Doch woher wissen Eigentümer, wo sie suchen müssen? Oft sind die Unterlagen aus der Bauzeit nicht mehr vorhanden oder nicht detailliert genug. Einige Schadstoffe und problematische Materialien lassen sich dennoch gut identifizieren. Ein Indiz dabei ist auch das Baujahr des Hauses beziehungsweise das Datum der letzten umfassenden Sanierung. Unsere Aufstellung hilft bei der Spurensuche:
Baujahr vor 1918: Problempunkt sind potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser.
Baujahre 1918 bis 1948: Bei diesen Baujahren wurden potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser verwendet. In den Bauten der Nachkriegszeit sind oft Materialien verbaut, deren gesundheitsgefährdende Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit PAK belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden.
Baujahre nach 1949 bis 1958: Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), asbesthaltige Nachtspeicheröfen sowie PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen kamen zum Einsatz.
Baujahre nach 1959 bis 1968: Außenwandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch), potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser, der Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten, asbesthaltige Fußbodenbeläge, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen sowie asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Ebenso wurden PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen sowie PCB-haltige Dichtungsmassen verwendet.
Baujahre nach 1969 bis 1978: Die Schadstoffe sind die gleichen wie bei den Baujahren 1959 bis 1968, PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen wurden allerdings nicht mehr verwendet. Neu dazu kamen dafür Lösemittel (VOC), die vorher keine Rolle spielten.
Baujahre nach 1979: Eigentümer dieser Baujahre können etwas aufatmen, denn die Schadstoffbelastung nimmt langsam ab. Wandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement werden allerdings bis circa 1992 eingesetzt, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT) bis circa 1986, in der ehemaligen DDR sogar bis 1988. Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen wurden bis circa 1978 angebracht, 1986 wurden sie verboten. Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch) sind bis ungefähr 1986 zu beobachten, die Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser kam bis circa 1994 zum Einsatz, stark formaldehydhaltige Spanplatten wurden bis 1986 verbaut, asbesthaltige Fußbodenbeläge bis 1980, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen bis 1982. PCB-haltige Dichtungsmassen wurden 1983 verboten.
Nach wie vor problematisch sind übrigens Weichmacher (Phtalate) und Lösemittel (VOC). Deshalb Augen auf beim Kauf von Dicht- und Hilfsstoffen, Lacken, Beschichtungen und Reinigungsmitteln. Wer übrigens gehofft hatte, dass sich das Problem mit den Schadstoffen im Laufe der Zeit von selbst erledigt, liegt leider falsch. Einige Schadstoffe rufen auch noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen. UND: Schimmel ist ein über alle Baujahre hinweg auftretender Krankmacher!
Schadstoff-ABC - das verbirgt sich hinter den Abkürzungen
DDT = Dichlordiphenyltrichlorethan
PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
PCP = Pentachlorphenol
VOC = flüchtige organische Stoffe
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Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Heizungsaustausch-Pflicht aus § 72 GEG gilt nur für 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, da zum Erreichen der EE-Klasse die Luft-Wasser-Wärmepumpe über das Programm 261 gefördert wird. Wir ...
Antwort lesen »Geht es um das BEG, hängt die Förderbarkeit von der geplanten Maßnahme ab. Handelt es sich um eine Sanierung bestehender Wohneinheiten, ...
Antwort lesen »Als Rentner können Sie für die relevanten Jahre auch eine Rentenbezugsmitteilung als Nachweis über die bezogene gesetzliche Rente ...
Antwort lesen »Hier hat der Energieberater allen Anschein nach recht. Denn die Registrierungsnummer bescheinigt die Gültigkeit des Energieausweises. Das ...
Antwort lesen »Ja, denn hier haben Sie die Wahl. Zieht der Energieberater den Verbrauch heran, erstellt er einen Verbrauchsausweis. Möchten Sie ein ...
Antwort lesen »Sind Sie alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigter, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, bekommen Sie keine Förderung für einen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, das hat allerdings keinen Vorteil. Denn die zwei Wohneinheiten können Sie auch dann angeben, wenn ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, wann Sie die Förderung der Heizung beantragt haben und welche Gründe Sie für die Verlängerung anführen. Ab 2024 gab es ...
Antwort lesen »In der Tat, hier handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Wärmebrücke, an der sich innen Kondenswasser bildet. Die Betondecke gibt dabei ...
Antwort lesen »Bei der Förderung der Heizungsoptimierung ist der hydraulische Abgleich die förderbare Maßnahme. Sie müssen diesen also durchführen und ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Den Steuerbonus können Sie zwar nachträglich nutzen. Dieser setzt allerdings die Beauftragung von Handwerkern ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer die Situation zum Antragszeitpunkt – diese müssen Sie der KfW auch nachweisen. Was im Anschluss daran passiert, ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften ...
Antwort lesen »Fördergeber könnten das als Betrugsversuch oder dergleichen werten. Aus Perspektive des GEG ist der Plan so auch nicht umsetzbar. Denn hier ...
Antwort lesen »In der Regel genügt eine Meldebescheinigung der Mutter. Damit weist sie nach, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel für ...
Antwort lesen »Nein, eine Förderung der Innentüren gibt es leider nur noch, wenn diese zum unbeheizten Treppenhaus führen und die energetischen ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich. Sie benötigen vermutlich eine eigene Gruppe vom Verteiler oder schließen den neuen Fußbodenheizkreis am ...
Antwort lesen »Nach Absatz 2 § 71 b GEG ist es möglich und zulässig, ein Haus an ein bestehendes Wärmenetz anzuschließen, auch wenn dieses die ...
Antwort lesen »Hier geht es um die Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA. Für diese benötigen Sie keinen Energieberater. Wie Sie Schritt für ...
Antwort lesen »Das Zusammenrechnen der beiden U-Werte von Dachboden und Dachfläche ist nicht möglich. Sie bekommen die Förderung aber auch, wenn der ...
Antwort lesen »Sie können zwei Anträge für die gleiche Maßnahmen-Kategorie stellen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Arbeiten eindeutig einem der ...
Antwort lesen »Die Basisförderung bekommen Sie für die gesamten anfallenden und anrechenbaren Kosten. Die Zusatzförderung, die es mit dem Einkommens- oder ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW können Sie zunächst den Basisantrag und getrennt davon den Zusatzantrag für den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hier erfolgt seitens der KfW eine taggenaue Betrachtung des Alters. Ist die Heizung bei der Beantragung der ...
Antwort lesen »Hier können grundsätzlich Klebereste zurückbleiben. Wie stark und problematisch diese sind, hängt von der Art der Fassade, der Dämmung und ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung des iSFP ist losgelöst von der Förderung der Sanierung. Erstere bekommen Sie auch dann, wenn Sie gar keine ...
Antwort lesen »Klima-Split-Geräte fördert der Staat im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung. Diese gibt es für Geräte und Anlagen, die in der Liste ...
Antwort lesen »Nach § 82 GEG benötigen Sie Abrechnungsdaten aus drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden von insgesamt 36 Monaten. Die jüngste ...
Antwort lesen »Grundsätzlich geht es in § 1 Absatz 2 Punkt 4 der SAN-VO NRW darum, dass die Solarpflicht bei einer Dachsanierung auf Gebäuden in privater ...
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