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22.05.2024

Nach Starkregen oder Hochwasser: Nassen Keller schnell trocknen

Schimmelsanierung und Kellertrocknung nichts für Heimwerker

Steht nach einem Unwetter der Keller unter Wasser, ist schnelles Handeln gefragt! Sind Starkregen oder Hochwasser abgezogen, muss der nasse Keller schnell und sorgfältig getrocknet werden, denn nasse Wände und feuchtes Raumklima sind ideale Nährböden für Schimmel. Am besten lassen sich Eigentümer:innen von Bausachverständigen beraten. Sie prüfen Art und Ausmaß des Wasserschadens und raten zu einer passenden Trocknungs- oder Sanierungsmethode.

Keller mit Wasserschaden durch Hochwasser
Steht der Keller nach Hochwasser oder Starkregen unter Wasser, sollten Eigentümer:innen schnell Maßnahmen zur Trocknung einleitenFoto: Michael Schütze / Fotolia.com

--> Wichtig zu wissen: Ist der Keller überflutet, sollte erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. Denn sonst kann das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt werden, in der Folge entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist dann die Statik des Gebäudes in Gefahr.

Sobald der Wasserstand fällt, müssen nasse Keller so schnell wie möglich leer gepumpt und trockengelegt werden. Auch Schlamm und Dreck sollten schnellstmöglich entfernt werden, bevor alles trocknet. Je länger das Wasser im Haus steht, umso eher muss mit Folgeschäden gerechnet werden, speziell mit Schimmel. Besonders gefährdet sind Häuser mit wärmegedämmten Kellern. Während ein einfacher Verbundestrichboden nach einem Wassereinbruch wieder gut trocknet, bleibt das Wasser beim wärmegedämmten Keller in der Regel zwischen Bodenplatte und Wärme- beziehungsweise Trittschalldämmung stehen. Das ist tückisch, denn die Bewohner ahnen meist nichts von dem Problem. Sie haben den nassen Teppich entfernt und die Fliesen trockengewischt und denken, alles sei in Ordnung. Tatsächlich aber steht im Fußbodenaufbau noch das schmutzige Wasser. Und das hat es in sich: Schimmelexperten gehen davon aus, dass schon nach einer Woche die Verkeimung beginnt. Spätestens nach zwei Wochen haben Eigentümer:innen ein Schimmelproblem in diesem Raum.

Bei Schimmelbefall ist Sanierung der betroffenen Bauteile entscheidend
Haben sich Schimmelpilze erst einmal im nassen Keller ausgebreitet, hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Im Keller sind nach Hochwasser oder Überflutung infolge von Starkregen meistens Boden und Wände gleichermaßen betroffen. Die Wandsanierung ist aufwändig, aber unumgänglich: Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen funktioniert leider nicht.

Stand der Boden unter Wasser, kann sich der Schimmel unter Umständen bis unter den Estrich und in der Dämmebene des Bodens ausgebreitet haben. Auch der von Schimmel befallene Fußboden muss komplett – samt Estrich und Fußbodendämmung – ausgebaut und erneuert werden. Eine Alternative ist das Trocknen des Estrichs und der anschließende Einbau des diffusionsoffenen Estrichfugensystems, um gasförmige und partikelartige Schimmelpilzbestandteile aus dem Unterboden zurückzuhalten.

Nach Sanierung Raumluft kontrollieren
Besonders wichtig ist bei allen Sanierungsmaßnahmen nach Wasserschäden die spätere Kontrolle. Einige Wochen nach der Sanierung sollte die Raumluft kontrolliert werden, um zu prüfen, ob die Sanierung auch wirklich gelungen ist, oder ob doch noch irgendwo der Schimmel in einer feuchten Ecke nistet.

Ortsansässige Fachfirma mit Sanierung und Trocknung beauftragen
Eine Schimmelsanierung ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Eigentümer:innen zunächst von Bausachverständigen beraten lassen. Sie prüfen Art und Ausmaß des Wasserschadens und raten zur angemessenen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Dabei ist die meistens angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse häufig gesundheitsschädlich, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt.

Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, die gelegentlich in Katastrophengebieten unterwegs sind und ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten vom Hochwasser Geschädigte meiden. Die Firmen arbeiten oft schlecht und sind bei später auftauchenden Gewährleistungsansprüchen nicht mehr zu greifen.

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Quelle: Verband privater Bauherren (VPB) / energie-fachberater.de
 
 

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