--> Wichtig zu wissen: Ist der Keller überflutet, sollte erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. Denn sonst kann das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt werden, in der Folge entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist dann die Statik des Gebäudes in Gefahr.
Sobald der Wasserstand fällt, müssen nasse Keller so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden. Auch Schlamm und Dreck sollten schnellstmöglich entfernt werden, bevor alles trocknet. Je länger das Wasser im Haus steht, umso eher muss mit Folgeschäden gerechnet werden, speziell mit Schimmel. Besonders gefährdet sind Häuser mit wärmegedämmten Kellern. Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen. Das ist tückisch, denn die Bewohner ahnen meist nichts von dem Problem. Sie haben den nassen Teppich entfernt und die Fliesen trockengewischt und denken, alles sei in Ordnung. Tatsächlich aber steht im Fußbodenaufbau noch das schmutzige Wasser. Und das hat es in sich: Schimmelexperten gehen davon aus, dass schon nach einer Woche die Verkeimung beginnt. Spätestens nach zwei Wochen haben Eigentümer:innen ein Schimmelproblem in diesem Raum.
Bei Schimmelbefall ist Sanierung der betroffenen Bauteile entscheidend
Haben sich Schimmelpilze erst einmal im nassen Keller ausgebreitet, hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Im Keller sind nach Hochwasser oder Überflutung infolge von Starkregen meistens Boden und Wände gleichermaßen betroffen. Die Wandsanierung ist aufwändig, aber unumgänglich: Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen funktioniert leider nicht.
Stand der Boden unter Wasser, kann sich der Schimmel unter Umständen bis unter den Estrich und in der Dämmebene des Bodens ausgebreitet haben. Auch der von Schimmel befallene Fußboden muss komplett – samt Estrich und Fußbodendämmung – ausgebaut und erneuert werden. Eine Alternative ist das Trocknen des Estrichs und der anschließende Einbau des diffusionsoffenen Estrichfugensystems, um gasförmige und partikelartige Schimmelpilzbestandteile aus dem Unterboden zurückzuhalten.
Nach Sanierung Raumluft kontrollieren
Besonders wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen nach Wasserschäden die spätere Kontrolle. Einige Wochen nach der Sanierung sollte die Raumluft kontrolliert werden, um zu prüfen, ob die Sanierung auch wirklich gelungen ist, oder ob doch noch irgendwo der Schimmel in einer feuchten Ecke nistet.
Ortsansässige Fachfirma mit Sanierung und Trocknung beauftragen
Eine Schimmelsanierung ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Eigentümer:innen zunächst von Bausachverständigen beraten lassen. Sie prüfen Art und Ausmaß des Wasserschadens und raten zur angemessenen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Dabei ist die meistens angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse häufig gesundheitsschädlich, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt.
Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, die gelegentlich in Katastrophengebieten unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten vom Hochwasser Geschädigte meiden. Die Firmen arbeiten oft schlecht und sind bei später auftauchenden Gewährleistungsansprüchen nicht mehr zu greifen.
Was kostet eine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort