gut: Querlüften, also das Öffnen gegenüberliegender Fenster – so zieht es richtig gut durch. Die Feuchtigkeit wird abgeführt und die Schimmel-Gefahr ist gebannt. Die Heizung sollte währenddessen ausgeschaltet werden. Dauerlüften durch auf Kipp gestellte Fenster treibt dagegen nur die Heizkosten in die Höhe - und provoziert Schimmel-Bildung an den ausgekühlten Wandflächen rund ums Fenster.
Hygrometer zeigt, wann es Zeit zum Lüften ist
Wer sich unsicher ist, ob er ausreichend lüftet, und Angst vor Schimmel hat, kann sich ein so genanntes Hygrometer zulegen. Ein Hygrometer misst den Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Daran lässt sich auch ablesen, wann es Zeit zum Lüften ist. Grundsätzlich ist eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent optimal.
Räume nicht überheizen
Ein Grad Celsius weniger spart rund sechs Prozent Heizkosten. Und mit steigender Temperatur sinkt zudem die Luftqualität. Beim Heizen gilt deshalb: Weniger ist manchmal einfach mehr - mehr Komfort, mehr Wohlbefinden und mehr Kleingeld im Portemonnaie. In Wohn- und Arbeitsräumen reicht tagsüber eine Temperatur von 20º Celsius aus. Damit sich die Heizwärme gut verteilt, dürfen die Heizkörper nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt sein.
Heizung nachts und bei Abwesenheit herunterregeln
Nachts oder bei Abwesenheit sind 16º Celsius genug. Ein nützlicher Helfer sind programmierbare Thermostate oder sonstige Tools zur Haussteuerung. Mit ihnen lässt sich die Temperatur passgenau auf Anwesenheitszeiten abstimmen.
Unbenutzte Räume sehr sparsam heizen
Unter 14º Celsius sollte die Temperatur übrigens selbst in ungenutzten Räumen nicht fallen. Sonst droht akute Schimmel-Gefahr. Außerdem sollten die Türen zu den beheizten Räumen stets geschlossen bleiben. Sonst wandert mit der warmen Luft nicht nur Heizenergie, sondern auch Luftfeuchtigkeit in den kalten Raum, wo sie kondensiert und Schimmel nährt.
Da Sie mit dem Ausbau bestehende Wohneinheiten erweitern, sind die Maßnahmen im Zuge der Effizienzhaus-Förderung förderbar. Nachlesen ...
Antwort lesen »Einen Nachweis erbringen Sie hier in der Regel über den Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers. Hier ist festgehalten, wann die Heizung ...
Antwort lesen »Die Kosten des Klempners und die Kosten der Thermografie sind als Umfeldmaßnahmen unter V. einzutragen. In der Anlage energetische ...
Antwort lesen »Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist Voraussetzung zur Förderung. Denn die Berechnung ist Grundlage für den hydraulischen Abgleich, ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung für den Heizungstausch nach der geförderten Heizungsoptimierung, sind Sie aller Voraussicht nach auf der ...
Antwort lesen »Das ist aller Voraussicht nach nicht der Fall. Um ein Bauteil handelt es sich nur, wenn es eine geschlossene Konstruktion gibt. Also zum ...
Antwort lesen »PVT-Anlagen werden von der KfW-gefördert, wenn Sie diese als Wärmeerzeuger einbauen. Lassen Sie eine Wärmepumpe fördern, können Sie den ...
Antwort lesen »Einloggen kann sich Ihr Kunde direkt im BAFA-Portal. Hier hat er die Förderung auch beantragt, sofern diese Aufgabe kein Dritter übernommen ...
Antwort lesen »Sie können auch beim Tausch einer alten Wärmepumpe Fördermittel beantragen. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »In der Regel dürfen Projektträger, Planer oder Bauingenieure einen Bauantrag für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ...
Antwort lesen »Wenn Sie zur Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren alleinigen Wohnsitz im Haus gemeldet haben und die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Die Antragsvorgaben der KfW gelten für den Basisantrag zur Förderung der Heizung. Den Zusatzantrag können Sie nach dem Basisantrag stellen, ...
Antwort lesen »Den Angaben aus Ihrer Anfrage nach zu urteilen, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Nutzen Sie das eigene Gebäude (kein Wohnrecht oder ...
Antwort lesen »In Abschnitt 2 § 35c EStG heißt es: "Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »In § 19 der 1. BImSchV heißt es dazu: "Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer ...
Antwort lesen »Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
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